Sachverhalt:
Mit Schreiben
vom 02.03.2011 stellte die Fraktion der Linken im Rat der Stadt Schwelm eine
Anfrage, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist. Die Anfrage erkundigt
sich nach der Haltung der Verwaltung im Hinblick auf die Erkundung und
Ausbeutung sogenannter „unkonventioneller Erdgaslagerstätten“ und gliedert sich
in sieben Einzelgesichtspunkte.
Zu der
Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Vorbemerkungen:
Lange Zeit waren die
unkonventionellen Erdgasvorkommen uninteressant - zu wenig Geld ließ sich mit
ihnen verdienen. Im Gegensatz zu konventionellen Vorkommen befindet sich das
Gas nämlich nicht in großen Blasen, sondern kleinsten Poren und Bruchzonen im
Gestein. Effizient wurde der Abbau erst durch technische Neuerungen: Steuerbare
Bohrer erlauben es, nicht nur von oben nach unten, sondern auch horizontal ins
Gestein vorzudringen. So kann die gashaltige Gesteinsschicht auch über eine
Strecke von mehreren Kilometern durchbohrt werden. Damit das Gas entweicht,
wird das Gestein anschließend mit Hilfe von Wasser, Chemikalien und
Quarzkügelchen aufgespalten. Diese in den USA entwickelte Technologie wird auch
als Hydraulic Fracturing oder kurz Fracking bezeichnet. Die bei der Technologie
in erheblichem Maße zum Einsatz kommenden zugesetzten Chemikalien stellen eine
Gefährdung für die vorkommenden Grundwasserschichten dar. Dass es bei der
Gefährdung sich nicht um eine lediglich theoretische handelt, haben konkrete
Vorkommnisse und Unfälle in den USA gezeigt.
Mittlerweile sind in der
Bundesrepublik erste Konzessionen für Erdgasfelder vergeben worden und in
Norddeutschland sind Erkundungsbohrungen genehmigt worden und haben bereits
begonnen.
Für das Gebiet der Stadt
Schwelm ist festzuhalten, dass es zum sogenannten Erdgasfeld „Ruhr“ gehört. Für
die Ausbeutung dieses Erdgasfeldes hat die Wintershall Holding GmbH ,eine
Tochtergesellschaft der BASF eine Konzession erhalten. Nach dem Kenntnisstand
der Verwaltung hat die Wintershall GmbH noch keine Genehmigungen für Erkundungsbohrungen beantragt. Die Fachleute des
Unternehmens sind noch mit der Auswertung der vorhandenen und in der Feldarbeit
zu erlangenden Erkenntnisse beschäftigt. Von Bedeutung ist hier, dass die
notwendigen folgenden Genehmigungen nach dem Bergrecht erfolgen und das Bergrecht
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht.
Zu 1. :
Die Verwaltung bewertet
die gesundheitlichen und ökologischen Auswirkungen der Gewinnung
unkonventioneller Erdgasvorkommen durch Fracking grundsätzlich kritisch.
Maßgeblich für die grundsätzlich kritische Haltung sind in diesem Falle die im
Stadtgebiet charakteristischen Verkarstungen des Gebirges mit den vorkommenden
Karstkluftwasserleitern. Für eine genauere Beurteilung der potenziellen
Gefährdung sind konkrete Unterlagen einer beantragten Bohrung erforderlich.
Zu 2. :
Nach Kenntnis der Stadt
Schwelm sind im Stadtgebiet und auch im Kreisgebiet keine Erkundungsbohrungen
geplant.
Zu 3. :
Wie im Kapitel
Vorbemerkungen erwähnt, werden Erkundungsbohrungen für die mögliche Förderung
unkonventioneller Erdgaslagerstätten nach dem Bergrecht behandelt, das keine
Beteiligung der Öffentlichkeit vorsieht. Nach Aussage der Kreisverwaltung plant
die Bezirksregierung Arnsberg als genehmigende Behörde für etwaige Anträge
dennoch eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Stadtverwaltung,
wie auch die Kreisverwaltung beabsichtigt dieses Verfahren nach Kräften zu
unterstützen. Bei einer Beteiligung der Öffentlichkeit wird auch auf die
Gefahren des Verfahrens hingewiesen.
Zu 4. :
Die Verwaltung
beabsichtigt in möglichen zukünftigen Verfahren eine Information, jedoch keine
Abstimmung mit den Ratsfraktionen über die nach den geltenden Vorschriften von
Recht und Gesetz abzugebenden Stellungnahmen.
Zu 5. :
Die Verwaltung begrüßt die
Absicht der Bezirksregierung, über die Vorschriften des Bergrechtes
hinausgehend, eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Sie wird sie
nach Kräften bei der Realisierung dieses Vorhabens unterstützen.
Zu 6. :
In Anbetracht der Brisanz
der Thematik wird die Verwaltung, je nach rechtlicher Möglichkeit, die
Bevölkerung darüber informieren, dass sie zur Abgabe von Stellungnahmen
aufgefordert wird.
Zu 7. :
Schritte, die zur
Verhinderung von Erkundungsbohrungen für die Ausbeutung unkonventioneller
Erdgaslagerstätten geeignet sind, sind von Seiten der Verwaltung nicht
ersichtlich.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.