Betreff
Erkundung und Ausbeutung sog. unkonventioneller Erdgaslagerstätten
Vorlage
179/2011
Aktenzeichen
StEB/Le
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 02.03.2011 stellte die Fraktion der Linken im Rat der Stadt Schwelm eine Anfrage, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist. Die Anfrage erkundigt sich nach der Haltung der Verwaltung im Hinblick auf die Erkundung und Ausbeutung sogenannter „unkonventioneller Erdgaslagerstätten“ und gliedert sich in sieben Einzelgesichtspunkte.

 

Zu der Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Vorbemerkungen:

Lange Zeit waren die unkonventionellen Erdgasvorkommen uninteressant - zu wenig Geld ließ sich mit ihnen verdienen. Im Gegensatz zu konventionellen Vorkommen befindet sich das Gas nämlich nicht in großen Blasen, sondern kleinsten Poren und Bruchzonen im Gestein. Effizient wurde der Abbau erst durch technische Neuerungen: Steuerbare Bohrer erlauben es, nicht nur von oben nach unten, sondern auch horizontal ins Gestein vorzudringen. So kann die gashaltige Gesteinsschicht auch über eine Strecke von mehreren Kilometern durchbohrt werden. Damit das Gas entweicht, wird das Gestein anschließend mit Hilfe von Wasser, Chemikalien und Quarzkügelchen aufgespalten. Diese in den USA entwickelte Technologie wird auch als Hydraulic Fracturing oder kurz Fracking bezeichnet. Die bei der Technologie in erheblichem Maße zum Einsatz kommenden zugesetzten Chemikalien stellen eine Gefährdung für die vorkommenden Grundwasserschichten dar. Dass es bei der Gefährdung sich nicht um eine lediglich theoretische handelt, haben konkrete Vorkommnisse und Unfälle in den USA gezeigt.

Mittlerweile sind in der Bundesrepublik erste Konzessionen für Erdgasfelder vergeben worden und in Norddeutschland sind Erkundungsbohrungen genehmigt worden und haben bereits begonnen.

Für das Gebiet der Stadt Schwelm ist festzuhalten, dass es zum sogenannten Erdgasfeld „Ruhr“ gehört. Für die Ausbeutung dieses Erdgasfeldes hat die Wintershall Holding GmbH ,eine Tochtergesellschaft der BASF eine Konzession erhalten. Nach dem Kenntnisstand der Verwaltung hat die Wintershall GmbH noch keine  Genehmigungen für Erkundungsbohrungen beantragt. Die Fachleute des Unternehmens sind noch mit der Auswertung der vorhandenen und in der Feldarbeit zu erlangenden Erkenntnisse beschäftigt. Von Bedeutung ist hier, dass die notwendigen folgenden Genehmigungen nach dem Bergrecht erfolgen und das Bergrecht keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht.

Zu 1. :

Die Verwaltung bewertet die gesundheitlichen und ökologischen Auswirkungen der Gewinnung unkonventioneller Erdgasvorkommen durch Fracking grundsätzlich kritisch. Maßgeblich für die grundsätzlich kritische Haltung sind in diesem Falle die im Stadtgebiet charakteristischen Verkarstungen des Gebirges mit den vorkommenden Karstkluftwasserleitern. Für eine genauere Beurteilung der potenziellen Gefährdung sind konkrete Unterlagen einer beantragten Bohrung erforderlich.

Zu 2. :

Nach Kenntnis der Stadt Schwelm sind im Stadtgebiet und auch im Kreisgebiet keine Erkundungsbohrungen geplant.

Zu 3. :

Wie im Kapitel Vorbemerkungen erwähnt, werden Erkundungsbohrungen für die mögliche Förderung unkonventioneller Erdgaslagerstätten nach dem Bergrecht behandelt, das keine Beteiligung der Öffentlichkeit vorsieht. Nach Aussage der Kreisverwaltung plant die Bezirksregierung Arnsberg als genehmigende Behörde für etwaige Anträge dennoch eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Stadtverwaltung, wie auch die Kreisverwaltung beabsichtigt dieses Verfahren nach Kräften zu unterstützen. Bei einer Beteiligung der Öffentlichkeit wird auch auf die Gefahren des Verfahrens hingewiesen.

Zu 4. :

Die Verwaltung beabsichtigt in möglichen zukünftigen Verfahren eine Information, jedoch keine Abstimmung mit den Ratsfraktionen über die nach den geltenden Vorschriften von Recht und Gesetz abzugebenden Stellungnahmen.

Zu 5. :

Die Verwaltung begrüßt die Absicht der Bezirksregierung, über die Vorschriften des Bergrechtes hinausgehend, eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Sie wird sie nach Kräften bei der Realisierung dieses Vorhabens unterstützen.

Zu 6. :

In Anbetracht der Brisanz der Thematik wird die Verwaltung, je nach rechtlicher Möglichkeit, die Bevölkerung darüber informieren, dass sie zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert wird.

Zu 7. :

Schritte, die zur Verhinderung von Erkundungsbohrungen für die Ausbeutung unkonventioneller Erdgaslagerstätten geeignet sind, sind von Seiten der Verwaltung nicht ersichtlich.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.