Betreff
Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen/-auszahlungen i. H. v. insgesamt 389.550,00 Euro bei den Buchungsstellen 02.01.09.523200 und 02.01.10.523200 - Erstattungen von Aufwendungen v. Dritten aus lfd. Verwaltungstätigkeit an Gemeinden (GV)
Vorlage
174/2011
Aktenzeichen
5.12 Frö
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Jahr 2009 hat die Stadt Schwelm dem ENK als Träger des Rettungsdienstes im Rahmen des Plan-BAB 2010 die voraussichtlich im Jahre 2010 anfallenden Kosten für den Rettungsdienst mitgeteilt und der ENK hat der Stadt Schwelm auf dieser Basis Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt 1.130.831,00 Euro geleistet.

Die Abrechnung die in 2011 im Rahmen des Ist-BAB 2010 erfolgte, ergab lediglich Kosten i. H. v. 738.842,00 Euro. Der größte Teil der Differenz i. H. v. 391.989,00 Euro beruht auf einem im Ergebnis deutlich geringeren Personalaufwand als ursprünglich für das Jahr 2010 geplant. Der größte Teil hiervon wiederum resultiert aus einer veränderten Berechnung von Pensionsrückstellungen der Beamten, zu einem geringen Teil auch aus kostengünstigeren Lösungen bei der Stellenbesetzung.

Die Veränderungen im Bereich der Rückstellungen ergaben sich, weil die mit der Berechnung der Rückstellungen beauftragte Versorgungskasse Münster als Grundlage der Planungen bis 2010 lediglich pauschalierte Lebensläufe von Beamten zugrunde legen konnte. Inzwischen können und wurden individualisierte Lebensläufe der Beamten der Stadt Schwelm für die Berechnung der Rückstellungen zugrunde gelegt, mit der Folge deutlich reduzierter Rückstellungsbeträge. Außerdem ergab  sich im Jahr 2010 durch das Ausscheiden eines Feuerwehrbeamten ein größerer Betrag als Ertrag aus der Auflösung einer Rückstellung.

Mit der vierten Abschlagszahlung für das Jahr 2011 im Oktober diesen Jahres ist der Betrag i. H. v. 391,989,00 Euro an den ENK zu erstatten. Auf den allgemeinen Rettungsdienst entfällt ein Anteil i. H. v. 262.331,00 Euro, auf den besonderen Rettungsdienst ein Anteil i. H. v. 129.658,00 Euro. Der Ansatz auf der entspr. Buchungsstelle des allgemeinen Rettungsdienstes beträgt 1.650,00 Euro und auf der entspr. Buchungsstelle des besonderen Rettungsdienstes 850,00 Euro. Es wird daher eine Haushaltsüberschreitung i. H. v. rd. 260.700,00 Euro bei der Buchungsstelle 02.01.09.523200 und i. H. v. rd. 128.850,00 Euro bei der Buchungsstelle 02.01.10.523200 erforderlich. Die Deckung kann durch Mehrerträge/-einzahlungen bei der Buchungsstelle 16.01.01.401300 – Gewerbesteuer – gewährleistet werden.

Die bei der Aufstellung des Ist-BAB 2010 festgestellte Abweichung zum Plan-BAB 2010 wurde zum Anlass genommen, die im Rahmen des Plan-BAB 2011 gemeldeten Personalkosten noch einmal zu überprüfen. Nach den aktuell vorliegenden Angaben werden sich keine gravierenden Veränderungen ergeben.

 


Beschlussvorschlag:

Bei der Buchungsstelle 02.01.09.523200  - Erstattungen von Aufwendungen v. Dritten aus lfd. Verwaltungstätigkeit an Gemeinden (GV) - (Produkt Allgemeiner Rettungsdienst)  werden überplanmäßige Aufwendungen/-auszahlungen in Höhe von 260.700,00 Euro bewilligt. Die Deckung ist durch Mehrerträge/-einzahlungen  bei der Buchungsstelle 16.01.01.401300 - Gewerbesteuer - gewährleistet.

 

Bei der Buchungsstelle 02.01.10.523200  - Erstattungen von Aufwendungen v. Dritten aus lfd. Verwaltungstätigkeit an Gemeinden (GV) - (Produkt Besonderer Rettungsdienst)  werden überplanmäßige Aufwendungen/-auszahlungen in Höhe von 128.850,00 Euro bewilligt. Die Deckung ist durch Mehrerträge/-einzahlungen  bei der Buchungsstelle 16.01.01.401300 - Gewerbesteuer - gewährleistet.


Finanzielle Auswirkungen:

Der ENK hat der Stadt Schwelm im Jahre 2010 zu hohe Abschlagszahlungen für den Bereich des Rettungsdienstes überwiesen, die nunmehr zu erstatten sind. Tatsächlich hatte die Stadt Schwelm im Jahr 2010 geringere Personalaufwendungen als ursprünglich geplant. Die Deckung der Rückerstattung an den ENK in diesem Jahr kann durch Mehrerträge/-einzahlungen bei der Gewerbesteuer gewährleistet werden. Somit ergeben sich letztendlich keine finanziellen Auswirkungen.