Sachverhalt:
Bei der Buchungsstelle 06.01.04.533100 –Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen- sind im Haushaltsjahr 2011 Mittel in Höhe von 150.000,- € veranschlagt worden. Kalkuliert waren Hilfeleistungen für 410 Monate.
Nach heutigem Stand muss von Hilfeleistungen für 620 Monate ausgegangen werden. Der Mittelbedarf beläuft sich jetzt auf 230.000 €.
Der Mehrbedarf beträgt somit 80.000 €.
Zur
Deckung der zusätzlichen Aufwendungen können Mehrerträge bei 16.01.01.401300 -
Gewerbesteuer – herangezogen werden.
Da es sich bei der Förderung in Kindertagespflege um gesetzliche Pflichtleistungen gemäß § 23 SGB VIII handelt, ist eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung unumgänglich.
Beschlussvorschlag:
Bei der Haushaltsstelle 06.01.04.533100 –Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen- werden überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 80.000,- € für das Haushaltsjahr 2011 bewilligt.