Sachverhalt:
Bei der Buchungsstelle 06.03.03.533200 -Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen- sind für das Haushaltsjahr 2011 Mittel in Höhe von 2.000.000 € veranschlagt worden. Kalkuliert waren Hilfeleistungen für 432 Monate.
Nach heutigem Stand muss von Hilfeleistungen für 576 Monate ausgegangen werden. Der Mittelbedarf beläuft sich jetzt auf 2.640.000 €.
Der Mehrbedarf beträgt somit 640.000 €.
Zur Deckung der zusätzlichen Aufwendungen
können Mehrerträge bei 16.01.01.401300 - Gewerbesteuer – herangezogen werden.
Da es sich bei den Kosten der Heimpflege um gesetzliche Pflichtleistungen gemäß § 34 SGB VIII handelt, ist eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung unumgänglich.
Beschlussvorschlag:
Bei der Buchungsstelle 06.03.03.533200 -Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen- werden überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 640.000 € für das Haushaltsjahr 2011 bewilligt.