Sachverhalt:
Bei der Buchungsstelle 06.03.03.533100 –Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen- sind im Haushaltsjahr 2011 Mittel in Höhe von 1.500.000,- € veranschlagt worden. Kalkuliert waren Hilfeleistungen für 1492 Monate.
Nach heutigem Stand muss von Hilfeleistungen für 1.658 Monate ausgegangen wer-den. Der Mittelbedarf beläuft sich jetzt auf 1.660.000,- €.
Der Mehrbedarf beträgt somit 160.000,- €.
Zur Deckung der zusätzlichen Aufwendungen können Mehrerträge bei 16.01.01.401300 - Gewerbesteuer – herangezogen werden.
Da es sich bei der Hilfe zur Erziehung um gesetzliche Pflichtleistungen gemäß §§ 27 ff SGB VIII handelt, ist eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung unumgänglich.
Beschlussvorschlag:
Bei der Buchungsstelle 06.03.03.533100 –Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen- wird eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 160.000,- € für das Haushaltsjahr 2011 bewilligt.