Sachverhalt:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wurde vom Kämmerer am 15.08.2011 aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt.
Im Ergebnisplan sieht der Entwurf für 2012 einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 56.414.783 € sowie einen Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 65.832.772 € vor.
Das Jahresergebnis des Ergebnisplanes beläuft sich für 2012 somit auf – 9.417.989 €.
Nach § 75 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen im Ergebnisplan erreicht oder übersteigt.
Sollte dies nicht der Fall sein, gilt die Verpflichtung zum Haushaltsausgleich als erfüllt, wenn der Fehlbetrag durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann.
Die Ausgleichrücklage wurde bereits im Jahr 2009 aufgebraucht, so dass in Höhe der jeweiligen Fehlbeträge Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage erforderlich sind.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2012 sieht daher in § 4 eine Verringerung der AllgeÂmeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans in Höhe von 9.417.989 € vor.
Gemäß § 76 Abs. 1 Nr. 2 der GO NRW muss ein Haushaltssicherungskonzept aufgeÂstellt werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren geplant ist, den in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der Allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern. Für Schwelm traf dies ab 2008 zu, so dass auch nach der NKF – Umstellung weiterhin ein Haushaltssicherungskonzept aufÂzuÂstellen war. Dieses wurde zuletzt im Rahmen des 2. Nachtrags zum Haushalt 2010/2011 fortgeschrieben. Im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2012 ist eine weitere Fortschreibung zu erstellen.
Da das Innenministerium bisher keinen neuen Orientierungsdatenerlass für die Jahre 2011 bis 2015 vorgelegt hat, ist die im vorliegenden HaushaltsÂplanÂentwurf berücksichtigte Fortschreibung der Ansätze für die Folgejahre noch auf der Basis des zuletzt im September 2010 veröffentlichten Orientierungsdatenerlasses 2011 – 2014 vorgenommen worden. Es werden sich daher durch den in Aussicht gestellten neuen Orientierungserlass zwangsläufig noch Änderungen ergeben, die durch die Stadt Schwelm nicht beeinflussbar sind, aber sowohl im Haushaltsplan als auch in der HSK-Fortschreibung noch berücksichtigt werden müssen.
Dies gilt auch vor dem Hintergrund der vom Landtag am 18.05.2011 beschlossenen Änderung des § 76 der Gemeindeordnung Nordrhein – Westfalen (GO NRW) zum Haushaltssicherungskonzept, des noch nicht beschlossenen GFG 2012, der geplanten Umsetzung des Stärkungspaktes „Stadtfinanzen“ und der derzeit noch unklaren Erlasslage. Auch eine intensive Beratung mit der Kommunalaufsicht am 24.08.2011 darüber hat zu keinen konkreten, derzeit umsetzbaren Erkenntnissen geführt.
Weiterhin hat die Bezirksregierung noch nicht über den 2. Nachtrag 2010/2011 und das damit einhergehende HSK entschieden. Daher soll das HSK 2012 erst im Rahmen des Beratungsverfahrens zum Etat 2012 eingebracht werden. Die im Entwurf jeweils bei den entÂsprechenden Haushaltsstellen veranschlagten Finanzplanansätze für die Folgejahre sind daher in erster Linie nachrichtlich zu sehen.
Der Entwurf des Haushalts 2012 wird daher zunächst ohne Haushaltssicherungskonzept vorgelegt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2012 einschließlich des Haushaltsplanes 2012 mit Anlagen
wird hiermit eingebracht. Er liegt in Papierform in der Ratssitzung am
15.09.2011 aus und wird ergänzend in elektronischer Fassung in das Ratsinformationssystem eingestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 einschließlich des Haushaltsplanes 2012 mit Anlagen wird zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.