Betreff
Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Änderungssatzung)
Vorlage
146/2011
Aktenzeichen
3/Thi
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 13.12.2007 hat der Rat der Stadt Schwelm den Hebesatz für die Gewerbesteuer zum 01.01.2008 von 435 v.H. auf 450 v.H. angehoben und diesen

seitdem nicht verändert.

 

Im Zuge der erforderlichen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen wird eine Anhebung des Hebesatzes ab 2012 für unumgänglich gehalten.

 

Im Hinblick auf das regionale Hebesatzumfeld -eine Aufstellung der Hebesätze 2012 der Städte des Ennepe-Ruhr-Kreises und weiterer Nachbarstädte ist als Anlage 2 beigefügt- wird eine moderate Anhebung des Hebesatzes von 450 Hebesatzpunkten um 15 Hebesatzpunkte auf 465 Hebesatzpunkte vorgeschlagen. Dies entspricht einer tatsächlichen Mehrbelastung von rd. 3,3 % für jeden Gewerbesteuerpflichtigen.

 

 

Nach dem Stand der 4. Änderungsliste vom 15.02.2012 beträgt der Planansatz 2012 nach Fortschreibung der aktuellen „Orientierungsdaten 2012 - 2015“  und nach einer Kalkulation auf der Basis aktueller Veranlagungen nunmehr 16.900.000 €.

Darin enthalten sind 463.000 € aufgrund der Hebesatzanhebung auf 465 v.H.

Dieser Betrag dient im Rahmen des wegen des Stärkungspakts Stadtfinanzen

von der Stadt Schwelm aufzustellenden Haushaltssanierungsplans fortlaufend der Haushaltskonsolidierung. Für den Planungszeitraum bis 2021 ist daher bei Fortschreibung der Orientierungsdaten und einer vorgesehenen weiteren Hebesatzanhebung ab 2015 auf 490 v.H. ein Konsolidierungsbeitrag von insgesamt 11.588.000 € netto eingeplant. Einzelheiten ergeben sich aus Seite 11 des Entwurfs des Haushaltssanierungsplans 2012 bis 2021 gemäss Beschlussvorlage der Verwaltung Nr. 75/2012.

 

Prognosen sagen im Hinblick auf die Unsicherheiten an den Finanzmärkten derzeit zumindest eine minimale Schrumpfung des Wirtschaftswachstums 2012 voraus. Abwärtsrisiken sind laut aktuellen Prognosen größer als die Wahrscheinlichkeit einer besseren Entwicklung.

Der Planansatz für 2013 wurde daher gegenüber dem Ansatz 2012 um rd. 1.000.000 € abgesenkt.

 

Nach den Vorschriften des Grundsteuer- und des Gewerbesteuergesetzes sind

die Hebesätze jährlich durch die Gemeinde festzusetzen, was durch die Haushalts-satzung oder durch eine besondere Hebesatz-Satzung erfolgen kann. Da eine genehmigte Haushaltssatzung 2012, mit der in § 6 die Steuersätze für die Gemeinde-steuern festgesetzt sind, kurzfristig nicht zu erwarten ist, wird der Weg über die Hebesatz-Satzung gewählt. Der Ratsbeschluss über die Änderung des Hebesatzes

ist bis zum 30.06.2012 mit Wirkung vom Beginn des Jahres 2012 zu fassen.

 

Die Gewerbesteuerpflichtigen der Stadt Schwelm wurden bei Versendung der

Jahressteuerbescheide 2012 im Januar 2012 mit einem Erläuterungsschreiben

des Stadtkämmerers über die geplante Anhebung des Hebesatzes 2012 informiert.

 

Die Steuersätze 2012 für die Grundsteuern bleiben unverändert, u.z. für die land-

und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) bei 192 v.H. und für die Grund-stücke (Grundsteuer B) bei 435 v.H.

 

Der Text der 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze

für die Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Schwelm ist als Anlage 1 beigefügt.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die 4. Änderungssatzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuern

und die Gewerbesteuer in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der

Verwaltungsvorlage Nr. 146/2011 als Anlage 1 beigefügten Entwurf beschlossen.