Betreff
Satzung der Stadt Schwelm über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2012
Vorlage
145/2011
Aktenzeichen
3/La
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Schwelm hat mit Beschluss vom 09.12.2010 eine Satzung über die

Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2011 erlassen.

Darin wurde der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung auf 70.000.000 € festgesetzt. Mit Schreiben der Kommunalaufsicht vom 10.01.2011 wurde mitgeteilt, dass gegen die o.g. Satzung keine Bedenken bestehen.

 

Aktuell weist der Haushaltsplanentwurf 2012 im Bereich der liquiden Mittel ein Defizit von rd. 7,7 Mio. € aus.

Daher soll vorsorglich der Höchstbetrag der Liquiditätskredite für 2012 auf 75.000.000 € festgesetzt werden. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2012 sieht in § 5 ebenfalls den Betrag von 75.000.000 € vor.

 

Die Verabschiedung des Haushalts 2012 ist für den 15.12.2011 vorgesehen.

Da im Anschluss nicht mit einem kurzfristig abzuschließenden Genehmigungsverfahren zum Haushalt 2012 zu rechnen ist, sollte die Liquiditätssicherung erneut vom allgemeinen Genehmigungsverfahren abgekoppelt werden. Dies ist durch Erlass der separaten Satzung zur Festsetzung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite für das Haushaltsjahr 2012 möglich.

Der Betrag von 75.000.000 € stellt hierbei die Obergrenze der aufzunehmenden Liquiditätskredite dar.

Die tatsächliche Inanspruchnahme der Kreditmittel ist abhängig vom jeweiligen Mittelzu- und –abfluss.

Zinsen fallen nur für die tatsächlich aufgenommenen Liquiditätskredite an.

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Schwelm über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2012 zu beschließen.

 

Die Satzung  ist im Hinblick auf die  §§ 78 Abs. 2 Nr. 3 und 80 Abs. 5 Satz 1 GO NW der Aufsichtsbehörde anzuzeigen, bevor sie bekannt gemacht wird.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2012 wird beschlossen.