Betreff
Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Schwelm
Vorlage
135/2011
Aktenzeichen
3 Fm
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

I)    Einleitung

 

Bevor im Rahmen dieser Sitzungsvorlage auf den Bericht der GPA über die überört­liche Prüfung der Eröffnungsbilanz inhaltlich eingegangen wird, wird zur näheren Information zunächst nach­ste­hend die damalige Situation aus zeitlicher Sicht kurz beschrieben. Eine Betrach­tung aus inhaltlicher Sicht erfolgt unter Punkt II „Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt“.

 

Auf der Grundlage des § 92 Abs. 6 GO NRW in Verbindung mit § 105 GO NRW ist die vom Rechnungsprüfungsausschuss ge­prüf­te Eröffnungsbilanz und der Anhang zum 01.01.2008 in nachstehender Fassung von der GPA in der Zeit vom 14. bis 18.06.2010 überörtlich geprüft worden.

 

Bilanzsumme:            218.897.407,59 €

Eigenkapital:                   51.675.584,46 €

Eigenkapitalquote:           23,61 %

 

Über diese Prüfung ist der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 24.06.2010 mündlich in­formiert worden. Weiterhin ist zur Vorbereitung des Fest­stel­lungs­beschlusses in der Ratsitzung am 08.07.2010 den Fraktionsvorsitzenden per Email am 30.06.2010 eine schriftliche Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses (Schreiben der GPA v. 25.06.2010), die die Auffassung der GPA zur Freibadwertung enthielt, sowie die Stellungnahme der Verwaltung (Schreiben v. 30.06.2010) hierzu übersandt worden.

 

Auf eine Weiterleitung des am 02.07.2010 per Email von der GPA zugesandten Be­richts­entwurfs an die Politik wurde verzichtet, da zum einen in diesem Entwurf die Stellungnahme der Verwaltung zur Feststellung „Bewertung des Freibades“ nicht berücksichtigt worden ist. Zum anderen war die Verwaltung bemüht, in Gesprächen mit der GPA bis zur Sitzung des Rates am 08.07.2010 eine ein­ver­nehmliche Lösung zu erreichen. Da dieses Ziel nicht erreicht werden konnte, ist mit der GPA abgestimmt worden, dass eine abschließende Überarbeitung des Berichtes unter Berücksichtigung der Verwaltungsstellungnahme durch die GPA erfolgt und nach erfolgtem Feststellungsbeschluss im Rahmen des Anzeigeverfahrens die Angelegenheit zur abschließenden Entscheidung der Auf­sichtsbehörde vorgelegt wird.

 

Auf der Grundlage dieser Sachlage hat der Rat in seiner Sitzung am 08.07.2010 gem. § 92 Abs. 1 S. 2 in Verbindung mit § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW die Eröffnungsbilanz und den Anhang zum 01.01.2008 in der o.g. Fassung festgestellt und dem Bürgermeister für die Eröffnungsbilanz und den Anhang zum 01.01.2008 gem. § 92 Abs. 1 S. 2 in Verbindung mit § 96 Abs. 1 S. 4 GO NRW un­ein­geschränkte Entlastung erteilt.

 

Die Zusendung der überarbeiteten Endfassung des GPA-Berichtes erfolgte mit Schreiben vom 04.08.2010. Anschließend sind durch die Verwaltung mit Schreiben vom 10.08.2010 an den Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde die Anzeige der Feststellung der Eröffnungsbilanz gem. § 92 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 96 Abs. 2 S. 1 GON NRW und die Stellungnahme zum Prüfungsbericht der GPA gem.  § 92 Abs. 6 i.V.m. § 105 Abs. 6 GO NRW, um mit der Aufsichtsbehörde die Angelegenheit „Bewertung des Freibades“ abschließend zu klären, übersandt worden.

 

Nach mehreren Gesprächen des damaligen Stadtkämmerers mit Vertretern der Aufsichtsbehörde stand Ende September 2010 fest, dass sich die Aufsichtsbehörde der Meinung der GPA anschließt. Nach weiteren Gesprächen mit der GPA und der Aufsichtsbehörde stand Ende Oktober 2010 fest, dass eine Korrektur der Eröffnungsbilanz entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im Rahmen des Jahresabschlusses 2008 erfolgen sollte.

 

Daraufhin wurde seitens der Verwaltung entschieden, dass eine weitere Behandlung des GPA-Berichtes durch die Politik und die Darstellung der Korrektur der Eröffnungsbilanz erst erfolgen sollte, wenn die Arbeiten zum Jahres­ab­schluss­ 2008 größtenteils abgeschlossen sind und Klarheit über evtl. weitere notwendige Korrekturen besteht.

 

Da zum jetzigen Zeitpunkt aus Sicht der Verwaltung die Jahresabschlussarbeiten 2008 soweit fortgeschritten sind, dass Klarheit über sämtliche Korrekturen besteht, erfolgt nun die Vorlage des GPA-Berichtes und eine Darstellung der vorzunehmenden Bilanzkorrekturen.

 

II) Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt 

 

In den nachfolgenden Ausführungen erfolgt eine Betrachtung des GPA-Berichtes, der als Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beigefügt ist, aus inhaltlicher Sicht.

 

Gegenstand der überörtlichen Prüfung, aufsetzend auf den Ergebnissen der örtlichen Rechnungsprüfung, war neben einer kurzen Analyse der Bilanzkennzahlen und der Bilanzgliederung die Betrachtung auffälliger und nach Erfahrungen der GPA fehleranfälliger Bilanzpositionen, wie z.B. bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Sonderposten. Hierbei wurden im Rahmen einer Systemprüfung die Bewertungsverfahren und –methoden begutachtet und zur Ergänzung ggf. Einzel­fall­prü­fungen vorgenommen.

 

Die Prüfung der ausgewählten Bilanzpositionen hat zu einer Feststellung geführt, die anzeigt, dass nach Auffassung der GPA „der betreffende Wertansatz einer Korrektur oder einer weitergehenden Überprüfung beziehungsweise Begründung durch die Kommune bedarf“.

 

Im Bezug auf die Bilanzgliederung wurde seitens der GPA der Ausweis einiger Sport- und Spielplätze unter der Bilanzposition „Sonstige unbebaute Grundstücke“ sowie der AVU-Aktien unter der Position „Wertpapiere des Anlagevermögens“ kritisch angemerkt (sog. Ausweisfehler).

 

Weiterhin führt die GPA in der Schlussbemerkung des Berichtes aus, „dass die angewandten Bewer­tungs­methoden sowohl hinsichtlich der jeweiligen Begründungen für die Anwendbarkeit als auch hinsichtlich der konkreten Berechnungen ein vergleichsweise hohes Niveau aufweisen“.

 

Nähere Einzelheiten zu der im Bericht enthaltenen Feststellung und den sog. Ausweisfehlern und die Anmerkungen der Verwaltung hierzu sind den nachfolgenden Ausführungen zu entnehmen.

 

Ø      Feststellung

 

Bei der Überprüfung der Bewertung „Bebaute Grundstücke“ ist auf Wunsch der Verwaltung eine Einzelfallprüfung der Bewertung „Freibad“ durch die GPA vorgenommen worden, in deren Rahmen die ausführliche Stellungnahme der Verwaltung vom 30.06.2010 bezüglich der vorgenommenen Freibadbewertung (siehe Seite 10 des Prüfungsberichtes) einbezogen worden ist.

 

Aufgrund der GPA-Auffassung, dass sich auch durch die Stellungnahme keine neuen Aspekte zur rechtlichen Beurteilung der Bewertung und Bilanzierung des Freibades inklusive Beckenanlage ergeben haben, hat die Prüfung zu folgender Feststellung geführt:

 

„Gem. § 54 Absatz 1 Satz 3 GemHVO NRW ist bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, eine Restnutzungsdauer festzulegen. Die Stadt Schwelm ist angehalten, zu überprüfen, ob eine Restnutzungsdauer des Freibades vorhanden ist und sollte dem entsprechend die Bewertung anpassen“

 

Da bezüglich der Freibadbewertung zwischen GPA und Stadt trotz mehrfacher Gespräche keine Einigung über die rechtliche Würdigung des vorliegenden Sach­ver­halts erzielt werden konnte, sind dem Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises als untere staat­liche Verwaltungsbehörde im Rahmen des Anzeigeverfahrens „Feststellung der Eröffnungsbilanz“ mit Schreiben vom 10.08.2010 folgende Unterlagen mit der Bitte um abschließende Beurteilung der Sachlage übersandt worden:

 

-  Wertgutachten „Freibad“ (inkl. Überarbeitung aufgrund der neuen Bodenrichtwerte)

- Stellungnahme der Wirtschaftprüfungsgesellschaft PKF FASSELT SCHLAGE  

   LANG UND STOLZ vom 19.12.2008

- Sitzungsvorlage Nr. 047/2008/1 „Fraktionsantrag von BfS, CDU und SWG vom  

  05.03.2008 „Zukünftiges Bäderkonzept“

- Protokollauszug der Ratssitzung am 29.04.2008

- Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen der Stadt Schwelm und dem „Trägerverein

  Schwelmebad e.V.“ vom 20.06.2008 (inkl. Änderungen)

 

Seitens der Aufsichtsbehörde wurde Ende September 2010 mündlich mitgeteilt, dass auch von dort die Auffassung vertreten wird, dass die Freibadbewertung nicht den Anforderungen des § 54 Abs. 1 S. 3 GemHVO NRW entsprechen würde und somit eine Überarbeitung der Bewertung notwendig sei.

 

In Abstimmung mit GPA und Aufsichtsbehörde sollte die Überarbeitung der Bewertung auf der Grundlage des Wertgutachtens „Freibad“ der Fa. GMO Management Consulting GmbH und des Baupreisindexes NRW (November 2007) inkl. Regionalisierungsfaktor des Gutachterausschusses des Ennepe-Ruhr-Kreises unter Berücksichtigung der Maßgabe erfolgen, dass sowohl der im April 2008 gefasste Beschluss des Rates zur Schließung des Freibades als auch das derzeit mit dem Trägerverein „Schwelmebad e.V.“ bestehende Vertragsverhältnis nicht zu einer Änderung der Grundlagen für die Bewertung der Gebäude führt und daher eine Restnutzungsdauer von 14 Jahren festzusetzen ist.

 

Eine nähere Darstellung der Überarbeitung und ihre Auswirkung auf die Eröffnungsbilanz erfolgt unter Punkt  III) „Korrektur der Eröffnungsbilanz“.

 

Ø      Ausweisfehler

 

Neben der oben beschriebenen Feststellung enthält der Prüfungsbericht Anmerkungen zu folgenden sog. Ausweisfehlern:

 

a)       Nach Meinung der GPA sind Sport- und Spielplätze nicht als sonstige unbebaute Grundstücke auszuweisen. Sie gehören zu den Grünflächen.

b)      Die Beteiligung an der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungsunternehmen ist lt. GPA nicht bei den Wertpapieren des Anlagevermögens auszuweisen. Sie gehört aufgrund ihres langfristigen Bindungswillens zu den Beteiligungen.

 

Bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz sind seitens der Verwaltung unter der Bilanzposition „Grünflächen“ nur Flächen berücksichtigt worden, die als „Öffentliche Grünflächen“ gewidmet sind. Sonstige Grünflächen, wie Sportplätze und Spielplätze, die sich nicht auf öffentlich gewidmeten Grünflächen befinden, wurden unter der Position „Sonstige unbebaute Grundstücke“ ausgewiesen.

 

Der Ausweis der AVU-Aktien unter der Bilanzposition „Wertpapiere des Anlage­ver­mögens“ erfolgte durch die Verwaltung ausschließlich aufgrund des städtischen Anteils in Höhe von 6,875 %. 

 

Seitens der Verwaltung wurden gegen die Auffassung der GPA keine Einwände erhoben und entsprechende Umbuchungen auf die anderen Bilanzpositionen vorgenommen.

 

Nähere Einzelheiten sind dem folgenden Punkt III) zu entnehmen.

 

 

III) Korrektur der Eröffnungsbilanz

 

Vor dem Hintergrund, dass der Beschluss über die Feststellung der Eröffnungsbilanz in der Sitzung des Rates am 08.07.2010 erfolgt ist, wurde mit Aufsichtsbehörde und GPA Ende Oktober 2010 abgestimmt, dass eine unter Berücksichtigung der Be­sei­ti­gung der sogenannten Ausweisfehler entsprechende Korrektur der Eröffnungs­bilanz gemäß § 57 GemHVO NRW im Rahmen des Jahresabschlusses 2008 vorge­nommen wird. Weitere Einzelheiten über die Bilanzkorrektur sind den nachfolgenden Ausführungen zu entnehmen.

 

Ø      Ãœberarbeitung der Freibadbewertung

 

Nach Überarbeitung der Freibadbewertung ist für das Freibad ein Gesamtwert in Höhe von 1.742.973,17 € unter der Bilanzposition 1.2.2.6 „Frei- und Hallenbad sowie Sport­heime“ anzusetzen.

 

Weiterhin ist bei der Bilanzkorrektur aufgrund des ermittelten Freibadwertes ein Sonderposten für Zuwendungen „Freibad“ auf Basis des aus dem Verhältnis der summierten historischen Anschaffungs-/Herstellungskosten und der Förderung der baulichen Anlagen des Freibades ermittelten Förderanteils in Höhe von 105.241,18 € unter der Bilanzposition 2.1 „Sonderposten für Zuwendungen“ zu passivieren.

 

Die ausführliche Darstellung der Wertermittlung inkl. Sonderpostenermittlung ist als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt.

 

Ø      Anpassung der  Wertansätze „Forderungen/ Verbindlichkeiten aus Transferleistungen“

 

Im Rahmen der im Jahr 2011 durchgeführten Jahresabschlussarbeiten 2008 hat sich außerdem herausgestellt, dass die Notwendigkeit besteht, weitere Bilanzpositionen der Eröffnungsbilanz zu korrigieren.

 

Durch Abstimmung der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Transferleistungen mit der Kreisverwaltung hat sich gezeigt, dass die Forderung der Stadt gegenüber dem Ennepe-Ruhr-Kreis „40 % Anteil BSHG-Ertrag“ in Höhe von 82.966,62 € bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz trotz vorliegender Informationen irrtümlich nicht angesetzt worden ist. Weiterhin ist die Forderung „40 % Anteil SGB II-Ertrag“ in Höhe von 50.079,89 € irrtümlich bei der Ermittlung der Forderungen und Verbindlichkeiten aus „VW/ VO Soziales“ berücksichtigt worden, so dass eine entsprechende Korrektur sowohl der Forderungen als auch der Verbindlichkeiten aus Transferleistungen vorzunehmen ist.

 

Aufgrund dessen sind folgende Bilanzpositionen anzupassen:

 

Nr.                   Bezeichnung

2.2.1.4 „Forderungen aus Transferleistungen“

4.6                   „Verbindlichkeiten aus Transferleistungen“

 

 

 

Unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Bilanzkorrekturen und der sich daraus ergebenden notwendigen Anpassung der „Allgemeinen Rücklage“ beinhaltet die Eröffnungsbilanz der Stadt Schwelm zum 01.01.2008 in der korrigierten Fassung (siehe Anlage 3) folgende Eckdaten:

 

Bilanzsumme:             219.949.590,06 €

Eigenkapital:                   52.572.495,86 €

Eigenkapitalquote:                     23,90 %

 

 

Eine ausführliche Darstellung der veränderten Bilanz ist der als Anlage 4 beigefügten Gegenüberstellung der beiden Bilanzfassungen zu entnehmen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Schwelm vom 14. bis 18.06.2010 und die Ausführungen der Verwaltung sowie die Darstellung der Korrektur der Eröffnungsbilanz im Rahmen des Jahresabschlusses 2008 werden zur Kenntnis genommen.

 

(Der Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses in der Sitzung am 13.07.2011 dient der Unterrichtung des Rates über die wesentlichen Inhalte des Prüfungs­be­rich­tes durch den Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 92 Abs. 6 in Verbindung mit  § 105 Abs. 5 GO NRW.)

 


Anlage 1 (12 Seiten), Anlage 2 (5 Seiten), Anlage 3 (3 Seiten), Anlage 4 (3 Seiten)