Betreff
Verwendung des Jahresüberschusses der Städt. Sparkasse zu Schwelm aus dem Geschäftsjahr 2010
Vorlage
134/2011
Aktenzeichen
3/Mo
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss der Städtischen Sparkasse zu Schwelm für das Geschäftsjahr 2010 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.283.192,00 EUR aus.

 

Über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 25 SpkG NW hat gemäß §§ 8 Abs. 2 Buchstabe g, 24 Absatz 4 Satz 2  SpkG NW der Rat auf Vorschlag des Verwaltungsrates zu beschließen.

 

Der Verwaltungsrat der Städt. Sparkasse zu Schwelm schlägt dem Rat vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 1.283.192,00 EUR

 

a)      in Höhe von 653.400,66 EUR an den Träger (Stadt Schwelm) auszuschütten

-         davon Steuern: 103.400,66 EUR            

-         davon Nettoausschüttung: 550.000,00 EUR                        

b)      in Höhe von 629.791,34  EUR in die Sicherheitsrücklage der Städt. Sparkasse einzustellen.

 

In die freie Rücklage bzw. in den Gewinnvortrag sollen  keine Beträge eingestellt werden.

 

Abweichend vom Vorschlag des Verwaltungsrates besteht die Möglichkeit, eine andere Verwendung des Jahresüberschusses festzulegen. U.a. kann der gesamte Jahresüberschuss oder ein Teilbetrag an den Träger ausgeschüttet werden. Bei der Entscheidung über die Verwendung des Jahresüberschusses hat nach § 25 Absatz 2 SpkG NW der Rat die Angemessenheit der Ausschüttung im Hinblick auf die zukünftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkasse sowie im Hinblick auf die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse zu berücksichtigen.

Nach Auffassung der Verwaltung sind diese Kriterien im Rahmen des Gesamtabschlusses mit dem Verwendungsvorschlag erfüllt.

 

Im Haushaltssicherungskonzept/ Haushaltsplan 2010/2011 ist für das Jahr 2011 eine Gewinnausschüttung der Sparkasse in Höhe von 550.000 EUR vorgesehen. Hierfür wäre eine Ausschüttung an den Träger (Stadt Schwelm) in Höhe von 653.400,66 EUR brutto erforderlich, da vom Ausschüttungsbetrag 15% Kapitalertragsteuer (98.010,10 EUR) sowie 5,5 % Solidarzuschlag (5.390,56  EUR) abzuführen sind.

Aus Sicht der Verwaltung kann angesichts der schwierigen Haushaltssituation nicht auf eine Gewinnausschüttung in der im Haushalt veranschlagten Höhe verzichtet werden.

 

Der Ausschüttungsbetrag ist gemäß § 25 Abs. 3 SpkG NW zweckgebunden; er ist zur Erfüllung gemeinwohlorientierter örtlicher Aufgaben der Stadt Schwelm als Träger oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

Eine entsprechende Verwendung des Ausschüttungsbetrages ist im Rahmen der Abwicklung des Haushaltsplanes 2010/2011 durch die Stadt Schwelm sichergestellt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Jahresüberschuss der Städt. Sparkasse zu Schwelm in Höhe von insgesamt 1.283.192,00 EUR aus dem Geschäftsjahr 2010 wird

 

a)      in Höhe von 653.400,66 EUR an den Träger (Stadt Schwelm) ausgeschüttet

-         davon Steuern: 103.400,66 EUR            

-         davon Nettoausschüttung: 550.000,00 EUR                        

b)      in Höhe von 629.791,34  EUR in die Sicherheitsrücklage der Städt. Sparkasse eingestellt.

 

In die freie Rücklage bzw. in den Gewinnvortrag werden keine Beträge eingestellt.