Betreff
Ordentliche Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ennepe - Ruhr mbH am 09.06.2011 (Genehmigung einer ) Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
Vorlage
127/2011
Aktenzeichen
3/Mo
Art
Dringlichkeitsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 25.05.2011 hat die Verkehrsgesellschaft Ennepe – Ruhr mbH (VER mbH) zu der am 09.06.2011  stattfindenden Ordentlichen Gesellschafterversammlung eingeladen und die Tagesordnung bekannt gegeben. Vor dieser Sitzung findet eine Sitzung des Aufsichtsrates statt.

Anlagen zur Tagesordnung wurden am 03.06.2011 übersandt. Sie sind am 06.06. 2011 bei der Stadt Schwelm eingegangen.

Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:

 

TOP 1: Genehmigung der Niederschrift III/10 über die Ordentliche Gesellschafterversammlung am 08. Dezember  2010

 

TOP 2: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010

 

Hierzu wird folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:

Die Gesellschafterversammlung stellt – der Empfehlung des Aufsichtsrates vom 09. Juni 2011 entsprechend – die Bilanz zum 31. Dezember 2010 mit der Bilanzsumme von 31.292.893,50 EUR und die Gewinn – und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010 abschließend mit dem Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.256.890,01 EUR in der von der WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüften Form fest und nimmt den Lagebericht des Aufsichtsrates zur Kenntnis.

 

TOP 3: Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung

 

Folgender Beschlussvorschlag liegt vor:

Die Gesellschafterversammlung beschließt, gemäß § 18.2 des Gesellschaftsvertrages, den Jahresfehlbetrag 2010 in Höhe von 2.256.890,01 EUR durch Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 386.749,32 EUR und aus der vertraglichen Rücklage in Höhe von 1.870.140,69 EUR auszugleichen.

 

TOP 4: Entlastung der Geschäftsführung

Es wird vorgeschlagen, – der Empfehlung des Aufsichtsrates vom 09.Juni 2011 entsprechend - der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

 

TOP 5: Entlastung des Aufsichtsrates

Hierzu wird vorgeschlagen, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

 

Der Jahresabschluss trägt den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der mit der Prüfung beauftragten WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf.

Es bestehen deshalb keine Bedenken, den Mitgliedern der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.

 

 

 

TOP 6: Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Es liegt folgender Beschlussvorschlag vor:

Die Gesellschafterversammlung beschließt - der Empfehlung des Aufsichtsrates vom 09.Juni 2011 entsprechend – die WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Düsseldorf mit der Prüfung des Geschäftsjahres 2011 zu beauftragen.

 

TOP 7: Beteiligung der VER an der EN – Agentur

In der Sitzung des Aufsichtsrates der VER mbH am 10. September 2010 wurde zum ersten Mal über die geplante Beteiligung an der EN – Agentur berichtet. Hintergrund ist der weitere Ausbau der regionalen Vernetzung der EN – Agentur durch die Gewinnung zusätzlicher im Ennepe – Ruhr – Kreis tätiger Unternehmen. Die EN – Agentur und die VER verbindet seit vielen Jahren eine intensive Zusammenarbeit, u.a. bei touristischen Projekten sowie bei der Ausbildungsmesse.

Die VER wird zukünftig einen Anteil in Höhe von 5%, entsprechend 2.750 € am Stammkapital halten. Die Beteiligung an der Finanzierung der EN – Agentur ist für die VER auf 5 % des Jahresfehlbetrages, höchstens aber 10.000 € pro Jahr begrenzt. Die VER erhält einen Sitz im Aufsichtsrat der Gesellschafter.

Das Ausscheiden aus der EN – Agentur ist mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende des Kalenderjahres möglich.

 

Es wurde folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:

Die Geschäftsführung wird gemäß § 10.1n des Gesellschaftsvertrages von der Gesellschafterversammlung ermächtigt, unter Beachtung der in der Begründung dargelegten Rahmenbedingungen, mit der Geschäftsführung der EN – Agentur die Gespräche zur Beteiligung an der EN – Agentur aufzunehmen und den entsprechenden Anteil zu erwerben. Die Beteiligung wird einvernehmlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen.

 

Die Geschäftsführung wird über den erfolgreichen Vollzug der Beteiligung berichten.

 

 

TOP 8: Verschiedenes

Es liegen bisher keine Tagesordnungspunkte vor.

 

 

Da die ordentliche Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ennepe – Ruhr mbH (VER mbH)  bereits am 09.06.2011 stattfindet und Unterlagen zu den Beschlussvorschlägen erst am 06.06.2011 eingegangen sind, können die planmäßigen Sitzungen des Hauptausschusses und des Rates der Stadt Schwelm nicht abgewartet werden. Außerplanmäßige Sitzungen sind nicht möglich, so dass eine Dringlichkeitsentscheidung  gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied erforderlich ist.

 

 

 

 

 


 

Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied:

 

Der Vertreter der Stadt Schwelm, Herr Städtischer Oberverwaltungsrat Jürgen Kuss oder Vertreter, wird ermächtigt, in der Ordentlichen Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ennepe – Ruhr mbH (VER mbH)  am 09.06.2011 den Vorschlägen der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates im Sinne der  Darlegungen in der Sitzungsvorlage 127/2011 zuzustimmen.

 

Wegen der Terminabläufe gilt dieser Beschluss als Dringlichkeitsentscheidung  gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW.

 

Datum:  08.06.2011

 

                        gezeichnet                                                        gezeichnet

                        ( Stobbe)                                                            ( Kampschulte)

                        Bürgermeister                                     Ratsmitglied

                       

 

Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 08.06.2011 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Ordentlichen Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ennepe – Ruhr mbH (VER mbH)  zu genehmigen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 Der Rat  genehmigt die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 08.06.2011 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Ordentlichen Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ennepe – Ruhr mbH (VER mbH).