Betreff
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Schwelm (Ausbaubeitragssatzung)
Vorlage
126/2011
Aktenzeichen
FB 5.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit dieser Vorlage soll erneut  beraten und entschieden werden, ob entsprechend dem Beschlussvorschlag der Verwaltung die bisherigen Beitragsanteile der Anlieger um jeweils 20 Prozentpunkte erhöht werden sollen.

 

Die vorherige SV-Nr. 129/2010 mit den Ergänzungsvorlagen Nr. 1, 2 und 3 ist im Finanzausschuss und im Rat im vergangenen Zeitraum von Juni 2010 bis März 2011 mehrfach behandelt worden. Der Rat hat in einer 1. Entscheidung am 9.12.2010 eine Neufassung der Ausbaubeitragssatzung beschlossen mit den alten/bisherigen Beitragssätzen für die Anlieger aber eine Beratung über eine Erhöhung der Beitragssätze für die Anlieger vertagt. In einer 2. Entscheidung hat der Rat dann am 31.3.2011  eine Neufassung der Ausbaubeitragssatzung sowohl mit alten/bisherigen Beitragssätzen der Anlieger als auch mit neuen/höheren Beitragssätzen der Anlieger abgelehnt.

 

Durch die besonderen Umstände in Schwelm („Patt-Situation“ bei der Ratsentscheidung im März und die bisherigen Beratungen über weitere Konsolidierungsmaßnahmen zur Vermeidung einer Überschuldung bzw. zur Sicherung des Eigenkapitals der Stadt Schwelm) ist die Verwaltung weiterhin der Auffassung, dass als eine Maßnahme der Einnahmeverbesserung die Beitragsanteile der Anlieger in der Ausbaubeitragssatzung um 20 Prozentpunkte erhöht werden sollten. Die finanzielle Verbesserung für die Stadt wird nicht bei den diesjährigen Abrechnungsmaßnahmen eintreten, da eine neue Beitragssatzung nur auf solche Maßnahmen angewendet werden darf, die erst nach Rechtskraft der neuen Beitragssatzung fertiggestellt werden.

 

Ergänzend noch der Hinweis unter Bezug auf Nachfragen in den vorherigen Beratungen:

Der Rat der Stadt Gevelsberg hat am 7.4.2011 eine Neufassung der dortigen Ausbaubeitragssatzung mit einer Erhöhung der Anliegeranteile um 20 Prozentpunkte einstimmig beschlossen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Schwelm (Ausbaubeitragssatzung) gemäß der Anlage zu der  SV-Nr. 126/2011 wird beschlossen.