Betreff
Kalkulatorischer Zinssatz für Gebührenkalkulationen 2012
Vorlage
120/2011
Aktenzeichen
Bo
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Sitzung vom 01.12.2009 wurde der Wunsch geäußert, im Vorfeld der Gebührenkalkulationen im Verwaltungsrat über den kalkulatorischen Zinssatz zu beraten.

Wie in der Vergangenheit verfolgt die kaufmännische Leitung das Ziel, die Gebührensätze möglichst konstant zu halten. Die maßgebliche Stellschraube im Bereich der Stadtentwässerung ist der kalkulatorische Zinssatz. Da zum jetzigen Zeitpunkt nicht alle Kosten für die Gebührenkalkulation feststehen, ist es noch nicht möglich festzustellen, mit welchem kalkulatorischen Zinssatz dieses Ziel erreicht werden kann.

 

Aus diesem Grund sollte eine Bandbreite für den kalkulatorischen Zinssatz festgelegt werden, innerhalb welcher im Rahmen der Gebührenkalkulation der kalkulatorische Zinssatz endgültig bestimmt wird.

Es wird eine Bandbreite von 4,75 % bis 5,25 % für den kalkulatorischen Zinssatz vorgeschlagen.


Beschlussvorschlag:

Für die Gebührenkalkulationen wird – unter Beachtung der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen – das Ziel der weitgehenden Gebührenkonstanz festgelegt.

Um dieses Ziel erreichen zu können, wird für den für die Gebührenkalkulationen 2012 zu verwendenden kalkulatorischen Zinssatz eine Bandbreite von 4,75 % bis 5,25 % beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

Eine Reduzierung des kalkulatorischen Zinssatzes um 0,25 %-Punkte führt unter sonst gleichen Bedingungen zu einer Gebührensatzreduzierung für Schmutzwasser um knapp 0,04 € und bei Niederschlagswasser um gut 0,03 €.

Die Ergebnisreduzierung liegt bei gut 135 T€.