Betreff
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten Ennepetal und Schwelm zur Wahrnehmung der Beihilfensachbearbeitung
Vorlage
118/2011
Aktenzeichen
1.2 Ka
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nachdem im Bereich der Beihilfenbearbeitung zwischen den Städten Sprockhövel und Schwelm eine erfolgreiche interkommunale Kooperation praktiziert wurde, hatte die Stadt Ennepetal ebenfalls Interesse an einer Zusammenarbeit auf diesem Gebiet bekundet.

In der Zeit seit dem 1.09.2010 wurden daher nach einer entsprechenden Vereinbarung der beiden Bürgermeister über die Erprobungsphase die Beihilfefälle der Stadt Ennepetal in Schwelm bearbeitet. In dieser Probephase konnte eine hohe Akzeptanz der Beschäftigten erreicht werden. Darüber hinaus können beide Städte einen Konsolidierungsbeitrag erwirtschaften. Aus diesem Grund ist beabsichtigt, ab 1.09.2011 die Zusammenarbeit dauerhaft zu gestalten und dies im Rahmen einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung zu dokumentieren.

 

Der zwischen den Verwaltungen abgestimmte Entwurf einer solchen Vereinbarung ist als Anlage beigefügt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Schwelm schließt mit der Stadt Ennepetal eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bearbeitung der Beihilfen der Stadt Ennepetal durch die Stadt Schwelm entsprechend dem der Vorlage  beigefügten Entwurf.