Sachverhalt:
Aus dem Prozess zum Haushaltssicherungskonzept wurden Maßnahmen beschrieben und bereits zur Umsetzung beschlossen. Die Hochrechnungen ergeben in dem Jahr 2013 eine negative Eigenkapitalentwicklung. Diese Entwicklung kann durch weitere Sparmaßnahmen und Einkommensverbesserungen verhindert werden. Ziel ist es, diese weiteren Maßnamen zeitlich zu begrenzen. So können einzelne Maßnahmen auf einen Zeitraum von z.B. 2 Jahren begrenzt werden.
Zur Kontrolle aller Maßnahmen ist ihre Entwicklung zu dokumentieren. Diese soll die Abweichungen von der Planung in ihrer positiven oder negativen Entwicklung aufzeigen und Erklärungen für die entsprechende Entwicklung liefern. So kann die Grundlage für weitere Entscheidungen geschaffen werden.
Wird die Zielsetzung und das gesamte Ergebnis negativ von Faktoren beeinflusst, die sich einer direkten Steuerung entziehen, ist zu prüfen, ob durch weitere Maßnahmen die Zielsetzung erreicht werden kann. Dabei ist die Handlungsfähigkeit der Kommune und der Verwaltung sicherzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Schwelm unterstreicht durch diesen Beschluss seine Bemühungen, die kommunale Selbstverwaltung und Handlungsfähigkeit zu erhalten. Zur Verstärkung seiner Konsolidierungsbemühungen und zur Sicherung des Eigenkapitals ist über die im Haushaltssicherungskonzept bereits beschriebenen weitere Maßnahmen zu beraten.
Der Ältestenrat wird hierzu Vorschläge für den Rat erarbeiten.
Die Maßnahmen im Haushaltssicherungskonzept können zurzeit den Verbrauch des Eigenkapitals im Jahr 2013 nicht ausschließen. Weitere, wenn auch zeitlich begrenzte Maßnahmen sollen daher ergriffen werden, um die gänzliche Aufzehrung des Eigenkapitals zu verhindern.
Die Zusammenarbeit der Politik setzt gemeinsame Festlegungen voraus, die in der ersten Ältestenratssitzung zum Thema beraten und vereinbart werden müssen. Dabei wird das Verhalten der Fraktionen untereinander und die Verbindlichkeit von Absprachen festzuschreiben sein.