Sachverhalt:
Vor dem Hintergrund des nun vorliegenden Entwurfs „Haushalt 2010/2011 2. Nachtrag“ ist der Antrag der CDU-Fraktion vom 09.11.2010 unter Berücksichtigung der modifizierten Zielvorgabe, den jährlichen Fehlbetrag auf maximal 60 % des jeweils zur Verfügung stehenden Eigenkapitals zu begrenzen, betrachtet worden.
Die Haushaltssituation (Stand 2. Nachtrag Entwurf) stellt sich wie folgt dar:
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Auf Basis des vorliegenden Entwurfs wäre die genannte Zielvorgabe bei den nachstehenden Fehlbeträgen erreicht:
Hieraus folgt die Notwendigkeit zusätzlicher Konsolidierung in den Jahren 2012 – 2015 in folgender Höhe:
Im vorliegenden CDU-Antrag sind verschiedene Konsolidierungsbeiträge mit einem jährlichen Konsolidierungsvolumen in einer Gesamthöhe von 1.552 T€ bis 2.063 T€ (Einzelaufstellung siehe Anlage 1) aufgeführt.
Diese Beiträge sind auf Basis des vorliegenden Haushaltsentwurfs hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit analysiert worden. Die Ergebnisse dieser Betrachtung sind ausführlich in der beigefügten Anlage 2 aufgeführt.
Zusammenfassend ist aus Sicht der Verwaltung folgendes anzumerken:
Ø
Umgesetzt im 1. Nachtrag sind bereits folgende im CDU-Antrag
enthaltenen Konsolidierungsvorschläge:
  - Mehrerträge
durch Land/ Bund und Gewerbesteuer usw.
       a) Anteil Einkommensteuer ( 2010 + 234 T€ usw.)
       b) Anteil Umsatzsteuer ( 2010 + 5 T€ usw)
       c) Schlüsselzuweisungen ( 2010 + 325 T€ usw.)
Ø
Bei den Schlüsselzuweisungen
ergeben sich nach dem derzeitigen GFG-Stand gegenüber dem 1. Nachtrag weitere
Verbesserungen beim Ansatz 2011 in Höhe von rd. 1,267 Mio. €, die allerdings in
Höhe von rd. 285 T€ durch Verschlechterungen bei der Kreisumlage teilweise
aufgehoben werden (vgl. hierzu Etatentwurf 2. Nachtrag, Seite 1008).
Ø
Unabhängig von der
zwischenzeitlich im Gesetz vorgesehenen Möglichkeit einer zeitlichen
Verschiebung des anzustrebenden Haushaltsausgleichs ist nach den bisher
vorliegenden Erkenntnissen der Haushaltsausgleich weiterhin im Jahr 2017 vorgesehen.
Ø Nach dem derzeitigen Planungsstand kann eine Sicherung des Eigenkapitals auf der Basis der modifizierten Zielvorgabe, wie der nachfolgende Grafik zu entnehmen ist, nicht erreicht werden.                     Â
                                                                                                                                                                     Â
                                                  Â
Fazit:
Aus Sicht der Verwaltung ist eine Erreichung der im CDU-Antrag genannten Zielvorgabe durch weitere Konsolidierungsbeiträge unter den zurzeit bestehenden Rahmenbedingungen nicht möglich.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Anlage 1 (1 Seite)
Anlage 2 (19 Seiten)