Betreff
Antrag der CDU-Fraktion vom 09.11.2010 "Konzept zur Haushaltskonsolidierung" -Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
248/2010/1
Aktenzeichen
FB 3 Fm
Art
Berichtsvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Vor dem Hintergrund des nun vorliegenden Entwurfs „Haushalt 2010/2011 2. Nachtrag“ ist der Antrag der CDU-Fraktion vom 09.11.2010 unter Berücksichtigung der modifizierten Zielvorgabe, den jährlichen Fehlbetrag auf maximal 60 % des jeweils zur Verfügung stehenden Eigenkapitals zu begrenzen, betrachtet worden.

 

Die Haushaltssituation (Stand 2. Nachtrag Entwurf) stellt sich wie folgt dar:

 

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf Basis des vorliegenden Entwurfs wäre die genannte Zielvorgabe bei den nachstehenden Fehlbeträgen erreicht:

 

 

Hieraus folgt die Notwendigkeit zusätzlicher Konsolidierung in den Jahren 2012 – 2015 in folgender Höhe:

 

 

 

Im vorliegenden CDU-Antrag sind verschiedene Konsolidierungsbeiträge mit einem jährlichen Konsolidierungsvolumen in einer Gesamthöhe von 1.552 T€ bis 2.063 T€ (Einzelaufstellung siehe Anlage 1) aufgeführt.

 

Diese Beiträge sind auf Basis des vorliegenden Haushaltsentwurfs hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit analysiert worden. Die Ergebnisse dieser Betrachtung sind ausführlich in der beigefügten Anlage 2 aufgeführt.

 

Zusammenfassend ist aus Sicht der Verwaltung folgendes anzumerken:

 

Ø      Umgesetzt im 1. Nachtrag  sind bereits folgende im CDU-Antrag enthaltenen Konsolidierungsvorschläge:

 

   - Mehrerträge durch Land/ Bund und Gewerbesteuer usw.

        a) Anteil Einkommensteuer ( 2010 + 234 T€ usw.)

        b) Anteil Umsatzsteuer ( 2010 + 5 T€ usw)

        c) Schlüsselzuweisungen ( 2010 + 325 T€ usw.)

 

Ø      Bei den Schlüsselzuweisungen ergeben sich nach dem derzeitigen GFG-Stand gegenüber dem 1. Nachtrag weitere Verbesserungen beim Ansatz 2011 in Höhe von rd. 1,267 Mio. €, die allerdings in Höhe von rd. 285 T€ durch Verschlechterungen bei der Kreisumlage teilweise aufgehoben werden (vgl. hierzu Etatentwurf 2. Nachtrag, Seite 1008).

 

Ø      Unabhängig von der zwischenzeitlich im Gesetz vorgesehenen Möglichkeit einer zeitlichen Verschiebung des anzustrebenden Haushaltsausgleichs ist nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen der Haushaltsausgleich weiterhin im Jahr  2017 vorgesehen.

 

 

 

Ø      Nach dem derzeitigen Planungsstand kann eine Sicherung des Eigenkapitals auf der Basis der modifizierten Zielvorgabe, wie der nachfolgende Grafik zu entnehmen ist, nicht erreicht werden.                      

                                                                                                                                                                                                                          

 

Fazit:

 

Aus Sicht der Verwaltung ist eine Erreichung der im CDU-Antrag genannten Zielvorgabe durch weitere Konsolidierungsbeiträge unter den zurzeit bestehenden Rahmenbedingungen nicht möglich.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.


Anlage 1 (1 Seite)

Anlage 2 (19 Seiten)