Betreff
Anträge von freien Trägern der Jugendarbeit auf Zuschüsse zu Jugendgruppenleiterlehrgängen
Vorlage
093/2011
Aktenzeichen
FB 4-51 / 17 Wie
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die „Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Schwelm“ sehen vor, dass zu Anträgen auf Bezuschussung von Jugendgruppenleiterlehrgängen, deren Kosten pro Teilnehmer mehr als 15,00 € betragen, der Stadtjugendring eine schriftliche Stellungnahme abgeben muss.

 

Fristgerecht zum 31.3. sind folgende Zuschussanträge eingegangen:

 

Träger

Thema der Schulung

Datum

Teilneh-merzahl

Gesamtkosten je Teilnehmer in €

Gesamt-kosten in €

Kolpingjugend

Konfliktbewältigung

18.03.-20.03.2011

17

60,00

1.020,00

Evang.-Freik. Gemeinde

Förderung der Leitungskompetenz

Februar – Oktober 2011

5

720,00

3.600,00

Evang.-Freik. Gemeinde

Konzeption und Methodik

25.04.-01.05.2010

2

180,00

360,00

Summe

 

 

 

 

4.980,00

davon 60 %

 

 

 

 

2.988,00

 

Die geforderte Stellungnahme des Stadtjugendringes konnte jeweils nicht beigefügt werden, da dieser z.Zt. ruht.

Ersatzweise wird daher um Entscheidung des Jugendhilfeausschusses gebeten, ob die Schulungen befürwortet werden.

 

Die tatsächliche Zusicherung von Zuschüssen ist damit noch nicht verbunden. Die Bewilligung aller Zuschüsse an Jugendverbände hängt davon ab, ob von der Kommunalaufsicht das Gesamtpaket „Zuschüsse an Jugendverbände“ bei Buchungsstelle 06.02.02.531800 genehmigt wird.

 

Der richtliniengemäße Zuschuss beträgt bei Leiterlehrgängen 60 % der Kosten, im vorliegenden Fall also insgesamt 2.988,00 €.


Beschlussvorschlag:

JHA befürwortet die Teilnahme von ehrenamtlichen Jugendmitarbeiter/inne/n der freien Träger der Jugendarbeit in Schwelm an Mitarbeiterschulungen gemäß Verwaltungsvorlage Nr. 093 / 2011