Sachverhalt:
Die „Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Schwelm“ sehen vor, dass zu Anträgen auf Bezuschussung von Jugendgruppenleiterlehrgängen, deren Kosten pro Teilnehmer mehr als 15,00 € betragen, der Stadtjugendring eine schriftliche Stellungnahme abgeben muss.
Fristgerecht zum 31.3. sind
folgende Zuschussanträge eingegangen:
Träger |
Thema der Schulung |
Datum |
Teilneh-merzahl |
Gesamtkosten je
Teilnehmer in € |
Gesamt-kosten in
€ |
Kolpingjugend |
Konfliktbewältigung |
18.03.-20.03.2011 |
17 |
60,00 |
1.020,00 |
Evang.-Freik.
Gemeinde |
Förderung der
Leitungskompetenz |
Februar –
Oktober 2011 |
5 |
720,00 |
3.600,00 |
Evang.-Freik.
Gemeinde |
Konzeption und
Methodik |
25.04.-01.05.2010 |
2 |
180,00 |
360,00 |
Summe |
|
|
|
|
4.980,00 |
davon 60 % |
|
|
|
|
2.988,00 |
Die geforderte Stellungnahme des Stadtjugendringes konnte jeweils nicht beigefügt werden, da dieser z.Zt. ruht.
Ersatzweise wird daher um
Entscheidung des Jugendhilfeausschusses gebeten, ob die Schulungen befürwortet
werden.
Die tatsächliche Zusicherung
von Zuschüssen ist damit noch nicht verbunden. Die
Bewilligung aller Zuschüsse an Jugendverbände hängt davon ab, ob von der
Kommunalaufsicht das Gesamtpaket „Zuschüsse an Jugendverbände“ bei
Buchungsstelle 06.02.02.531800 genehmigt wird.
Der richtliniengemäße Zuschuss beträgt bei Leiterlehrgängen 60 % der Kosten, im vorliegenden Fall also insgesamt 2.988,00 €.
Beschlussvorschlag:
JHA befürwortet die Teilnahme von ehrenamtlichen Jugendmitarbeiter/inne/n der freien Träger der Jugendarbeit in Schwelm an Mitarbeiterschulungen gemäß Verwaltungsvorlage Nr. 093 / 2011