Betreff
Bestellung neuer beratender Mitglieder
Vorlage
092/2011
Aktenzeichen
4-51
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses wird durch § 71 Abs. 1 SGB VIII in Verbindung mit §§ 4 und 5 AG KJHG abschließend geregelt.

Danach hat der Jugendhilfeausschuss stimmberechtigte und beratende Mitglieder.

 

Während die stimmberechtigten Mitglieder vom Rat gewählt werden, regelt § 5 AG KJHG, welche beratenden Mitglieder dem Jugendhilfeausschuss angehören und wer diese Mitglieder samt persönliche Stellvertretung bestellt.

 

Für den Jugendhilfeausschuss ist folgendes Mitglied neu bestellt worden:

 

Als beratendes Mitglied aus der Arbeitsverwaltung:                                                                   

bisher Stellvertreterin                           Frau Margit Wittpoth-Frank

hier schlägt die Organisation                        Frau Margit Wittpoth-Frank

als ordentliche Vertreterin vor;

die Stellvertretung ist zurzeit noch nicht benannt.

 

 

Gem. § 4 Abs. 2 des Ausführungsgesetzes NW zum Kinder- und Jugendhilfegesetzes sind die beratenden Mitglieder gem. §5 AG-KJHG NW zu bestellen.       

           

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Als beratendes Mitglied für den JHA wird aus der Arbeitsverwaltung als ordentliche Vertreterin Frau Margit Wittpoth-Frank bestellt.