Betreff
Bestellung neuer stimmberechtigter Mitglieder
Vorlage
091/2011
Aktenzeichen
4-51
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses wird durch § 71 Abs. 1 SGB VIII in Verbindung mit §§ 4 und 5 AG KJHG abschließend geregelt.

Danach hat der Jugendhilfeausschuss stimmberechtigte und beratende Mitglieder.

 

Während die stimmberechtigten Mitglieder vom Rat gewählt werden, regelt § 5 AG KJHG, welche beratenden Mitglieder dem Jugendhilfeausschuss angehören und wer diese Mitglieder samt persönliche Stellvertretung bestellt.

 

Für den Jugendhilfeausschuss sind folgende Mitglieder neu benannt worden:

als stimmberechtigte Mitglieder

 

    1. für die Caritas:

bisher Stellvertreter für Herrn Richard Blanke      nicht benannt

hier schlägt die Organisation                      Herrn Ralf Althoetmar

vor

    1. für die AWO:

bisher Stellvertreterin für Rosemarie Kick          nicht benannt

hier schlägt die Organisation                      Frau Lydia Kreilaus

vor

 

 

Gem. § 4 Abs. 2 des Ausführungsgesetzes NW zum Kinder- und Jugendhilfegesetzes sind die stimmberechtigten Mitglieder des JHA von der Vertretungskörperschaft zu wählen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Als stimmberechtigte Mitglieder für den JHA sollen

für die Caritas als Stellvertreter für Herrn Richard Blanke Herrn Ralf Althoetmar und für die AWO als Stellvertreterin für Frau Rosemarie Kick Frau Lydia Kreilaus vom Rat der Stadt Schwelm gewählt werden.