Sachverhalt:
Der Entwurf des 2. Nachtrags zur Haushaltssatzung, zur Fortschreibung des Haushaltssicherungs- und Personalwirtschaftskonzeptes und zum Haushaltsplan mit Anlagen für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 wurde vom Kämmerer nach dem Stand vom 16.03.2011 aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt.
Er wurde am 31.03.2011 in den Rat eingebracht und
liegt gemäß § 80 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ab dem 13.04.11 für die Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Gegen den Entwurf konnten Einwohner oder Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben.
Einwendungen wurden nicht erhoben.
Für das Haushaltsjahr 2011 sah der Entwurf einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 52.205.675 €, sowie einen Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 63.034.489 € vor.
Das Jahresergebnis des Ergebnisplanes belief sich somit für 2011 auf – 10.828.814 €.
Durch Veränderungen aufgrund der 1. Änderungsliste vermindert sich der Saldo des Ergebnisplanes für 2011 auf – 10.558.764 €.
Die vom Rat der Stadt Schwelm im Rahmen der Verabschiedung des 1. Nachtrags am 09.12. 2010 festgesetzten Ansätze für das Haushaltsjahr 2010 wurden nicht geändert.
Die 1. Änderungsliste ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt.
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Es wird gebeten, den Entwurf des 2. Nachtrags zur Haushaltssatzung, zur Fortschreibung des Haushaltssicherungs- und Personalwirtschaftskonzeptes und zum Haushaltsplan mit Anlagen für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 einschließlich der 1. Änderungsliste mit in die Beratungen aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
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