Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Schwelm hat am 29.04.2010 die Haushaltssatzung, die Fortschreibung des Haushaltssicherungs – und Personalwirtschaftskonzeptes und den Haushaltsplan nebst Anlagen für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 verabschiedet.
Zur weiteren Fortschreibung des Haushaltssicherungs – und Personalwirtschaftskonzeptes war die Aufstellung eines 1. Nachtrags erforderlich.
Dieser Nachtrag wurde am 09.12.2010 vom Rat verabschiedet.
Zwischenzeitlich haben sich für das Haushaltsjahr 2011 Änderungen ergeben, die die Aufstellung eines weiteren Nachtrags erforderlich machen, insbesondere ergeben sich die Änderungen aus:
- dem Projekt „Bahnhof“: Ausbau des zentralen Omnibusbahnhofes in Verbindung mit der Schaffung von Parkplätzen,
- weiterem Investitionsbedarf im Bereich des Brandschutzes.
- der Anpassung des Hebesatzes der Kreisumlage 2011 auf 44,96 % durch den Nachtrag zur 2. Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2011 des Kreises,
- der Senkung der Beteiligung an den Kosten der Unterkunft im Bereich Jobcenter von 50% auf 40 % und der damit einhergehenden Neukalkulation der Zahlungen vom Kreis bzw. an den Kreis.
- den Auswirkungen der 1. Proberechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2011,
Lt. Mitteilung des Städte – und Gemeindebundes Nordrhein – Westfalen vom 15.03.2011 können auf Grund des Urteils des Verfassungsgerichtshofs NRW zum Nachtragshaushalt des Landes für das Haushaltsjahr 2010 Auswirkungen auf die Beratungen zum GFG 2011 nicht ausgeschlossen werden.
Ggf. können sich hieraus auch für die Stadt Schwelm Änderungen ergeben.
Ein Druckstück des Entwurfs des 2. Nachtrags wird zur Sitzung des Rates am 31.03.2011 ausgelegt und mit einer Ergänzungsvorlage elektronisch zur Verfügung gestellt.
Vorab ist der Entwurf der 2. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 als Anlage 1 beigefügt.
Die Verabschiedung des 2. Nachtrags ist in der Sitzung des Rates am 26.05.2011 vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des 2. Nachtrags zur Haushaltssatzung, zur Fortschreibung des Haushaltssicherungs – und Personalwirtschaftskonzeptes und zum Haushaltsplan mit Anlagen für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 wird zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.