Betreff
Einführung der Ehrenamtskarte in Schwelm
Vorlage
059/2011
Aktenzeichen
FB 1/ Servicestelle Ehrenamt
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Ministerium für Familie, Kinder und Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MFKJKS) unterstützt die Anerkennung des Ehrenamtes und hat daher eine einheitlich gestaltete, an verschiedene Grundvoraussetzungen geknüpfte Karte sowie entsprechendes Informationsmaterial herausgegeben. Diese Karte verschafft den ehrenamtlich Tätigen in allen beteiligten Städten des Landes NRW – im Ennepe-Ruhr-Kreis sind dies z.B. die Städte Hattingen, Herdecke und Wetter – Vergünstigungen öffentlicher wie auch privater Anbieter, die nur im Rahmen einer breiten Kooperation möglich sind. In NRW nehmen bereits 98 Städte bzw. Kreise an der Landesinitiative teil, die in der beigefügten Grafik (Anlage 1) dargestellt sind.

Die Vergünstigungen, die den Karteninhabern zugänglich gemacht werden, decken ein breites Spektrum ab, das sowohl regional als auch nach Themenbereichen sortiert abgerufen werden kann. Hier sind überregional vertretene Handelsketten ebenso vertreten wie Einzelhändler vor Ort, Anbieter von Dienstleistungen aber auch Vereine, Volkshochschulen usw..

 

In Schwelm sind zahlreiche Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich tätig.

Sie engagieren sich in Vereinen, Gesundheitsverbänden wie z.B. in der Rheumaliga ,

sind als Vorleser  tätig, geben Nachhilfeunterricht,  oder engagieren sich in diversen sozialen Einrichtungen. Für diese Bürger ist es selbstverständlich, einen Teil ihrer Freizeit in den Dienst der Öffentlichkeit zu stellen.

 

Es ist sehr wichtig, diesen Bürgerinnen und Bürgern Wertschätzung entgegen zu bringen, da nur durch ehrenamtliches Engagement wichtige Aufgaben im sozialen, kulturellen und sportlichen Leben einer Kommune aufrecht erhalten werden können. Mit der Einführung der Ehrenamtskarte könnte ein Signal gesetzt werden für die große Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements auch in unserer Stadt. Gerade im Jahr 2011, das zum „Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit“ erklärt worden ist, wäre die Einführung der Ehrenamtskarte ein weiterer  Schritt in eine sozialere und freundlichere Gestaltung der Stadt Schwelm.

Zur Einführung der Ehrenamtskarte ist eine Vereinbarung mit dem Land NRW     (Anlage 2) zu schließen, die den Zugang für Schwelmer Ehrenamtler oder für in Schwelm ehrenamtlich Tätige ermöglicht. Im Anschluss daran sollen Partner in Schwelm gewonnen werden, die das Ehrenamt unterstützen und sich aktiv an dem landesweiten Projekt beteiligen möchten.  Kooperationspartner für dieses Projekt können in allen Bereichen von Handel und Wirtschaft gesucht werden. Auch die Möglichkeit in der Verwaltung, Vergünstigungen für Ehrenamtler darzustellen,  muss geprüft werden. Denkbar wären hier Leistungen im Bereich des Hallenbads, des Museums, der Bücherei usw. Diese Fragen wären abschließend im Rahmen der Beratungen zur entsprechenden Änderung von Satzungen und Entgeltordnungen im Rat zu klären.

 

Die Leistungen des Landes NRW zur Anschubfinanzierung decken den erforderlichen Sachkostenaufwand für die Einführung der Ehrenamtskarte vollständig ab. Das für die erforderlichen Arbeiten zur Einführung der Ehrenamtskarte notwendige Personal ist in der Servicestelle Ehrenamt vorhanden. Die dauerhafte Abwicklung der Ausgabe von Ehrenamtskarten wird aufgrund der Erfahrungen anderer Kommunen auf ca. 1 Stunde pro Woche geschätzt und kann im Bedarfsfall in einem noch zu bestimmenden geeigneten Verwaltungsbereich angesiedelt werden.

 
Informationen zur Ehrenamtskarte auf einen Blick

 

  • Die Ehrenamtskarte ist eine persönliche Anerkennungskarte. Sie ist landesweit gültig und nicht übertragbar.
  • Die Vergabe erfolgt an Menschen, die sich überdurchschnittlich engagieren.
  • Die Ausgabe erfolgt durch die Stadt Schwelm (Servicestelle Ehrenamt).
  • Dem Besitzer der Ehrenamtskarte werden Ermäßigungen gewährt, die die Stadt zuvor mit Partnern aus dem öffentlichen Leben, dem Einzelhandel u.a. vereinbart hat. Außerdem sind Ermäßigungen bei der Nutzung städtischer Einrichtungen vorgesehen (Stadtbücherei, Hallenbad u.a.).
  • Das Layout der Karte ist landesweit einheitlich. Individuell sind das Logo der jeweiligen Stadt sowie der Name des Karteninhabers und die Gültigkeitsdauer.  (hier sollte den allgemeinen Empfehlungen – 2 Jahre für Erwachsene, 1 Jahr für Jugendliche – gefolgt werden.)

Einheitlich gültige Vergabekriterien für die Ehrenamtskarte

 

  • ein überdurchschnittliches Engagement von mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr
  • Bereitschaftszeiten, etwa in der Freiwilligen Feuerwehr, oder gesellige Zusammenkünfte werden nicht als Engagement relevante Arbeitszeit gerechnet
  • regelmäßige, pauschale Aufwandsentschädigung gilt als Ausschlusskriterium (gilt nicht bei Kosten- oder Auslagenersatz)
  • ehrenamtliche Arbeit, die außerhalb von Vereinsstrukturen erbracht wird, ist ehrenamtlicher Arbeit gleichgestellt (Voraussetzung für die Vergabe der Karten ist die glaubhafte Versicherung, dass die Kriterien eingehalten werden)
  • darüber hinaus könnten weitere ergänzende Vergabekriterien festgelegt werden, wie dies auch in anderen Kommunen praktiziert wird ( Dauer des Engagements, Wohnsitz in Schwelm, Tätigkeit in Schwelm, Gültigkeitsdauer)
 
Leistungen zur Unterstützung durch das Land

 

  • Das Ministerium für Familie, Kinder und Jugend, Kultur und Sport stellt den teilnehmenden Kommunen und Kreisen Flyer, Kassenaufkleber, Plakate mit Eindruckmöglichkeiten für die Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung. 
  • Die erste Vergabe von Ehrenamtskarten in der benötigten Anzahl ist kostenlos (die Folgekosten hierfür würden sich auf ca. 70,--€ je 100 Karten belaufen).
  • Die Stadt erhält einen Einführungszuschuss in Höhe von 1.500,00 €

           (der Betrag richtet sich nach der Einwohnerzahl)

  • Das Land plant die Einwerbung von überregionalen, landesweiten Vergünstigungen sowie die Durchführung von Sonderaktionen für Ehrenamtskarteninhaber.
  • Das Land hat eine Website zur Ehrenamtskarte (www.ehrensache.nrw.de) mit Verlinkung der teilnehmenden Kommunen erstellt.

 

 
Vorteile für die Partner der Ehrenamtskarte

 

  • Die Ehrenamtskarte ist ein Marketinginstrument, die Nachlässe der Anbieter dürften durch die positiven Effekte für die Anbieter kostenneutral sein.

§         Erschließung neuer Kundenkreise auch außerhalb von Schwelm, da auch    auswärtige Ehrenamtskartenbesitzer sich über Anbieter unserer Stadt informieren und diese Angebote gezielt nutzen können

  • Die Beteiligung ist über die angebotene Vergünstigung hinaus mit keinen weiteren Kosten verbunden.
  • Der Ausstieg ist jederzeit möglich.
  • Die Partner werden in ein Partnerverzeichnis aufgenommen, wodurch ein zusätzlicher Werbeeffekt entsteht (Ausgabe zusammen mit der Ehrenamtskarte)
  • Alle Anbieter von Vergünstigten erscheinen zudem auf den Internetseiten zur Ehrenamtskarte von Land NRW und Stadt Schwelm).

 

Das Land NRW sieht aufgrund der Erfahrungen anderer teilnehmenden Kommunen die Einführung der Ehrenamtskarte als haushaltsneutral an, so dass sich auch Kommunen in der Haushaltssicherung an diesem Projekt beteiligen können.

Aufgrund der bislang durchweg positiven Erfahrungen der teilnehmenden Städte und Kooperationspartner wird vorgeschlagen, die Ehrenamtskarte auch in Schwelm einzuführen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Ehrenamtskarte soll in Schwelm eingeführt werden. Die Verwaltung wird daher beauftragt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vereinbarung mit dem Land NRW zu schließen.