Betreff
Dichtheitsprüfung nach § 61a Landeswassergesetz (LWG)
Vorlage
056/2011
Aktenzeichen
StE Dip
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 61a LWG müssen alle Hauseigentümer die Dichtheit ihrer Hausanschlussleitungen bis zum 31.12.2015 nachweisen. In der Stadt Schwelm sind rund 5.000 Grundstücke betroffen.

 

Nach dem Runderlass des Umweltministeriums NRW vom 05.10.2010 besteht die Möglichkeit diese Frist zu verlängern. Da in Schwelm keine Wasserschutzgebiete ausgewiesen sind, können vom Jahr 2015 abweichende Fristen festgesetzt werden.

 

Dies lässt der Runderlass dann zu, wenn die Gemeinde für abgegrenzte Teile des Stadtgebietes die öffentliche Kanalisation im Rahmen der Selbstüberwachung nach § 61 LWG überprüft. In diesem Fall müssten jährlich eine bestimmte Anzahl von Hausanschlüssen innerhalb eines festgelegten Gebietes geprüft und ggf. saniert werden. Die letzten Dichtheitsprüfungen müssten bis Ende 2023 durchgeführt werden.

 

Ein entsprechendes Konzept wird derzeit von den TBS erstellt, dabei sollen auch wasserwirtschaftliche und technische Kriterien bei der Festlegung der Reihenfolge berücksichtigt werden. In der Staffelung der Untersuchungszeitpunkte wird die Vorraussetzung gesehen, die gesetzlich vorgeschriebene Beratungsverpflichtung qualifiziert und mit schlankem Personalbedarf zu erfüllen.

 

Von Seiten der TBS hat eine Überarbeitung der Entwässerungssatzung und die Erstellung einer Fristensatzung mit genauer Auflistung der in den jeweiligen Jahren zu untersuchenden Straßen zu erfolgen. Es ist geplant, die beiden Satzungen Ende 2011 dem Verwaltungsrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Um die betroffenen Hauseigentümer über das komplexe Thema der Dichtheitsprüfung privater Grundstücksentwässerungsanlagen ausreichend zu informieren, soll die Bürgerinformation im Internet kurzfristig freigeschaltet werden. Daneben werden bei Neubauvorhaben die Bauherren und Architekten und im Bestand die Hausbesitzer durch entsprechende Flyer informiert. Zusammen mit der gesetzlichen Beratungsverpflichtung ergibt sich eine umfassende Information der betroffenen Bürger.

 

Ergänzend ist geplant, mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf zusätzliche Informationsveranstaltungen in den einzelnen Stadtbezirken für die dort konkret betroffenen Hauseigentümer anzubieten.


Beschlussvorschlag:

 

Die TBS werden beauftragt, die Überarbeitung der Entwässerungssatzung und die Erstellung einer Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a LWG vorzubereiten.