Betreff
Freigabe von Haushaltsmitteln bei der Buchungsstelle 02.01.08.531800 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche
Vorlage
051/2011
Aktenzeichen
FB 5/6.12_Vgt
Art
Dringlichkeitsvorlage

Sachverhalt:

Bei der Buchungsstelle 02.01.08.531800 – Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche – wurden für das Jahr 2011 insgesamt 4.100,00 Euro veranschlagt. Diese Mittel wurden per Beschluss des Finanzausschusses vom 15.04.2010 mit einem Sperrvermerk zu Gunsten des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung versehen. Weitere Einschränkungen bzw. Vorgaben bestehen nicht. 

Für die Durchführung der Jahresdienstbesprechung der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm am 04.03.2011 werden rd. 800,00 Euro benötigt. Für die Durchführung der Kreisdienstbesprechung am 14.03.2011 fallen vorauss. Kosten i. H. v. rd. 250,00 Euro an und für eine gemeinsame Veranstaltung der Feuerwehren des Ennepe-Ruhr-Kreises liegt bereits eine Rechnung des Kreisfeuerwehrverbandes i. H. v. rd. 300,00 Euro vor. Des weiteren werden im ersten Halbjahr diesen Jahres Mittel i. H. v. schätzungsweise rd. 500,00 Euro für Einatzverpflegung  benötigt. Diese Einsatzverpflegung dient der Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit während länger andauernder Einsätze.

Nach Rücksprache mit dem Fachbereichsleiter Finanzen – Herrn Kuss – soll der gesamte Ausgabeansatz in Höhe von 4.100,00 EURO freigegeben und der  Sperrvermerk als solcher aufgehoben werden.

Da die nächste planmäßige Sitzung des AUS nicht abgewartet werden kann, ist eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 GO NRW erforderlich.

 


 

Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und den Vorsitzenden oder ein Mitglied des AUS:

Bei der Buchungsstelle 02.01.08.531800 – Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche – werden Mittel i. H. v. 4.100,00 Euro freigegeben. Gleichzeitig wird der Sperrvermerk als solcher aufgehoben.

 

 

 

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Jochen Stobbe                         Vorsitzender oder Mitglied

Bürgermeister                                     des AUS

 

 

Beschlussvorschlag für den AUS:

Der AUS genehmigt die vom Bürgermeister und dem Vorsitzenden des AUS bzw. einem dem AUS angehörenden Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 GO NRW zur Freigabe von Mitteln und Aufhebung des Sperrvermerkes bei der Buchungsstelle 02.01.08.531800.