Sachverhalt:
Bei
der Buchungsstelle 02.01.08.531800 – Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
an übrige Bereiche – wurden für das Jahr 2011 insgesamt 4.100,00 Euro
veranschlagt. Diese Mittel wurden per Beschluss des Finanzausschusses vom
15.04.2010 mit einem Sperrvermerk zu Gunsten des Ausschusses für Umwelt und
Stadtentwicklung versehen. Weitere Einschränkungen bzw. Vorgaben bestehen
nicht.Â
Für
die Durchführung der Jahresdienstbesprechung der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm
am 04.03.2011 werden rd. 800,00 Euro benötigt. Für die Durchführung der
Kreisdienstbesprechung am 14.03.2011 fallen vorauss. Kosten i. H. v. rd. 250,00
Euro an und für eine gemeinsame Veranstaltung der Feuerwehren des
Ennepe-Ruhr-Kreises liegt bereits eine Rechnung des Kreisfeuerwehrverbandes i.
H. v. rd. 300,00 Euro vor. Des weiteren werden im ersten Halbjahr diesen Jahres
Mittel i. H. v. schätzungsweise rd. 500,00 Euro für Einatzverpflegung benötigt. Diese Einsatzverpflegung dient der
Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit während länger andauernder Einsätze.
Nach
Rücksprache mit dem Fachbereichsleiter Finanzen – Herrn Kuss – soll der gesamte
Ausgabeansatz in Höhe von 4.100,00 EURO freigegeben und der Sperrvermerk als solcher aufgehoben werden.
Da
die nächste planmäßige Sitzung des AUS nicht abgewartet werden kann, ist eine
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 GO NRW erforderlich.
Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und den Vorsitzenden oder ein
Mitglied des AUS:
Bei der
Buchungsstelle 02.01.08.531800 – Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an
übrige Bereiche – werden Mittel i. H. v. 4.100,00 Euro freigegeben.
Gleichzeitig wird der Sperrvermerk als solcher aufgehoben.
............................                              ............................
Jochen
Stobbe                       Vorsitzender oder Mitglied
Bürgermeister                                   des AUS
Beschlussvorschlag
für den AUS:
Der AUS
genehmigt die vom Bürgermeister und dem Vorsitzenden des AUS bzw. einem dem AUS
angehörenden Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs.
2 GO NRW zur Freigabe von Mitteln und Aufhebung des Sperrvermerkes bei der
Buchungsstelle 02.01.08.531800.