Betreff
Bekanntgabe von Haushaltsüberschreitungen
Vorlage
049/2011
Aktenzeichen
3/La
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für das Haushaltsjahr 2010/2011 in Verbindung mit § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind alle vom Stadtkämmerer genehmigten Haushaltsüberschreitungen dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.

 

Zuletzt wurden  mit Sitzungsvorlage Nr. 200/2010 vom 11.10.2010 Haushaltsüberschreitungen für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 bekannt gegeben.

Zwischenzeitlich sind weitere Haushaltsüberschreitungen (u.a. im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten) für das Haushaltsjahr 2010 genehmigt worden.

Bis zur endgültigen Feststellung der jeweiligen Jahresabschlüsse kann sich die Notwendigkeit weiterer Haushaltsüberschreitungen ergeben.

 

Ab dem 01.08.2010 wurden vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2010 die in der als Anlage 1 beigefügten Aufstellung nachgewiesenen Haushaltsüberschreitungen genehmigt.

 

Die Mehraufwendungen wurden durch Mehrerträge oder Minderaufwendungen gedeckt. Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgte durch Mehreinzahlungen oder Minderauszahlungen.

 

Im Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 28.02.2011 wurden vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2011 die in der als Anlage 2 beigefügten Aufstellung nachgewiesenen Haushaltsüberschreitungen genehmigt.

 

Die Mehraufwendungen wurden durch Mehrerträge oder Minderaufwendungen gedeckt. Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgte durch Mehreinzahlungen oder Minderauszahlungen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2010 ab dem 01.08.2010 im Ergebnisplan in Höhe von 246.190,39 € und im Finanzplan in Höhe von 42.072,87 € genehmigten Haushaltsüberschreitungen werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2011 im Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 28.02.2011 im Ergebnisplan in Höhe von 81.344,93 € und im Finanzplan in Höhe von 6.749,71 € genehmigten Haushaltsüberschreitungen werden zur Kenntnis genommen.