Betreff
Vereinbarungen zwischen dem Ennepe-Ruhr-Kreis und den kreisangehörigen Städten zur Heranziehung und zur anderweitigen Verteilung der Aufwendungen für kommunale Leistungen nach dem SGB II
Vorlage
036/2011/1
Aktenzeichen
5010
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Aufgrund der neuen Gesetzesgrundlagen zur dauerhaften Aufgabenwahrnehmung des Ennepe-Ruhr-Kreises als alleiniger Träger der SGB II- Grundsicherung sowie aus Gründen der Rechtssicherheit hat der Ennepe-Ruhr-Kreis die Heranziehungssatzung vom 18.04.2007 in einigen Punkten überarbeitet und zum 01.01.2011 eine Neufassung beschlossen.

Hinsichtlich ausführlicher Erläuterungen wird auf die beigefügte Anlage (Verwaltungsvorlage Nr. 74/10 des Ennepe-Ruhr-Kreises) verwiesen.

 

Des weiteren ist es notwendig, die Beteiligung der kreisangehörigen Städte an den kommunalen Leistungen im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II über den 31.12.2010 hinaus im Rahmen einer Anschlussvereinbarung basierend auf der bisherigen Vereinbarung vom 29.12.2006 zu regeln.

Insbesondere soll vereinbart werden, dass ab 2011 bis zum 31.12.2015 die Beteiligungsquote der Städte weiterhin 40 % beträgt.

Die Verwaltungsvorlagen des Kreises Nr. 75/10, Nr. 75/10 Ergänzung, eine Berechnung der Beteiligungsquote sowie die Anschlussvereinbarung sind als Anlagen beigefügt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

1.      Die Neufassung der Satzung des Ennepe-Ruhr-Kreises über die Heranziehung der kreisangehörigen Gemeinden zur Durchführung von Aufgaben des Ennepe-Ruhr-Kreises als Träger der Leistungen nach dem SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende -  sowie die Beteilung der kreisangehörigen Städte an den kommunalen Leistungen Im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II

(Anschlussvereinbarung) wird  zur Kenntnis genommen.

 

2.      Die Verwaltung wird ermächtigt, diese Anschlussvereinbarung abzuschließen