Sachverhalt:
In Sitzungen des Finanzausschusses ist mehrfach über den Sachstand der HSK-PrüfaufÂträge berichtet worden (vgl. Vorlagen Nr. 113/2010, 159/2010 und 201/2010). Durch die nun vorliegenden Ausführungen soll eine zusammenfassende Darstellung über den derzeitigen Sachstand des jeweiligen Prüfauftrages und die sich hieraus ergebenden KonsolidierungsÂmögÂlichÂkeiten ab dem Haushaltsjahr 2011 geboten werden.
Fachbereich 1
Nr. 1 Überprüfung
Versandanbieter:
HHSt. 01.01.07.543175 „Porto und Versand“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011:  5.000 €.
Zwischenzeitlich konnten durch organisatorische Maßnahmen, z.B. im Bereich der inÂterÂkomÂmunalen Zusammenarbeit sowie durch Anbieterwechsel in verschiedenen Teilbereichen, z.B. bei Standardbriefen, Kostenvorteile erzielt werden. Nach dem derzeitigen Stand kann der o.g. KonÂsolidierungsbeitrag in 2011 umgesetzt werden. Für die Folgejahre ist vorgesehen, aufgrund der permanenten Marktveränderungen weitere Optimierungsansätze im Rahmen des laufenden Verwaltungsgeschäftes kontinuierlich zu prüfen.
Der Prüfauftrag ist aus
Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.
Nr. 2 Prüfung Materialeinsatz
(Bürobedarf):
HHSt. 01.01.07.543185 „Bürobedarf“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011:  5.000 €.
Der Konsolidierungsbeitrag 2010 in Höhe von 3.000 € konnte durch interne organisatorische Maßnahmen, wie z.B. die Verwendung des Sparmodus bei Druckern zur Tonereinsparung, erreicht werden.
Um einen Konsolidierungsbeitrag i.H.v. weiteren 2.000 € ab 2011 zu erreichen, wird z.Zt. eine AnaÂlyÂse zur Kostenoptimierung im Bereich der Papierausgabesysteme (Druck, Fax, Kopie) durchgeführt. Die abschließenden Ergebnisse dieser Analyse liegen voraussichtlich Ende März 2011 vor.
Die weitere Behandlung des Prüfauftrages
und eine Umsetzung eventueller
KosolidierungsÂbeiträge erfolgt zu gegebener Zeit im Rahmen der HaushaltsÂaufÂstellung.
Nr. 3 Sonstige
Dienstleistungen (Bereich ADV):
HHSt. 01.01.08.529100 „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011:  6.400 €.
Bei den sonstigen Dienstleistungen handelt sich nicht um eine statische AusgabeÂpoÂsiÂtion. Die Höhe der Ausgaben ist abhängig von den umzusetzenden Projekten sowie von gesetzlichen Anpassungsprozessen (z. B. in 2010 Einführung elektronischer PersonalÂausÂweis). Eine verbindliche Aussage zur Höhe des Ansatzes in den Folgejahren kann daher nicht getroffen werden. Festzuhalten ist jedoch, dass durch alternative Aufgabenwahrnehmung mit erhöhten Kosten zu rechnen ist. Generell wird hier eine Reduzierung nur möglich sein, wenn der Aufgabenumfang der Verwaltung reduziert und damit das Aufgabenspektrum kleiner wird.
Eine Einsparung i. H. v. 6.400 € / Jahr kann ab 2011 zunächst auf Grundlage der derzeitigen Projektplanung angenommen werden. Für die Folgejahre liegt eine entsprechende Detailplanung aber noch nicht vor und entsprechend der oben stehenden Ausführungen sind Auswirkungen auf die vorgesehene Einsparung nicht auszuschließen.
Die weitere Behandlung des
Prüfauftrages und eine Umsetzung evtl.
KonsoÂliÂdierungsÂÂbeiträge erfolgt zu gegebener Zeit im Rahmen der HaushaltsÂaufÂstellung.
Nr. 4 Einführung des Moduls
„Mandatos“:
Konsolidierungsbeitrag ab 2011: ./.
Die Einführung des Moduls „Mandatos“ wird im Rahmen eines Projektes
abgewickelt. Eine Aussage über einen möglichen Konsolidierungsbeitrag ab 2011
ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da abschließende Ergebnisse
voraussichtlich erst im Sommer 2011 vorliegen.
Die weitere Behandlung des
Prüfauftrages und eine Umsetzung evtl.
KonsoÂliÂdierungsÂÂbeiträge erfolgt zu gegebener Zeit im Rahmen der HaushaltsÂaufÂstellung.
Fachbereich 2
Nr. 1 Überprüfung des
Personaleinsatzes Schülerbeförderung:
Die Ãœberprüfung ist im Zusammenhang mit der Ãœberarbeitung des PersonalÂwirtÂschaftskonzeptes erfolgt und im Rahmen dieses Konzeptes berücksichtigt worden.
Der Prüfauftrag ist aus
Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.
Nr. 2 Zentralisierung
städtischer Veranstaltungen
HHSt.: verschiedene
Konsolidierungsbeitrag 2011:               ./. €
Konsolidierungsbeitrag ab 2012:             500 €    Â
Bezüglich einer Zentralisierung städtischer Veranstaltungen wird auf die inhaltliche Ausrichtung des neu einzurichtenden Kulturbüros hingewiesen. Es übernimmt im Sinne des „alten“ Kulturamtes die städtischen Veranstaltungen, die Ausstellungen im Haus Martfeld sowie das Schwelmer Heimatfest. Erste Ãœberlegungen, um ein einheitliches Bild des Kulturbüros nach außen zu vermitteln und u.a. Synergieeffekte mit der Ausrichtung von Veranstaltungen der Musikschule zu erreichen, gehen dahin, standardisierte Plakate und Flyer zu entwickeln. Das könnte zu eventuellen DruckÂkostenÂeinsparungen führen, die geschätzt bei maximal 500,00 € liegen könnten.
Die Umsetzung des angestrebten
Konsolidierungsbeitrages wird im Etat 2012 erfolgen.
Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung
als erledigt anzusehen.
Nr. 3 Bücherei
HHSt. 04.01.05.446100 „Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011:             3.000 €
Das Ergebnis der Prüfung ist in der Sitzungsvorlage Nr. 157/2010 „Neufassung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Schwelm“ umgesetzt worden. Die Vorberatung erfolgte in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport am 14.09.2010 und des Finanzausschusses am 23.09.2010. In der Sitzung des Rates am 04.11.2010 wurde der Beschluss über die Änderung der Benutzungsordnung für die Bücherei und die Erhöhung der Benutzungsentgelte zum 1.1.2011 gefasst.
Die o.g. Verbesserungen sind in den am 09.12.2010 beschlossenen 1. Nachtrag 2010/2011 eingeflossen.
Weiterhin sind die sich aus der zunächst bis zum 31.07.2011 laufenden KoopeÂraÂtion mit der Stadt Sprockhövel ergebenden Verbesserungen im beschlossenen 1. Nachtrag wie folgt berücksichtigt worden:
HHSt. 04.01.05.448200 „Erträge aus Kostenerstattungen/ -umlagen von Gemeinden
      (GV)“
Konsolidierungsbeitrag 2011:             21.950 €
Konsolidierungsbeitrag 2012:                      0 €           Â
Konsolidierungsbeitrag Folgejahre:                 0 €
Es ist beabsichtigt, die sich aus der geplanten Fortführung der Kooperation ergebenden, weiteren Konsolidierungsbeiträge in folgender Höhe im 2. Nachtrag zu beachten:
Konsolidierungsbeitrag 2011:            weitere 15.700 €
Konsolidierungsbeitrag ab 2012:                37.650 €.          Â
Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.
Nr. 4 Musikschule
HHSt. 04.01.03.432100 „Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte“
Konsolidierungsbeitrag 2011:             15.000 €
Konsolidierungsbeitrag Folgejahre:                  19.000 € (2012), 23.000 € (2013),
27.100 € (2014), 31.300 € (2015),
35.500 € (2016), 39.800 € (2017).
Das Ergebnis der Prüfung ist in Sitzungsvorlage Nr. 156/2010 „Neufassung der Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Schwelm“ umgesetzt worden. Die Vorberatung erfolgte in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport am 14.09.2010 und des Finanzausschusses am 23.09.2010. In der Sitzung des Rates am 04.11.2010 wurde der Beschluss über Neufassung der Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Schwelm“ zum 1.1.2011 gefasst.
Die Verbesserungen sind in den am 09.12.2010 beschlossenen 1. Nachtrag 2010/2011 eingeflossen.
Da in der genannten Sitzungsvorlage auch die
Aspekte „Neukonzeption“ und „Unterbringung“ dargestellt und beraten worden
sind, ist der Prüfauftrag aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.
Nr. 5 Sportstätten
Der Prüfauftrag wird im Arbeitskreis Sport behandelt. Ein Endergebnis liegt noch nicht vor. Im Hinblick auf eine Neustrukturierung (Betrieb gewerblicher Art) sind umfassende steuerrechtliche Fragestellungen in Zusammenarbeit mit der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF und den Finanzbehörden zu klären. Die Prüfung soll zum 30.06.11 abgeschlossen sein.
Nach dem derzeitigen Sachstand ist aber davon auszugehen, dass eine vollständige Realisierung des angestrebten Konsolidierungsbeitrages nicht möglich sein wird.
Nr. 6 Haus Martfeld, neues
Gesamtkonzept
Der Prüfauftrag wird im Arbeitskreis Haus Martfeld behandelt. Ein Endergebnis liegt noch nicht vor. Zwischenzeitlich wurde ein neuer Pächter gefunden.
Nr. 7 Prüfauftrag VHS
HHSt. 04.01.04.531300 „Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an
      Zweckverbände und dergl.“
Der negativen, durch den Anstieg der VHS-Umlage hervorgerufenen Entwicklung des Ergebnisses soll entgegenwirkt werden. Ein entsprechender Antrag der Politik auf Kostenreduzierung wird in der nächsten Sitzung des Finanzausschusses am 17.03.2011 eingebracht.
Die weitere Behandlung
dieses Prüfauftrages erfolgt im Rahmen der Antragsberatung.
Fachbereich 3
Nr. 1 sonstige
Dienstleistungen TBS (insbesondere Weihnachtsbeleuchtung)
HHSt. 15.01.01.529110 „An TBS für sonstige Dienstleistungen“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011:      2.350 €
Das Paket „Weihnachtsbeleuchtung“ wurde zwischenzeitlich aufbereitet. Auf die Stadt Schwelm entfiel aus der Abrechnung 2009 ein Anteil in Höhe von rd. 8.850 € für Leistungen der Technischen Betriebe in Zusammenhang mit dem Auf/-und Abbau der Beleuchtung. Durch den Einsatz einer neuen Beleuchtungstechnik soll ab dem Haushaltsjahr 2011 ein Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 2.350 € erreicht werden.
Die Verbesserungen sind in den am 09.12.2010 beschlossenen 1. Nachtrag 2010/2011 eingeflossen.
Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung
als erledigt anzusehen.
Nr. 2 TBS –
Umlage
HHSt. 16.01.02.529110 „An TBS für sonstige Dienstleistungen“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011:      9.750 €
Hierzu hat zwischenzeitlich ein Gespräch mit den Technischen Betrieben stattgefunden.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass nach aktuell vorliegenden Erkenntnissen der Ansatz für 2011 und Folgejahre um insgesamt 9.750 € durch die unten dargestellten möglichen Reduzierungen abgesenkt werden kann. In 2010 kann diese Einsparung ebenfalls erreicht werden.
Nach den aktuellsten Gebührenbedarfsberechnungen können Reduzierungen beim „Allgemeininteressenanteil Straßenreinigung“ i.H.v. 7.600 € und beim Anteil „Oberflächenentwässerung Bundes- und Landesstraßen“ i.H.v. 2.150 € vorgenommen werden.
Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung
als erledigt anzusehen.
Nr. 3
GSWS/Wirtschaftsförderung
HHSt. 15.01.01.531700 „Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an private
                                         Unternehmen“
In der Sitzung des Finanzausschusses am 24.06.2010 haben die Geschäftsführer der GSWS und der EN – Agentur einen Sachstandsbericht gegeben. Beiderseitige KoopeÂraÂtionen werden angestrebt. Bezifferbare Konsolidierungspotentiale sind aber aktuell nicht darstellbar. So bald Informationen über evtl. Konsolidierungsbeiträge zu gegebener Zeit vorliegen, wird eine Umsetzung im Rahmen der betreffenden Haushaltsplanung erfolgen.
 Der
Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.
Fachbereich 4
Nr. 1  Sachleistungen und Nr. 2 Dienstleistungen Bereich Jugendzentrum
HHSt. 06.02.01.528100 „Aufwendungen für sonstige Sachleistungen“/
          06.02.01.529100 „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011: 1.800 € (Sachleistungen)
                                                          700 € (Dienstleistungen)
Es ist notwendig, die Pos. 1 und 2 zusammen zu betrachten. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Erhöhung der Abgabepreise bzw. Teilnehmerbeiträge nicht vorstellbar. Generell wird bei lfd. Betrieb und Ferienspaß ein Deckungsgrad von 90 % erreicht, was als vorzüglich einzustufen ist. Es ist davon auszugehen, dass weitere Kürzungen nur durch eine Reduzierung des Angebotes möglich sind.
Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung
als erledigt anzusehen.
Nr. 3  Unterhaltung unbewegliches Vermögen
und Nr. 4 TBS – Umlage Bereich öffentliche Spielplätze
HHSt. 06.02.03.522110 „An TBS für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen
      Vermögens“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011: 37.500 €
HHSt. 06.02.03.529110 „TBS-Umlage“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011: ./.
Nach Rücksprache mit den TBS wurde von dort mitgeteilt, dass weitere Kürzungen den ordnungsgemäßen Zustand der Anlagen gefährden würden. Dies ist nicht vertretbar.
Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung
als erledigt anzusehen.
Nr.5 Reintegrationskonzepte
Heimunterbringung, Interkommunale Zusammenarbeit Fremdunterbringungen
Die Gespräche mit Nachbarstädten zur interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Inobhutnahme stehen vor dem Abschluss. Eine Abflachung der Kostensteigerungen bei Heimunterbringung kann mittelfristig nach erfolgter Reorganisation des Jugendamtes erwartet werden. Über Ergebnisse und evtl. Konsolidierungsbeiträge wird zu gegebener Zeit berichtet.
Die weitere Behandlung
dieses Prüfauftrages und eine Umsetzung
evtl. KonsoÂliÂdierungsÂÂbeiträge erfolgt zu gegebener Zeit im Rahmen der
HaushaltsÂaufÂstellung.
Fachbereich 5/6
Nr. 1 Einführung
von Parkgebühren
Konsolidierungsbeitrag ab 2011: ./.
Das Ergebnis der Prüfung ist der Sitzungsvorlage Nr. 172/2010 „Parkraumkonzept Schwelm-Innenstadt – Prüfauftrag zur Einführung von Parkgebühren“ zu entnehmen.
Gemäß Beschluss des Rates am 30.09.2010 soll der Prüfauftrag nicht weiter verfolgt werden.
 Der
Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.
Nr. 2 Einsatz
externer Sicherheitsdienst
HHSt. 02.01.08.543190 „Sonstige Geschäftsaufwendungen“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011: 250 €
Eine Erreichung des Konsolidierungsbeitrags wird angestrebt. Ein externes SicherheitsÂunÂterÂnehmen zur Sicherung städtischer Liegenschaften und Einrichtung ist nicht mehr erforderlich. Erhöhte Anforderungen entstehen jedoch bei Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum, soweit diese Auflagen nicht den Veranstaltern angelastet werden können. Wie hoch die Ausgaben für den Kriminalpräventiven Rat sein werden, ist nicht kalkulierbar.
Â
Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung
als erledigt anzusehen.
Nr. 3
Unterhaltung Feuerlöschteiche
HHSt. 02.01.08.522110 „An TBS für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen
       Vermögens“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011: ./.
Gem. § 1 Abs. 2 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NRW (FSHG) hat die Gemeinde eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher zu stellen. Die dazu notwendigen Feuerlöschteiche wurden im Jahre 2002 von der Feuerwehr in Zusammenarbeit mit den TBS festgelegt. Da sich die Teiche zum Teil in einem mangelhaften Zustand befinden, ist eine Kürzung der Mittel in Absprache mit den TBS nicht vertretbar. Vielmehr ist eine Ansatzerhöhung im Rahmen des 2. Nachtrags um 24.000 € einmalig in 2011 für die Grundsanierung „Feuerlöschteich Fastenbecke“ notwendig.
Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung
als erledigt anzusehen.
Nr. 4
TBS-Dienstleistungen Bereich Bauaufsicht
HHSt. 10.01.01.529110 „An TBS für sonstige Dienstleistungen“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011: ./.
Bei
den betreffenden Dienstleistungen der TBS handelt es sich um Stellungnahmen zu
BauÂanträgen, bei denen eine fachliche Beurteilung der straßen- und abwasserÂtechÂnischen
Vorschriften durch die TBS vorgenommen wird. Da die TBS die einzige DienstÂstelle
ist, die die entsprechenden Beurteilungen vornehmen kann, ist eine Beteiligung
an Baugenehmigungsverfahren unerlässlich.
Der
Grad der Beteiligung ist zudem nicht beeinflussbar, da er von der Anzahl der im
laufenden Jahr eingehenden Bauanträge abhängig ist.
Eine pauschale Kürzung des Etatansatzes kann daher nicht befürwortet werden.
Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung
als erledigt anzusehen.
Nr. 5 Containerstandorte
HHSt. 12.01.01.522114 „An TBS für Unterhaltung Containerstandorte“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011:             38.150 €
Die Buchungsstelle entfällt ersatzlos bereits ab 2010, da die TBS zukünftig als direkter Vertragspartner der DSD (Duales System Deutschland) auftreten.
Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung
als erledigt anzusehen.
Nr. 6 Unterhaltung
Verkehrszeichen Bereich Gemeindestraßen
HHSt. 12.01.01.522115 „An TBS für Unterhaltung Verkehrszeichen“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011: ./.
Die Abstimmung mit den TBS ist erfolgt. Bei den Fremdkosten handelt es sich um Materialkosten für Verkehrszeichen, Straßennamenschilder, Absperrpfosten u. -schranken und Fahrbahnmarkierungen. Die Veranlassung erfolgt hauptsächlich durch Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde nach § 45 STVO. Kostenträger ist die Stadt als Straßenbaulastträger nach § 5 b STVG. Die Umsetzung erfolgt durch eigenes Personal und eigenes Fahrzeug der TBS. Eine Kürzung der Haushaltsmittel ist nach Absprache mit den TBS nicht möglich.
Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung
als erledigt anzusehen.
Nr. 7 Unterhaltung
Straßenbeleuchtung Bereich Gemeindestraßen
HHSt. 12.01.01.522116 „An TBS für Unterhaltung Straßenbeleuchtung“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011:             7.000 €
Die Abstimmung mit TBS ist erfolgt. Die Angaben hier beziehen sich auch auf die unter Ziffer 12, 15, 18 und 20 genannten Prüfaufträge, da die Kosten prozentual aufgeteilt sind (hier 70%, in den anderen 4 Produkten mit 10%, 10%, 5% und 5%). Â
Die Durchführung erfolgt in Eigenregie der TBS, wobei hierbei 3 Mitarbeiter und ein Fahrzeug eingesetzt werden. Bereits seit Jahren existiert eine interkommunale Zusammenarbeit durch Aufgabenwahrnehmung für die Stadt Gevelsberg gegen Kostenersatz. Weitere Aufgabenwahrnehmungen für die Stadt Ennepetal sind aus betriebswirtschaftlicher Sicht bereits mit dem Ergebnis, dass sie nicht zweckdienlich sind, geprüft worden.
Weitere Konsolidierungsbeiträge durch die Nutzung von Contracting sind nicht denkbar, da Contracting für Private aufgrund des niedrigen Niveaus der Energiekosten nicht lukrativ ist.
Die abschließende Beratung ist im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung am 18.11.2010 gemäß der Beschlussvorlage der Verwaltung Nr. 226/2010 erfolgt. Danach kann die anvisierte pauschale Einsparung nicht in voller Höhe erbracht werden. Die Umsetzung des genannten Konsolidierungsbeitrages wird im Rahmen des 2. Nachtrags erfolgen.
Der Prüfauftrag ist, wie auch die
Aufträge Nr. 12, 15, 18 und 20, aus Sicht der
Verwaltung als erledigt anzusehen.
Nr. 8 Unterhaltung
Straßenbegleitgrün
HHSt. 12.01.02.522117 „An TBS für Unterhaltung Straßenbegleitgrün“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011: ./.
Das Ergebnis der Prüfung ist der Sitzungsvorlage Nr. 169/2010 „Sachstand Straßenbegleitgrün“ zu entnehmen.
Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung
als erledigt anzusehen.
Nr. 9 Unterhaltung
Lichtzeichenanlagen
HHSt. 12.01.02.522113 „An TBS für Unterhaltung Lichtzeichenanlagen“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011: 1.250 €.
Gemäß der Beschlussvorlage der Verwaltung Nr. 220/2010 hat der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung am 18.11.2010 beschlossen, dass die Bedarfsampel für Fußgänger in der Hagener Straße/Ulmenweg stillgelegt wird und dass bei den beiden anderen Fußgänger-Bedarfsampeln „Westfalendamm“ und „Potthoffstraße“ die Nachtabschaltung von 22.00 Uhr auf 19.00 Uhr vorverlegt wird. Dadurch ergibt sich insgesamt eine Einsparung von 1.250 Euro.
Die Verbesserung ist in den am 09.12.2010 beschlossenen 1. Nachtrag 2010/2011 eingeflossen.
Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung
als erledigt anzusehen.
Nr. 10 Energiekosten Straßenbeleuchtung Bereich Gemeindestraßen
HHSt. 12.01.01.528111 „An TBS für Energiekosten Straßenbeleuchtung“
Gemäß der Beschlussvorlage der Verwaltung Nr. 220/2010 hat der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung am 18.11.2010 beschlossen, dass die Nachtschaltung der Straßenbeleuchtung von bisher 20:00 Uhr auf 19:00 Uhr vorverlegt und die Straßenbeleuchtung um jeweils 5 Minuten abends später eingeschaltet und morgens früher ausgeschaltet wird. Dadurch ergeben sich folgende Konsolidierungsbeiträge in Höhe von insgesamt 6.600 €:
Produkt |
Minderaufwendungen |
12.01.01 „Gemeindestraßen, -wege, -plätze“ |
4.500 € |
12.01.02 „Landesstraßen“ |
700 € |
12.01.03 „Bundesstraßen“ |
700 € |
12.01.04 „Parkeinrichtungen“ |
350 € |
12.01.05 „ÖPNV“ |
350 € |
Der Prüfauftrag ist, wie auch die
Aufträge Nr. 13, 16, 19 und 22, aus Sicht der
Verwaltung als erledigt anzusehen.
Nr. 11 TBS – Umlage Bereich
Gemeindestraßen
HHSt. 12.01.01.529110 „TBS-Umlage und sonstige DL TBS“
Siehe Sammelerläuterung unter Ausführungen zu Prüfauftrag Nr. 12 des Immobilien-managements.
.
Nr. 11 a Unterhaltung
Landesstraßen
HHSt. 12.01.02.522111 „An TBS für Unterhaltung Straßen“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â ./.
Die Abstimmung mit TBS ist
erfolgt. Für die Gehwege und Parkspuren an Landes- und Bundesstraßen sowie für
die Wirtschaftswege gelten die gleichen VerkehrsÂsicherungsÂpflichten wie für
die Gemeindestraßen im Produkt 12.01.01 (kein Kürzungsvorschlag). Die
vorhandenen Ansätze berücksichtigen nur das Notwendigste im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht. Eine Kürzung ist daher nicht möglich.
Der Prüfauftrag sowie die Aufträge
Nr. 14 und 23 sind aus Sicht der
Verwaltung als erledigt anzusehen.
Nr. 12 Unterhaltung Straßenbeleuchtung Bereich
Landesstraßen
HHSt. 12.01.02.522116 „An TBS für Unterhaltung Straßenbeleuchtung“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011:             1.000 €
siehe Ausführungen zur lfd. Nr. 7.
Nr. 13 Energiekosten Straßenbeleuchtung
Bereich Landesstraßen
HHSt. 12.01.02.528111 „An TBS für Energiekosten Straßenbeleuchtung“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011:             700 €
siehe Ausführungen zur lfd. Nr. 10.
Nr. 14 Unterhaltung
Bundesstraßen
HHSt. 12.01.03.522111 „An TBS für Unterhaltung Straßen“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â ./.
siehe Ausführungen zur lfd. Nr. 11 a.
Nr. 15 Unterhaltung Straßenbeleuchtung Bereich
Bundesstraßen
HHSt. 12.01.03.522116 „An TBS für Unterhaltung Straßenbeleuchtung“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011:             1.000 €
siehe Ausführungen zur lfd. Nr. 7.
Nr. 16 Energiekosten
Straßenbeleuchtung Bereich Bundesstraßen
HHSt. 12.01.03.528111 „An TBS für Energiekosten Straßenbeleuchtung“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011:             700 €
siehe Ausführungen zur lfd. Nr. 10.
Nr. 17 Unterhaltung
Parkeinrichtungen
HHSt. 12.01.04.522111 „An TBS für Unterhaltung Straßen“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011: ./.
Die Abstimmung mit TBS ist erfolgt. Der Ansatz berücksichtigt nur das Notwendigste im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Eine Kürzung ist daher nicht möglich.
Der Prüfauftrag ist aus
Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.
Nr. 18 Unterhaltung Straßenbeleuchtung Bereich Parkeinrichtungen
HHSt. 12.01.04.522116 „An TBS für Unterhaltung Straßenbeleuchtung“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011:             500 €
siehe Ausführungen zur lfd. Nr. 7.Â
Nr. 19 Energiekosten Straßenbeleuchtung Bereich Parkeinrichtungen
HHSt. 12.01.04.528111 „An TBS für Energiekosten Straßenbeleuchtung“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011:             350 €
siehe Ausführungen zur lfd. Nr. 10.
Nr. 20 Unterhaltung
Wartehallen Bereich ÖPNV
HHSt. 12.01.05.522110 „An TBS für Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen
       Vermögens“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011:             650 €
siehe Ausführungen zur lfd. Nr. 7.Â
Nr. 21 Unterhaltung Straßen
Bereich ÖPNV
HHSt. 12.01.05.522111 „An TBS für Unterhaltung Straßen“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011: 1.000 €
Hier handelt es sich um die bauliche Unterhaltung, Reinigung und Erneuerung der städtischen Wartehallen. Davon wurden 21 Wartehallen zwischen 80 % und 100 % von Bund u. Land gefördert. Auf Grund bestehender Bindungsfristen besteht eine besondere Unterhaltungspflicht der Stadt. Eine weitere Kürzung ist nicht möglich.
Der Prüfauftrag ist aus
Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.
Nr. 22 Energiekosten Straßenbeleuchtung Bereich
ÖPNV
HHSt. 12.01.05.528111 „An TBS für Energiekosten Straßenbeleuchtung“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011:             350 €
siehe Ausführungen zur lfd. Nr. 10.
Nr. 23 Unterhaltung
Wirtschaftswege
HHSt. 13.01.05.522110 „An TBS für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen
                                       Vermögens“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â ./.
siehe Ausführungen zur lfd. Nr. 11a.
Nr. 24 Personaleinsatz
Gewerbewesen
Seit Erhebung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) liegen zwischenzeitlich Teilergebnisse der Organisationsuntersuchung vor. Hier ist festzuhalten, dass entgegen dem ermittelten Stellenanteil GPA von 2,06 VZE der jetzt effektiv eingesetzte Personalaufwand auf 1,79 VZE gesunken ist. Ein weiterer Bericht wird nach vollständiger Auswertung vorgelegt.
Nr. 25 Beschaffungen
Brandschutz
Sammelausschreibungen werden für Großfahrzeuge bereits genutzt. Darüber hinaus erfolgt ein gemeindeübergreifender Einsatz. Wartungen erfolgen zentral über Kreis bzw. Nachbarstädte. Weitere Einsparmöglichkeiten sind nicht ersichtlich.
Der Prüfauftrag ist aus
Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.
Nr. 25 a Landesbetrieb Straßen
Pflegevereinbarung
HHSt. 12.01.01.522117 „An TBS für Unterhaltung Straßenbegleitgrün“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011: ./.
Das Ergebnis der Prüfung ist der Sitzungsvorlage Nr. 169/2010 „Sachstand Straßenbegleitgrün“ zu entnehmen.
Der Prüfauftrag ist aus
Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.
Nr. 26 Satzungen
Ausbau/Erschließungsbeiträge
HHSt. 12.01.01/0116.688100 „Erschließungsbeiträge und KAG Beiträge“
Im BauGB-Bereich ist eine Erhöhung des Anliegeranteils gesetzlich nicht zulässig. Hinsichtlich des KAG-Bereichs wird auf die Sitzungsvorlagen Nr. 129/2010 und 129/2010/1 bis 129/2010/3 verwiesen.
Bereich IM
Nr.1 Unterhaltung sonstiges
unbewegliches Vermögen Bereich GrundstücksÂmanaÂgement
HHSt. 01.01.12.522100
„Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011: 300 €
Eine Kürzung ist in Höhe von 300 € für 2010 möglich und auch für die Folgejahre eingeÂplant. Hinsichtlich der Folgejahre sind aber noch weitere Abstimmungen notwendig. So bald Informationen über sich hieraus evtl. ergebende Konsolidierungsbeiträge vorliegen, wird eine Umsetzung im Rahmen der betreffenden Haushaltsplanung erfolgen.
Der Prüfauftrag ist aus
Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.
Nr. 2 Wartungsverträge
HHSt. 01.01.13.521121 „Wartung technischer Anlagen von Gebäuden“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011:
./.
Eine Kürzung ab 2011 ist aufgrund der gestiegenen Zahl von Wartungsverträgen nicht möglich. Vielmehr ist eine Ansatzerhöhung im Rahmen des 2. Nachtrags um 16.400 € notwendig.
Der Prüfauftrag ist aus
Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.
Nr. 3 Grün – und Baumpflege
Bereich Immobilienmanagement
HHSt. 01.01.13.521130 „An TBS für
Grün- und Baumpflege“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011: 15.000 €
Â
Nach Abstimmung mit den TBS ist eine Kürzung um 15.000 € ab 2011 möglich.
Der Prüfauftrag ist aus
Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.
Nr. 4 Unterhaltung sonstiges
unbewegliches Vermögen Bereich Immobilienmanagement (teilweise erledigt)
HHSt. 01.01.13.522110 „An TBS für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen
       Vermögens“
Konsolidierungsbeitrag 2011:Â Â ./.
Konsolidierungsbeitrag ab 2012: 44.000 €.
2011 ergeben sich Mehraufwendungen durch erhöhte Pflegeaufwendungen für den Sportplatz „Rennbahn“. Zudem ist eine Aufwandsreduzierung um jährlich 22.000 € durch die Ãœbertragung der Platzpflege für den Sportplatz Linderhausen zu berücksichtigen. Ab 2012 ist von einer Aufwandsreduzierung in Höhe von 44.000 € als KonsolidierungsÂbeiÂtrag auszugehen.Â
Bezüglich der Rückgabe der Denkmäler „Sophienhöhe“ und „Döinghauser Straße“ an den Eigentümer sind weitere Gespräche erforderlich. So bald Informationen über sich hieraus evtl. ergebende Konsolidierungsbeiträge vorliegen, wird eine Umsetzung im Rahmen der betreffenden Haushaltsplanung erfolgen.
Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.
Nr. 4a TBSÂ -Umlage Bereich Immobilienmanagement
HHSt. 01.01.13.529110 „TBS-Umlage“
Siehe Sammelerläuterung unter Ausführungen zu Prüfauftrag Nr. 12.
Nr. 5 Unterhaltung Bereich öffentliche Grünflächen
HHSt. 13.01.01.521110 „An TBS für Unterhaltung der Grundstücke und baulichen
      Anlagen“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011: 1.350 €.
Nach erfolgter Abstimmung mit TBS ist eine Kürzung um 1.350 € ab 2011 möglich.
Der Prüfauftrag ist aus
Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.
Nr. 6 Grün – und Baumpflege
Bereich öffentliche Grünflächen
HHSt. 13.01.01.521130 „An TBS für Grün- und Baumpflege“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011: 14.000 €
Die Abstimmung mit TBS ist erfolgt. Eine Kürzung um 14.000 € ist ab 2011 möglich. Eine weitere Einsparung in Höhe von 20.000 € könnte durch eine Flächenrückgabe an den Eigentümer erreicht werden. Entsprechende Gespräche sind noch nicht geführt worden. So bald Informationen über sich hieraus evtl. ergebende KonsolidierungsÂbeiträge vorliegen, wird eine Umsetzung im Rahmen der betreffenden Haushaltsplanung erfolgen.
Der Prüfauftrag ist aus
Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.
Nr. 7 Sonstige Bewirtschaftung
Bereich öffentliche Grünflächen
HHSt. 13.01.01.524191 „An TBS für sonstige Bewirtschaftung der Grundstücke und
                                         baulichen Anlagen“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011:  500 €.
Eine Abstimmung mit TBS ist erfolgt. Erreicht werden konnte die genannte Kürzung bereits auch für 2010.
Der Prüfauftrag ist aus
Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.
Nr. 8 TBS – Umlage Bereich
öffentliche Grünflächen
HHSt. 13.01.01.529110 „TBS-Umlage“
Siehe Sammelerläuterung unter Ausführungen zu Prüfauftrag Nr. 12
Nr. 9 TBS – Umlage Bereich
Friedhofs- und Bestattungswesen
HHSt. 13.01.03.529110 „An TBS für sonstige Dienstleistungen“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011:Â Â ./.
Hier handelt es sich um Pflegeleistungen der TBS für den jüdischen Friedhof, sowie für Kriegs – und Ehrengräber.
Die Stadt Schwelm erhält hierzu Landeszuschüsse in Höhe von insgesamt rd. 8.050 €.
Davon sind rd. 2.600 € für die Pflege des jüdischen Friedhofs (Zuschuss nach m²) und rd. 5.450 €  für die Pflege der Kriegsgräber vorgesehen (Zuschuss nach Anzahl der Gräber).
Die tatsächlichen Aufwendungen der TBS können damit nicht in voller Höhe abgedeckt werden.
Nach Aussage der TBS würde eine Absenkung der Pflegeleistungen negative Auswirkungen auf das optische Erscheinungsbild der Gräber haben.
Der Prüfauftrag ist aus
Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.
Nr. 10 Unterhaltung
Grundstücke und bauliche Anlagen Bereich Forstwirtschaft
HHSt. 01.01.13.521110 „An TBS für Unterhaltung der Grundstücke und baulichen
      Anlagen“
Konsolidierungsbeitrag ab 2012: 400 €.
Eine Abstimmung mit TBS ist erfolgt. Erreicht werden könnte eine Kürzung um 400 € ab 2012.
Der Prüfauftrag ist aus
Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.
Nr. 11 Unterhaltung des
sonstigen unbeweglichen Vermögens Bereich Forstwirtschaft
HHSt. 13.01.04.522110 „An TBS für Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen
                                       Vermögens“
Konsolidierungsbeitrag ab 2011:  6.500 €.
Das mit TBS geführte Abstimmungsgespräch hat ergeben, dass aufgrund des Sturmes „Kyrill“ sehr viele Neuanpflanzungen vorgenommen wurden, die nunmehr intensiv gepflegt werden müssen.
Aus Sicht der TBS kann keine weitere Kürzung des Etatansatzes vorgenommen werden.
Bezüglich der eventuellen Rückgabe von Teilflächen an den Eigentümer (KündiÂgungsÂfrist 31.12.2010 zum 31.12.2011) sollen hier zunächst weitere Gespräche geführt werden. So bald Informationen über sich hieraus evtl. ergebende KonsolidierungsÂbeiträge vorliegen, wird eine Umsetzung im Rahmen der betreffenden Haushaltsplanung erfolgen.
Der Prüfauftrag ist aus
Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.
Nr. 12 TBS- Umlage Bereich
Forstwirtschaft
HHSt. 13.01.04.529110 „TBS-Umlage“
                                      Â
Siehe nachfolgende Sammelerläuterung:
Unter der Bezeichnung „TBS Umlage“ ist die produktbezogene Veranschlagung von:Â
· Personalaufwendungen des Vorstandes, der kaufmännischen Abteilung, Anteil Sekretariat etc.,
· Aufwendungen für das Verwaltungsgebäude TBS, die Fahrzeughallen, das Grundstück etc.
und
· Aufwendungen für allgemeinen Bürobedarf, Dienstfahrzeuge und Dienstkleidung usw.
dargestellt.
Aktuell bezifferbare Konsolidierungsergebnisse bei den o. g. TBS – Umlagen sind bereits in den am 09.12.2010 beschlossenen 1. Nachtrag 2010/2011 eingeflossen.
Nachfolgend sind deren Etatansätze (inkl. Konsolidierungsbeitrag) zusammenfassend dargestellt:
Planungsstelle |
Bezeichnung |
Ansatz HH-Jahr 2011 |
Konsolidierungsbeitrag |
Zuständig |
01.01.13.529110 |
TBS Umlage |
141.100 € |
0 € |
IM |
06.02.03.529110 |
TBS Umlage |
141.100 € |
0 € |
FB 4 |
12.01.01.529110 |
TBS Umlage |
435.300 € |
5.000 € |
FB 5/6 |
13.01.01.529110 |
TBS Umlage |
47.050 € |
0 € |
IM |
13.01.04.529110 |
TBS Umlage |
47.050 € |
0 € |
IM |
|
Gesamt |
675.500 € |
5.000 € |
|
Nach Abstimmung mit der kaufmännischen Werkleitung der TBS lassen sich weitere Konsolidierungsbeiträge zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffern. Es sind detaillierte Ermittlungen erforderlich. Die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse werden in den Etatentwurf 2012 einfließen.
Die weitere Behandlung der betreffenden Prüfaufträge und eine Umsetzung evtl. weiterer KonsoÂliÂdierungsÂÂbeiträge erfolgt zu gegebener Zeit im Rahmen der HaushaltsÂaufÂstellung.
Nr. 13 Unterhaltung
Sportstätten
HHSt. 01.01.13.522110 „An TBS für Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen
                                       Vermögens“
Der Prüfauftrag wird im
Arbeitskreis Sport behandelt. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Â
Nr. 14 Reinigung
Um die Grundlage für die
Ausschreibung der Fremdreinigung zu schaffen, ist die AufÂtragsÂvergabe für das
Pilotprojekt „Märkisches Gymnasium“ in der 32.KW 2010 erfolgt und durch das
beauftragte Ingenieurbüro die benötigten Daten ermittelt worden. Zur Zeit wird
auf Basis dieser Daten die Ausschreibung „Fremdreinigung Märkisches Gymnasium“
vorbereitet. Eine Aussage über einen möglichen Konsolidierungsbeitrag ist erst
möglich, wenn weitere Erkenntnisse vorliegen.
Die weitere Behandlung des
Prüfauftrages und eine Umsetzung evtl.
KonsoÂliÂdierungsÂÂbeiträge erfolgt zu gegebener Zeit im Rahmen der HaushaltsÂaufÂstellung.
Nr. 15 Waldflächen
HHSt. 13.01.04.522110 „An TBS für Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen
                                       Vermögens“
Siehe Stellungnahmen zu Nr. 4 und 11.
Der Prüfauftrag ist aus
Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.
Verschiedenes
Nr. 1 und 2 Kostendeckungsgrad
bzw. Erhöhung privatrechtlicher Leistungsentgelte/ Gebühren
Die Erhöhung der Benutzungsentgelte „Bücherei“ sowie die Neufassung der MusikschulÂgebühren sind am 04.11.2010 durch den Rat beschlossen worden. Die Anpassung von Entgelten „Schulfremde Raumnutzung“ befindet sich z.Zt. im Beratungsverfahren.
Weitere Ergebnisse aus den übrigen Verwaltungsbereichen liegen noch nicht vor.
Â
Nr. 3 Senkung Zuschussbedarf
Heimatfest
Der Prüfauftrag wird im
Arbeitskreis Heimatfest behandelt. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Â
Nr. 4 Prüfauftrag zum
Personalwirtschaftskonzept
Das Personalwirtschaftskonzept ist überarbeitet worden und im Rahmen des 1. Nach-tragshaushalts beschlossen worden.
Nr. 5 Prüfung, wie innerhalb
der nächsten Jahre die Personalkostenquote auf 400 €/ Einwohner abgesenkt
werden kann
Das Ergebnis ist noch offen. Bezüglich des Aspektes „Interkommunale ZusammenÂarbeit“ wird auf die bereits erwähnte praktizierte Kooperation „Bücherei“ sowie auf weitere, in einer mit dem HSK vorgelegten Ãœbersicht dargestellten Kooperationen verwiesen.
Beschlussvorschlag:
ohne