Betreff
Weiterer Sachstandsbericht zu den HSK-Prüfaufträgen
Vorlage
048/2011
Aktenzeichen
3 Fm
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

In Sitzungen des Finanzausschusses ist mehrfach über den Sachstand der HSK-Prüfauf­träge berichtet worden (vgl. Vorlagen Nr. 113/2010, 159/2010 und 201/2010). Durch die nun vorliegenden Ausführungen soll eine zusammenfassende Darstellung über den derzeitigen Sachstand des jeweiligen Prüfauftrages und die sich hieraus ergebenden Konsolidierungs­mög­lich­keiten ab dem Haushaltsjahr 2011 geboten werden.

 

 

Fachbereich 1

 

Nr. 1 Überprüfung Versandanbieter:

 

HHSt. 01.01.07.543175 „Porto und Versand“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011:   5.000 €.

 

Zwischenzeitlich konnten durch organisatorische Maßnahmen, z.B. im Bereich der in­ter­kom­munalen Zusammenarbeit sowie durch Anbieterwechsel in verschiedenen Teilbereichen, z.B. bei Standardbriefen, Kostenvorteile erzielt werden. Nach dem derzeitigen Stand kann der o.g. Kon­solidierungsbeitrag in 2011 umgesetzt werden. Für die Folgejahre ist vorgesehen, aufgrund der permanenten Marktveränderungen weitere Optimierungsansätze im Rahmen des laufenden Verwaltungsgeschäftes kontinuierlich zu prüfen.

 

Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.

 

 

Nr. 2 Prüfung Materialeinsatz (Bürobedarf):

 

HHSt. 01.01.07.543185 „Bürobedarf“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011:   5.000 €.

 

Der Konsolidierungsbeitrag 2010 in Höhe von 3.000 € konnte durch interne organisatorische Maßnahmen, wie z.B. die Verwendung des Sparmodus bei Druckern zur Tonereinsparung, erreicht werden.

 

Um einen Konsolidierungsbeitrag i.H.v. weiteren 2.000 € ab  2011 zu erreichen, wird z.Zt. eine Ana­ly­se zur Kostenoptimierung im Bereich der Papierausgabesysteme (Druck, Fax, Kopie) durchgeführt. Die abschließenden Ergebnisse dieser Analyse liegen voraussichtlich Ende März 2011 vor.

 

Die weitere Behandlung des Prüfauftrages und  eine Umsetzung eventueller Kosolidierungs­beiträge erfolgt zu gegebener Zeit im Rahmen der Haushalts­auf­stellung.



Nr. 3 Sonstige Dienstleistungen (Bereich ADV):

 

HHSt. 01.01.08.529100 „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011:   6.400 €.

 

Bei den sonstigen Dienstleistungen handelt sich nicht um eine statische Ausgabe­po­si­tion. Die Höhe der Ausgaben ist abhängig von den umzusetzenden Projekten sowie von gesetzlichen Anpassungsprozessen (z. B. in 2010 Einführung elektronischer Personal­aus­weis). Eine verbindliche Aussage zur Höhe des Ansatzes in den Folgejahren kann daher nicht getroffen werden. Festzuhalten ist jedoch, dass durch alternative Aufgabenwahrnehmung mit erhöhten Kosten zu rechnen ist. Generell wird hier eine Reduzierung nur möglich sein, wenn der Aufgabenumfang der Verwaltung reduziert und damit das Aufgabenspektrum kleiner wird.

 

Eine Einsparung i. H. v. 6.400 € / Jahr kann ab 2011 zunächst auf Grundlage der derzeitigen Projektplanung angenommen werden. Für die Folgejahre liegt eine entsprechende Detailplanung aber noch nicht vor und entsprechend der oben stehenden Ausführungen sind Auswirkungen auf die vorgesehene Einsparung nicht auszuschließen.

 

Die weitere Behandlung des Prüfauftrages und  eine Umsetzung evtl. Konso­li­dierungs­­beiträge erfolgt zu gegebener Zeit im Rahmen der Haushalts­auf­stellung.

 

Nr. 4 Einführung des Moduls „Mandatos“:

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011: ./.


Die Einführung des Moduls „Mandatos“ wird im Rahmen eines Projektes abgewickelt. Eine Aussage über einen möglichen Konsolidierungsbeitrag ab 2011 ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da abschließende Ergebnisse voraussichtlich erst im Sommer 2011 vorliegen.

 

Die weitere Behandlung des Prüfauftrages und  eine Umsetzung evtl. Konso­li­dierungs­­beiträge erfolgt zu gegebener Zeit im Rahmen der Haushalts­auf­stellung.

 

 

Fachbereich 2

 

Nr. 1 Überprüfung des Personaleinsatzes Schülerbeförderung:

 

Die Überprüfung ist im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Personal­wirt­schaftskonzeptes erfolgt und im Rahmen dieses Konzeptes berücksichtigt worden.

 

Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.

 

 

Nr. 2 Zentralisierung städtischer Veranstaltungen

 

HHSt.: verschiedene

 

Konsolidierungsbeitrag 2011:                  ./. €

Konsolidierungsbeitrag ab 2012:               500 €      

 

Bezüglich einer Zentralisierung städtischer Veranstaltungen wird auf die inhaltliche Ausrichtung des neu einzurichtenden Kulturbüros hingewiesen. Es übernimmt im Sinne des „alten“ Kulturamtes die städtischen Veranstaltungen, die Ausstellungen im Haus Martfeld sowie das Schwelmer Heimatfest. Erste Überlegungen, um ein einheitliches Bild des Kulturbüros nach außen zu vermitteln und u.a. Synergieeffekte mit der Ausrichtung von Veranstaltungen der Musikschule zu erreichen, gehen dahin, standardisierte Plakate und Flyer zu entwickeln. Das könnte zu eventuellen Druck­kosten­einsparungen führen, die geschätzt bei maximal 500,00 € liegen könnten.

 

Die Umsetzung des angestrebten Konsolidierungsbeitrages wird im Etat 2012 erfolgen.

 

Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.

 

 

Nr. 3 Bücherei

 

HHSt. 04.01.05.446100 „Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011:               3.000 €

 

Das Ergebnis der Prüfung ist in der Sitzungsvorlage Nr. 157/2010 „Neufassung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Schwelm“ umgesetzt worden. Die Vorberatung erfolgte in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport am 14.09.2010 und des Finanzausschusses am 23.09.2010. In der Sitzung des Rates am 04.11.2010 wurde der Beschluss über die Änderung der Benutzungsordnung für die Bücherei und die Erhöhung der Benutzungsentgelte zum 1.1.2011 gefasst.

 

Die  o.g. Verbesserungen sind in den am 09.12.2010 beschlossenen 1. Nachtrag 2010/2011 eingeflossen.

 

Weiterhin sind die sich aus der zunächst bis zum 31.07.2011 laufenden Koope­ra­tion mit der Stadt Sprockhövel ergebenden Verbesserungen im beschlossenen 1. Nachtrag wie folgt berücksichtigt worden:

 

HHSt. 04.01.05.448200 „Erträge aus Kostenerstattungen/ -umlagen von Gemeinden

       (GV)“

 

Konsolidierungsbeitrag 2011:               21.950 €

Konsolidierungsbeitrag 2012:                         0 €             

Konsolidierungsbeitrag Folgejahre:                  0 €

 

Es ist beabsichtigt, die sich aus der geplanten Fortführung der Kooperation ergebenden, weiteren Konsolidierungsbeiträge in folgender Höhe im 2. Nachtrag zu beachten:

 

Konsolidierungsbeitrag 2011:             weitere  15.700 €

Konsolidierungsbeitrag ab 2012:                  37.650 €.            

 

Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.

 

Nr. 4 Musikschule

 

HHSt. 04.01.03.432100 „Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte“

 

Konsolidierungsbeitrag 2011:               15.000 €

Konsolidierungsbeitrag Folgejahre:                    19.000 € (2012), 23.000 € (2013),

27.100 € (2014), 31.300 € (2015),

35.500 € (2016), 39.800 € (2017).

 

Das Ergebnis der Prüfung ist in Sitzungsvorlage Nr. 156/2010 „Neufassung der Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Schwelm“ umgesetzt worden. Die Vorberatung erfolgte in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport am 14.09.2010 und des Finanzausschusses am 23.09.2010. In der Sitzung des Rates am 04.11.2010 wurde der Beschluss über Neufassung der Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Schwelm“ zum 1.1.2011 gefasst.

 

Die  Verbesserungen sind in den am 09.12.2010 beschlossenen 1. Nachtrag 2010/2011 eingeflossen.

 

Da in der genannten Sitzungsvorlage auch die Aspekte „Neukonzeption“ und „Unterbringung“ dargestellt und beraten worden sind, ist der Prüfauftrag aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.

 

 

Nr. 5 Sportstätten

 

Der Prüfauftrag wird im Arbeitskreis Sport behandelt. Ein Endergebnis liegt noch nicht vor. Im Hinblick auf eine Neustrukturierung (Betrieb gewerblicher Art) sind umfassende steuerrechtliche Fragestellungen in Zusammenarbeit mit der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF und den Finanzbehörden zu klären. Die Prüfung soll zum 30.06.11 abgeschlossen sein.

Nach dem derzeitigen Sachstand ist aber davon auszugehen, dass eine vollständige Realisierung des angestrebten Konsolidierungsbeitrages nicht möglich sein wird.

 

 

 

 

 

Nr. 6 Haus Martfeld, neues Gesamtkonzept

 

Der Prüfauftrag wird im Arbeitskreis Haus Martfeld behandelt. Ein Endergebnis liegt noch nicht vor. Zwischenzeitlich wurde ein neuer Pächter gefunden.

 

 
Nr.  7 Prüfauftrag VHS

 

HHSt. 04.01.04.531300 „Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an

       Zweckverbände und dergl.“

 

Der negativen, durch den Anstieg der VHS-Umlage hervorgerufenen Entwicklung des Ergebnisses soll entgegenwirkt werden. Ein entsprechender Antrag der Politik auf Kostenreduzierung wird in der nächsten Sitzung des Finanzausschusses am 17.03.2011 eingebracht.

 

Die weitere Behandlung dieses Prüfauftrages erfolgt im Rahmen der Antragsberatung.

 

 

 

Fachbereich 3

 

Nr. 1 sonstige Dienstleistungen TBS (insbesondere Weihnachtsbeleuchtung)

 

HHSt. 15.01.01.529110 „An TBS für sonstige Dienstleistungen“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011:        2.350 €

 

Das Paket „Weihnachtsbeleuchtung“ wurde zwischenzeitlich aufbereitet. Auf die Stadt Schwelm entfiel aus der Abrechnung 2009 ein Anteil in Höhe von rd. 8.850 € für Leistungen der Technischen Betriebe in Zusammenhang mit dem Auf/-und Abbau der Beleuchtung. Durch den Einsatz einer neuen Beleuchtungstechnik soll ab dem Haushaltsjahr 2011 ein Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 2.350 € erreicht werden.

 

Die  Verbesserungen sind in den am 09.12.2010 beschlossenen 1. Nachtrag 2010/2011 eingeflossen.

 

Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.

 

 

Nr. 2 TBS – Umlage

 

HHSt. 16.01.02.529110 „An TBS für sonstige Dienstleistungen“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011:        9.750 €

 

Hierzu hat zwischenzeitlich ein Gespräch mit den Technischen Betrieben stattgefunden.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass nach aktuell vorliegenden Erkenntnissen der Ansatz für 2011 und Folgejahre um insgesamt 9.750 € durch die unten dargestellten möglichen Reduzierungen abgesenkt werden kann. In 2010 kann diese Einsparung ebenfalls erreicht werden.

Nach den aktuellsten Gebührenbedarfsberechnungen können Reduzierungen beim „Allgemeininteressenanteil Straßenreinigung“ i.H.v. 7.600 € und beim Anteil „Oberflächenentwässerung Bundes- und Landesstraßen“ i.H.v. 2.150 € vorgenommen werden.

 

Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.

 

 

Nr. 3 GSWS/Wirtschaftsförderung

 

HHSt. 15.01.01.531700 „Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an private

                                            Unternehmen“

 

In der Sitzung des Finanzausschusses am 24.06.2010 haben die Geschäftsführer der GSWS und der EN – Agentur einen Sachstandsbericht gegeben. Beiderseitige Koope­ra­tionen werden angestrebt. Bezifferbare Konsolidierungspotentiale sind aber aktuell nicht darstellbar. So bald Informationen über evtl. Konsolidierungsbeiträge zu gegebener Zeit vorliegen, wird eine Umsetzung im Rahmen der betreffenden Haushaltsplanung erfolgen.

 

 Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.

 

 

 

Fachbereich 4

 

Nr. 1   Sachleistungen und  Nr. 2 Dienstleistungen  Bereich Jugendzentrum

 

HHSt. 06.02.01.528100 „Aufwendungen für sonstige Sachleistungen“/

           06.02.01.529100 „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011: 1.800 € (Sachleistungen)

                                                             700 € (Dienstleistungen)

 

Es ist notwendig, die Pos. 1 und 2 zusammen zu betrachten. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Erhöhung der Abgabepreise bzw. Teilnehmerbeiträge nicht vorstellbar. Generell wird bei lfd. Betrieb und Ferienspaß ein Deckungsgrad von 90 % erreicht, was als vorzüglich einzustufen ist. Es ist davon auszugehen, dass weitere Kürzungen nur durch eine Reduzierung des Angebotes möglich sind.

 

Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.

 

 

Nr. 3   Unterhaltung unbewegliches Vermögen und  Nr. 4 TBS – Umlage  Bereich öffentliche Spielplätze

 

HHSt. 06.02.03.522110 „An TBS für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen

       Vermögens“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011: 37.500 €

 

HHSt. 06.02.03.529110 „TBS-Umlage“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011: ./.

 

Nach Rücksprache mit den TBS wurde von dort mitgeteilt, dass weitere Kürzungen den ordnungsgemäßen Zustand der Anlagen gefährden würden. Dies ist nicht vertretbar.

 

Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.

 

 

Nr.5 Reintegrationskonzepte Heimunterbringung, Interkommunale Zusammenarbeit Fremdunterbringungen

 

Die Gespräche mit Nachbarstädten zur interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Inobhutnahme stehen vor dem Abschluss. Eine Abflachung der Kostensteigerungen bei Heimunterbringung kann mittelfristig nach erfolgter Reorganisation des Jugendamtes erwartet werden. Über Ergebnisse und evtl. Konsolidierungsbeiträge wird zu gegebener Zeit berichtet.

 

Die weitere Behandlung dieses Prüfauftrages und  eine Umsetzung evtl. Konso­li­dierungs­­beiträge erfolgt zu gegebener Zeit im Rahmen der Haushalts­auf­stellung.

 

 
 
Fachbereich 5/6

 

Nr. 1 Einführung von Parkgebühren

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011: ./.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist der Sitzungsvorlage Nr. 172/2010 „Parkraumkonzept Schwelm-Innenstadt – Prüfauftrag zur Einführung von Parkgebühren“ zu entnehmen.

Gemäß Beschluss des Rates am 30.09.2010 soll der Prüfauftrag nicht weiter verfolgt werden.

 

 Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.

 
 
Nr. 2 Einsatz externer Sicherheitsdienst

 

HHSt. 02.01.08.543190 „Sonstige Geschäftsaufwendungen“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011: 250 €

 

Eine Erreichung des Konsolidierungsbeitrags wird angestrebt. Ein externes Sicherheits­un­ter­nehmen zur Sicherung städtischer Liegenschaften und Einrichtung ist nicht mehr erforderlich. Erhöhte Anforderungen entstehen jedoch bei Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum, soweit diese Auflagen nicht den Veranstaltern angelastet werden können. Wie hoch die Ausgaben für den Kriminalpräventiven Rat sein werden, ist nicht kalkulierbar.

 

Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.

 

 

Nr. 3 Unterhaltung Feuerlöschteiche

 

HHSt. 02.01.08.522110 „An TBS für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen

        Vermögens“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011: ./.

 

Gem. § 1 Abs. 2  Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NRW (FSHG) hat die Gemeinde eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher zu stellen. Die dazu notwendigen Feuerlöschteiche wurden im Jahre 2002 von der Feuerwehr in Zusammenarbeit mit den TBS festgelegt. Da sich die Teiche zum Teil in einem mangelhaften Zustand befinden, ist eine Kürzung der Mittel in Absprache mit den TBS nicht vertretbar. Vielmehr ist eine Ansatzerhöhung im Rahmen des 2. Nachtrags um 24.000 € einmalig in 2011 für die Grundsanierung „Feuerlöschteich Fastenbecke“ notwendig.

 

Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.

 

 
Nr. 4 TBS-Dienstleistungen Bereich Bauaufsicht

 

HHSt. 10.01.01.529110 „An TBS für sonstige Dienstleistungen“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011: ./.

 

Bei den betreffenden Dienstleistungen der TBS handelt es sich um Stellungnahmen zu Bau­anträgen, bei denen eine fachliche Beurteilung der straßen- und abwasser­tech­nischen Vorschriften durch die TBS vorgenommen wird. Da die TBS die einzige Dienst­stelle ist, die die entsprechenden Beurteilungen vornehmen kann, ist eine Beteiligung an Baugenehmigungsverfahren unerlässlich.

Der Grad der Beteiligung ist zudem nicht beeinflussbar, da er von der Anzahl der im laufenden Jahr eingehenden Bauanträge abhängig ist.

Eine pauschale Kürzung des Etatansatzes kann daher nicht befürwortet werden.

 

Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.

 

Nr. 5 Containerstandorte

 

HHSt. 12.01.01.522114 „An TBS für Unterhaltung Containerstandorte“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011:               38.150 €

 

Die Buchungsstelle entfällt ersatzlos bereits ab 2010, da die TBS zukünftig als direkter Vertragspartner der DSD (Duales System Deutschland) auftreten.

 

Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.

 

 

Nr. 6 Unterhaltung Verkehrszeichen Bereich Gemeindestraßen

 

HHSt. 12.01.01.522115 „An TBS für Unterhaltung Verkehrszeichen“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011: ./.

 

Die Abstimmung mit den TBS ist erfolgt. Bei den Fremdkosten handelt es sich um Materialkosten für Verkehrszeichen, Straßennamenschilder, Absperrpfosten u. -schranken und Fahrbahnmarkierungen. Die Veranlassung erfolgt hauptsächlich durch Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde nach § 45 STVO. Kostenträger  ist die Stadt als Straßenbaulastträger nach § 5 b STVG. Die Umsetzung erfolgt durch eigenes Personal und eigenes Fahrzeug der TBS. Eine Kürzung der Haushaltsmittel ist nach Absprache mit den TBS nicht möglich.

 

Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.

 

 

Nr. 7 Unterhaltung Straßenbeleuchtung Bereich Gemeindestraßen

 

HHSt. 12.01.01.522116 „An TBS für Unterhaltung Straßenbeleuchtung“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011:               7.000 €

 

Die Abstimmung mit TBS ist erfolgt. Die Angaben hier beziehen sich auch auf die unter Ziffer 12, 15, 18 und 20 genannten Prüfaufträge, da die Kosten prozentual aufgeteilt sind (hier 70%, in den anderen 4 Produkten mit 10%, 10%, 5% und 5%).  

 

Die Durchführung erfolgt in Eigenregie der TBS, wobei hierbei 3 Mitarbeiter und ein Fahrzeug eingesetzt werden. Bereits seit Jahren existiert eine interkommunale Zusammenarbeit durch Aufgabenwahrnehmung für die Stadt Gevelsberg gegen Kostenersatz. Weitere Aufgabenwahrnehmungen für die Stadt Ennepetal sind aus betriebswirtschaftlicher Sicht bereits mit dem Ergebnis, dass sie nicht zweckdienlich sind, geprüft worden.

 

Weitere Konsolidierungsbeiträge durch die Nutzung von Contracting sind nicht denkbar, da Contracting für Private aufgrund des niedrigen Niveaus der Energiekosten nicht lukrativ ist.

 

Die abschließende Beratung ist im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung am 18.11.2010 gemäß der Beschlussvorlage der Verwaltung Nr. 226/2010 erfolgt. Danach kann  die anvisierte pauschale Einsparung nicht in voller Höhe erbracht werden. Die Umsetzung des genannten Konsolidierungsbeitrages wird im Rahmen des 2. Nachtrags erfolgen.

 

Der Prüfauftrag ist, wie auch die Aufträge Nr. 12, 15, 18 und 20, aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.

 

 

Nr. 8 Unterhaltung Straßenbegleitgrün

 

HHSt. 12.01.02.522117 „An TBS für Unterhaltung Straßenbegleitgrün“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011: ./.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist der Sitzungsvorlage Nr. 169/2010 „Sachstand Straßenbegleitgrün“ zu entnehmen.

 

Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.

 

 

Nr. 9 Unterhaltung Lichtzeichenanlagen

 

HHSt. 12.01.02.522113 „An TBS für Unterhaltung Lichtzeichenanlagen“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011: 1.250 €.

 

Gemäß der Beschlussvorlage der Verwaltung Nr. 220/2010 hat der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung am 18.11.2010 beschlossen, dass die Bedarfsampel für Fußgänger in der Hagener Straße/Ulmenweg stillgelegt wird und dass bei den beiden anderen Fußgänger-Bedarfsampeln „Westfalendamm“ und „Potthoffstraße“ die Nachtabschaltung von 22.00 Uhr auf 19.00 Uhr vorverlegt wird. Dadurch ergibt sich insgesamt eine Einsparung von 1.250 Euro.

 

Die Verbesserung ist in den am 09.12.2010 beschlossenen 1. Nachtrag 2010/2011 eingeflossen.

 

Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.

 

 

Nr. 10 Energiekosten Straßenbeleuchtung Bereich Gemeindestraßen

 

HHSt. 12.01.01.528111 „An TBS für Energiekosten Straßenbeleuchtung“

 

Gemäß der Beschlussvorlage der Verwaltung Nr. 220/2010 hat der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung am 18.11.2010 beschlossen, dass die Nachtschaltung der Straßenbeleuchtung von bisher 20:00 Uhr auf 19:00 Uhr vorverlegt und die Straßenbeleuchtung um jeweils 5 Minuten abends später eingeschaltet und morgens früher ausgeschaltet wird. Dadurch ergeben sich folgende Konsolidierungsbeiträge in Höhe von insgesamt 6.600 €:

 

 

Produkt

Minderaufwendungen

12.01.01 „Gemeindestraßen, -wege, -plätze“

4.500 €

12.01.02 „Landesstraßen“

700 €

12.01.03 „Bundesstraßen“

700 €

12.01.04 „Parkeinrichtungen“

350 €

12.01.05 „ÖPNV“

350 €

 

Der Prüfauftrag ist, wie auch die Aufträge Nr. 13, 16, 19 und 22, aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.

 

 

Nr. 11 TBS – Umlage Bereich Gemeindestraßen

 

HHSt. 12.01.01.529110 „TBS-Umlage und sonstige DL TBS“

 

Siehe Sammelerläuterung unter Ausführungen zu Prüfauftrag Nr. 12 des Immobilien-managements.

.

 

Nr. 11 a Unterhaltung Landesstraßen

 

HHSt. 12.01.02.522111 „An TBS für Unterhaltung Straßen“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011:               ./.

 

Die Abstimmung mit TBS ist erfolgt. Für die Gehwege und Parkspuren an Landes- und Bundesstraßen sowie für die Wirtschaftswege gelten die gleichen Verkehrs­sicherungs­pflichten wie für die Gemeindestraßen im Produkt 12.01.01 (kein Kürzungsvorschlag). Die vorhandenen Ansätze berücksichtigen nur das Notwendigste im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Eine Kürzung ist daher nicht möglich.

 

Der Prüfauftrag sowie die Aufträge Nr.  14 und 23 sind aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.

 

 

Nr. 12  Unterhaltung Straßenbeleuchtung Bereich Landesstraßen

 

HHSt. 12.01.02.522116 „An TBS für Unterhaltung Straßenbeleuchtung“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011:               1.000 €

 

siehe Ausführungen zur lfd. Nr. 7.

 

 

Nr. 13 Energiekosten Straßenbeleuchtung Bereich Landesstraßen

 

HHSt. 12.01.02.528111 „An TBS für Energiekosten Straßenbeleuchtung“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011:               700 €

 

siehe Ausführungen zur lfd. Nr. 10.

 

 

Nr. 14 Unterhaltung Bundesstraßen

 

HHSt. 12.01.03.522111 „An TBS für Unterhaltung Straßen“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011:               ./.

 

siehe Ausführungen zur lfd. Nr. 11 a.

 

 

Nr. 15  Unterhaltung Straßenbeleuchtung Bereich Bundesstraßen

 

HHSt. 12.01.03.522116 „An TBS für Unterhaltung Straßenbeleuchtung“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011:               1.000 €

 

siehe Ausführungen zur lfd. Nr. 7.

 

 

Nr. 16 Energiekosten Straßenbeleuchtung Bereich Bundesstraßen

 

HHSt. 12.01.03.528111 „An TBS für Energiekosten Straßenbeleuchtung“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011:               700 €

 

siehe Ausführungen zur lfd. Nr. 10.

 

 

Nr. 17 Unterhaltung Parkeinrichtungen

 

HHSt. 12.01.04.522111 „An TBS für Unterhaltung Straßen“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011: ./.

 

Die Abstimmung mit TBS ist erfolgt. Der Ansatz berücksichtigt nur das Notwendigste im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Eine Kürzung ist daher nicht möglich.

 

Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.

 

 

Nr. 18 Unterhaltung Straßenbeleuchtung Bereich Parkeinrichtungen

 

HHSt. 12.01.04.522116 „An TBS für Unterhaltung Straßenbeleuchtung“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011:               500 €

 

siehe Ausführungen zur lfd. Nr. 7. 

 

 

Nr. 19 Energiekosten Straßenbeleuchtung Bereich Parkeinrichtungen

 

HHSt. 12.01.04.528111 „An TBS für Energiekosten Straßenbeleuchtung“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011:               350 €

 

siehe Ausführungen zur lfd. Nr. 10.

 

 

Nr. 20 Unterhaltung Wartehallen Bereich ÖPNV

 

HHSt. 12.01.05.522110 „An TBS für Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen

        Vermögens“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011:               650 €

 

siehe Ausführungen zur lfd. Nr. 7. 

 

 

Nr. 21 Unterhaltung Straßen Bereich ÖPNV

 

HHSt. 12.01.05.522111 „An TBS für Unterhaltung Straßen“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011: 1.000 €

 

Hier handelt es sich um die bauliche Unterhaltung, Reinigung und Erneuerung der städtischen Wartehallen. Davon wurden 21 Wartehallen zwischen 80 % und 100 % von Bund u. Land gefördert. Auf Grund bestehender Bindungsfristen besteht eine besondere Unterhaltungspflicht der Stadt. Eine weitere Kürzung ist nicht möglich.

 

Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.

 

 

Nr. 22  Energiekosten Straßenbeleuchtung Bereich ÖPNV

 

HHSt. 12.01.05.528111 „An TBS für Energiekosten Straßenbeleuchtung“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011:               350 €

 

siehe Ausführungen zur lfd. Nr. 10.

 

 

Nr. 23 Unterhaltung Wirtschaftswege

 

HHSt. 13.01.05.522110 „An TBS für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen

                                        Vermögens“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011:               ./.

 

siehe Ausführungen zur lfd. Nr. 11a.

 

 

Nr. 24 Personaleinsatz Gewerbewesen

 

Seit Erhebung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) liegen zwischenzeitlich Teilergebnisse der Organisationsuntersuchung vor. Hier ist festzuhalten, dass entgegen dem ermittelten Stellenanteil GPA von 2,06 VZE der jetzt effektiv eingesetzte Personalaufwand auf 1,79 VZE gesunken ist. Ein weiterer Bericht wird nach vollständiger Auswertung vorgelegt.

 

 

Nr. 25 Beschaffungen Brandschutz

 

Sammelausschreibungen werden für Großfahrzeuge bereits genutzt. Darüber hinaus erfolgt ein gemeindeübergreifender Einsatz. Wartungen erfolgen zentral über Kreis bzw. Nachbarstädte. Weitere Einsparmöglichkeiten sind nicht ersichtlich.

 

Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.

 

 

Nr. 25 a Landesbetrieb Straßen Pflegevereinbarung

 

HHSt. 12.01.01.522117 „An TBS für Unterhaltung Straßenbegleitgrün“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011: ./.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist der Sitzungsvorlage Nr. 169/2010 „Sachstand Straßenbegleitgrün“ zu entnehmen.

 

Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.

 

Nr. 26 Satzungen Ausbau/Erschließungsbeiträge

 

HHSt. 12.01.01/0116.688100 „Erschließungsbeiträge und KAG Beiträge“

 

Im BauGB-Bereich ist eine Erhöhung des Anliegeranteils gesetzlich nicht zulässig. Hinsichtlich des KAG-Bereichs wird auf die Sitzungsvorlagen Nr. 129/2010 und 129/2010/1 bis 129/2010/3 verwiesen.

 

 

 

Bereich IM

 

Nr.1 Unterhaltung sonstiges unbewegliches Vermögen Bereich Grundstücks­mana­gement

 

HHSt. 01.01.12.522100 „Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011: 300 €

 

Eine Kürzung ist in Höhe von 300 € für 2010 möglich und auch für die Folgejahre einge­plant. Hinsichtlich der Folgejahre sind aber noch weitere Abstimmungen notwendig. So bald Informationen über sich hieraus evtl. ergebende Konsolidierungsbeiträge vorliegen, wird eine Umsetzung im Rahmen der betreffenden Haushaltsplanung erfolgen.

 

Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.

 

 

Nr. 2 Wartungsverträge

 

HHSt. 01.01.13.521121 „Wartung technischer Anlagen von Gebäuden“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011: ./.

 

Eine Kürzung ab 2011 ist aufgrund der gestiegenen Zahl von Wartungsverträgen nicht möglich. Vielmehr ist eine Ansatzerhöhung im Rahmen des 2. Nachtrags um 16.400 € notwendig.

 

Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.

 

 

Nr. 3 Grün – und Baumpflege Bereich Immobilienmanagement

 

HHSt. 01.01.13.521130 „An TBS für Grün- und Baumpflege“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011: 15.000 €

 

Nach Abstimmung mit den TBS ist eine Kürzung um 15.000 € ab 2011 möglich.

 

Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.

 

 

Nr. 4 Unterhaltung sonstiges unbewegliches Vermögen Bereich Immobilienmanagement (teilweise erledigt)

 

HHSt. 01.01.13.522110 „An TBS für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen

        Vermögens“

 

Konsolidierungsbeitrag 2011:   ./.

Konsolidierungsbeitrag ab 2012: 44.000 €.

 

2011 ergeben sich Mehraufwendungen durch erhöhte Pflegeaufwendungen für den Sportplatz „Rennbahn“. Zudem ist eine Aufwandsreduzierung um jährlich 22.000 € durch die Übertragung der Platzpflege für den Sportplatz Linderhausen zu berücksichtigen. Ab 2012 ist von einer Aufwandsreduzierung in Höhe von 44.000 € als Konsolidierungs­bei­trag auszugehen. 

Bezüglich der Rückgabe der Denkmäler „Sophienhöhe“ und „Döinghauser Straße“ an den Eigentümer sind weitere Gespräche erforderlich. So bald Informationen über sich hieraus evtl. ergebende Konsolidierungsbeiträge vorliegen, wird eine Umsetzung im Rahmen der betreffenden Haushaltsplanung erfolgen.

 

Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.

 

 

Nr. 4a TBS  -Umlage Bereich Immobilienmanagement

 

HHSt. 01.01.13.529110 „TBS-Umlage“

 

Siehe Sammelerläuterung unter Ausführungen zu Prüfauftrag Nr. 12.

 

 

Nr. 5 Unterhaltung  Bereich öffentliche Grünflächen

 

HHSt. 13.01.01.521110 „An TBS für Unterhaltung der Grundstücke und baulichen

       Anlagen“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011: 1.350 €.

 

Nach erfolgter Abstimmung mit TBS ist eine Kürzung um 1.350 € ab 2011 möglich.

 

Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.

 

 

Nr. 6 Grün – und Baumpflege Bereich öffentliche Grünflächen

 

HHSt. 13.01.01.521130 „An TBS für Grün- und Baumpflege“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011: 14.000 €

 

Die Abstimmung mit TBS ist erfolgt. Eine Kürzung um 14.000 € ist ab 2011 möglich. Eine weitere Einsparung in Höhe von 20.000 € könnte durch eine Flächenrückgabe an den Eigentümer erreicht werden. Entsprechende Gespräche sind noch nicht geführt worden. So bald Informationen über sich hieraus evtl. ergebende Konsolidierungs­beiträge vorliegen, wird eine Umsetzung im Rahmen der betreffenden Haushaltsplanung erfolgen.

 

Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.

 

 

Nr. 7 Sonstige Bewirtschaftung Bereich öffentliche Grünflächen

 

HHSt. 13.01.01.524191 „An TBS für sonstige Bewirtschaftung der Grundstücke und

                                            baulichen Anlagen“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011:   500 €.

 

Eine Abstimmung mit TBS ist erfolgt. Erreicht werden konnte die genannte Kürzung bereits auch für 2010.

 

Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.

 

 

Nr. 8 TBS – Umlage Bereich öffentliche Grünflächen

 

HHSt. 13.01.01.529110 „TBS-Umlage“

 

Siehe Sammelerläuterung unter Ausführungen zu Prüfauftrag Nr. 12

 

 

Nr. 9 TBS – Umlage Bereich Friedhofs- und Bestattungswesen

 

HHSt. 13.01.03.529110 „An TBS für sonstige Dienstleistungen“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011:   ./.

 

Hier handelt es sich um Pflegeleistungen der TBS für den jüdischen Friedhof, sowie für Kriegs – und Ehrengräber.

Die Stadt Schwelm erhält hierzu Landeszuschüsse in Höhe von insgesamt rd. 8.050 €.

Davon sind rd. 2.600 € für die Pflege des jüdischen Friedhofs (Zuschuss nach m²) und rd. 5.450 €   für die Pflege der Kriegsgräber vorgesehen (Zuschuss nach Anzahl der Gräber).

Die tatsächlichen Aufwendungen der TBS können damit nicht in voller Höhe abgedeckt werden.

Nach Aussage der TBS würde eine Absenkung der Pflegeleistungen negative Auswirkungen auf das optische Erscheinungsbild der Gräber haben.

 

Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.

 

 

Nr. 10 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen Bereich Forstwirtschaft

 

HHSt. 01.01.13.521110 „An TBS für Unterhaltung der Grundstücke und baulichen

       Anlagen“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2012: 400 €.

 

Eine Abstimmung mit TBS ist erfolgt. Erreicht werden könnte eine Kürzung um 400 € ab 2012.

 

Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.

 

 

Nr. 11 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens Bereich Forstwirtschaft

 

HHSt. 13.01.04.522110 „An TBS für Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen

                                        Vermögens“

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011:   6.500 €.

 

Das mit TBS geführte  Abstimmungsgespräch hat ergeben, dass aufgrund des Sturmes „Kyrill“ sehr viele Neuanpflanzungen vorgenommen wurden, die nunmehr intensiv gepflegt werden müssen.

Aus Sicht der TBS kann keine weitere Kürzung des Etatansatzes vorgenommen werden.

Bezüglich der eventuellen Rückgabe von Teilflächen an den Eigentümer (Kündi­gungs­frist 31.12.2010 zum 31.12.2011) sollen hier zunächst weitere Gespräche geführt werden. So bald Informationen über sich hieraus evtl. ergebende Konsolidierungs­beiträge vorliegen, wird eine Umsetzung im Rahmen der betreffenden Haushaltsplanung erfolgen.

 

Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.

 

 

Nr. 12 TBS- Umlage Bereich Forstwirtschaft

 

HHSt. 13.01.04.529110 „TBS-Umlage“

                                       

Siehe nachfolgende Sammelerläuterung:

 

Unter der Bezeichnung „TBS Umlage“ ist die  produktbezogene Veranschlagung von: 

 

·        Personalaufwendungen des Vorstandes, der kaufmännischen Abteilung, Anteil Sekretariat etc.,

·        Aufwendungen für das Verwaltungsgebäude TBS, die Fahrzeughallen, das Grundstück etc.

und

·        Aufwendungen für allgemeinen Bürobedarf, Dienstfahrzeuge und Dienstkleidung usw.

 

dargestellt.

 

Aktuell bezifferbare Konsolidierungsergebnisse bei den o. g. TBS – Umlagen sind bereits in den am 09.12.2010 beschlossenen 1. Nachtrag 2010/2011 eingeflossen.

Nachfolgend sind deren Etatansätze (inkl. Konsolidierungsbeitrag) zusammenfassend dargestellt:

 

 

Planungsstelle

Bezeichnung

Ansatz HH-Jahr 2011

Konsolidierungsbeitrag

Zuständig

01.01.13.529110

TBS Umlage

141.100 €

0 €

IM

06.02.03.529110

TBS Umlage

141.100 €

0 €

FB 4

12.01.01.529110

TBS Umlage

435.300 €

5.000 €

FB 5/6

13.01.01.529110

TBS Umlage

47.050 €

0 €

IM

13.01.04.529110

TBS Umlage

47.050 €

0 €

IM

 

Gesamt

675.500 €

5.000 €

 

 

 

Nach  Abstimmung mit der kaufmännischen Werkleitung der TBS  lassen  sich weitere Konsolidierungsbeiträge zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffern. Es sind detaillierte Ermittlungen erforderlich. Die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse werden in den Etatentwurf 2012 einfließen.

 

Die weitere Behandlung der betreffenden Prüfaufträge und  eine Umsetzung evtl. weiterer Konso­li­dierungs­­beiträge erfolgt zu gegebener Zeit im Rahmen der Haushalts­auf­stellung.

 

 

Nr. 13 Unterhaltung Sportstätten

 

HHSt. 01.01.13.522110 „An TBS für Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen

                                        Vermögens“

 

 

Der Prüfauftrag wird im Arbeitskreis Sport behandelt. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.  

 

 

Nr. 14 Reinigung

 

Um die Grundlage für die Ausschreibung der Fremdreinigung zu schaffen, ist die Auf­trags­vergabe für das Pilotprojekt „Märkisches Gymnasium“ in der 32.KW 2010 erfolgt und durch das beauftragte Ingenieurbüro die benötigten Daten ermittelt worden. Zur Zeit wird auf Basis dieser Daten die Ausschreibung „Fremdreinigung Märkisches Gymnasium“ vorbereitet. Eine Aussage über einen möglichen Konsolidierungsbeitrag ist erst möglich, wenn weitere Erkenntnisse vorliegen.

 

Die weitere Behandlung des Prüfauftrages und  eine Umsetzung evtl. Konso­li­dierungs­­beiträge erfolgt zu gegebener Zeit im Rahmen der Haushalts­auf­stellung.

 

 

Nr. 15 Waldflächen

 

HHSt. 13.01.04.522110 „An TBS für Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen

                                        Vermögens“

 

Siehe Stellungnahmen zu Nr. 4 und 11.

 

Der Prüfauftrag ist aus Sicht der Verwaltung als erledigt anzusehen.

 

 

 

Verschiedenes

 

Nr. 1 und 2 Kostendeckungsgrad bzw. Erhöhung privatrechtlicher Leistungsentgelte/ Gebühren

 

Die Erhöhung der Benutzungsentgelte „Bücherei“ sowie die Neufassung der Musikschul­gebühren sind am 04.11.2010 durch den Rat beschlossen worden. Die Anpassung von Entgelten „Schulfremde Raumnutzung“ befindet sich z.Zt. im Beratungsverfahren.

Weitere Ergebnisse aus den übrigen Verwaltungsbereichen liegen noch nicht vor.

 

 

Nr. 3 Senkung Zuschussbedarf Heimatfest

 

Der Prüfauftrag wird im Arbeitskreis Heimatfest behandelt. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.  

 

 

Nr. 4 Prüfauftrag zum Personalwirtschaftskonzept

 

Das Personalwirtschaftskonzept ist überarbeitet worden und im Rahmen des 1. Nach-tragshaushalts beschlossen worden.

 

Nr. 5 Prüfung, wie innerhalb der nächsten Jahre die Personalkostenquote auf 400 €/ Einwohner abgesenkt werden kann

 

Das Ergebnis ist noch offen. Bezüglich des Aspektes „Interkommunale Zusammen­arbeit“ wird auf die bereits erwähnte praktizierte Kooperation „Bücherei“ sowie auf  weitere, in einer mit dem HSK vorgelegten Übersicht dargestellten Kooperationen verwiesen.


Beschlussvorschlag:

 

ohne