Betreff
Bewilligung von außerplanmäßigen Auszahlungen "Unterbrechungsfreie Stromversorgung VG I"
Vorlage
038/2011
Aktenzeichen
IM-Bam
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Trotz hoher Versorgungssicherheit kommt es immer wieder zu Unterbrechungen in der Stromversorgung seitens der Netzbetreiber bzw. der Energieversorgungsunternehmen. Die größte Zahl dieser Störungen ist mit Zeiten unter einer Sekunde so kurz, dass sie nicht wahrgenommen werden. Jedoch sind schon Unterbrechungen mit einer Dauer von mehr als 10 ms geeignet, den IT- oder TK-Betrieb der Verwaltung zu stören. Daneben bestehen weitere Infrastruktureinrichtungen, insbesondere Klimatechnik, Einbruch- und Brandmeldeanlagen, bei denen eine störungsfreie Stromversorgung erforderlich ist. Neben den vorerwähnten Unterbrechungen in der Stromversorgung kann es auch durch Schwankungen in der Stromspannung zu Funktionsstörungen und Beschädigungen, insbesondere der IT kommen.

 

Aus den vorgenannten Gründen werden sowohl die IT- und TK-Systeme, Einbruch- und Brandmeldesysteme sowie die Klimatechnik der Verwaltung über sogenannte "Unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV)" abgesichert. Eine USV kann lokale Schwankungen und Ausfälle in der Stromversorgung ausgleichen, indem sie angeschlossene Geräte mit elektrischer Energie aus Akkumulatoren speist, welche ständig aus dem Stromnetz nachgeladen werden. Wesentliche Merkmale einer USV sind die Reaktionsgeschwindigkeit und die maximale Überbrückungszeit.

 

Die vorhandene USV zur Absicherung des Serverbereichs 1 im Erdgeschoss des Rathauses (VG I) wurde vor ca. 10 Jahren angeschafft. Sie ist nicht mehr erweiterbar und störungsanfällig. Durch Erweiterungen im Klima-, IT- und TK-Bereich  ist zudem die Kapazitätsgrenze der Anlage erreicht. Die Überbrückungszeit beträgt nur noch wenige Minuten. Eine geordnete Außerbetriebnahme sämtlicher Rechnersysteme ist bei dieser Restlaufzeit nicht mehr möglich, so dass bei Stromausfall Störungen (z. B. Beschädigungen der Festplattenlaufwerke) und Datenverluste mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind. Die Ersatzbeschaffung einer neuen USV ist daher dringend erforderlich und sollte schnellstmöglich erfolgen. Nach vorliegendem Angebot ist mit Kosten von rd. 28.000,-- EUR einschl. MwSt. zu rechnen.

 

Da der Haushalt 2011 derzeit keine Mittel für die vorbeschriebene Maßnahme enthält, soll über den 2. Nachtrag zum Haushalt eine entsprechende Mittelbereitstellung erfolgen. Um die Maßnahme aufgrund der beschriebenen Dringlichkeit schnellstmöglich durchführen zu können, ist zunächst eine Bewilligung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln erforderlich. Nach ggf. erfolgter Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen des 2. Nachtrags würde die außerplanmäßige Bewilligung zurückgezogen. Die Kommunalaufsicht  wurde bereits in einem Gespräch über die Maßnahme informiert.


Beschlussvorschlag:

Bei der Haushaltsstelle 01.01.13./0183.783100 - "Unterbrechungsfreie Stromversorgung VG I" werden außerplanmäßige Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 28.000,-- EUR bewilligt. Die Deckung muss im laufenden Haushaltsjahr erwirtschaftet werden. Die Ausführung der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Genehmigung.