Betreff
Festsetzung der Schulgröße der Grundschule Nordstadt
Vorlage
037/2011
Aktenzeichen
FB2/4 Ps
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 08.02.2007 legte der Rat der Stadt Schwelm die Schulgrößen (Parallelklassen pro Jahrgang) der 5 Schwelmer Grundschulen fest.

Unter anderem wurde für die Grundschule Nordstadt die Schulgröße für das Gebäude  Hattinger Str. auf 2 Klassen und für das Gebäude Linderhausen auf 1 Klasse festgesetzt.

Durch Wegfall der Zweigstelle Linderhausen soll die Schulgröße der Grundschule Nordstadt auf 2 Klassen festgesetzt werden.

Nach den Geburtenzahlen und unter Berücksichtigung des Rechtsanspruches zum Besuch der nächstgelegenen Schule sind für die Grundschule Nordstadt 2 Klassen pro Jahrgang ausreichend.

 

Nach § 81 Schulgesetz sind Gemeinden, die Schulträgeraufgaben erfüllen verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Sie legen hierzu die Schulgrößen fest. Sie stellen sicher, dass in den Schulen Klassen nach den Vorgaben des Ministeriums gebildet werden können.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Schulgröße (Parallelklassen pro Jahrgang ) der Grundschule Nordstadt wird ab dem Schuljahr 2012/13 auf 2 Klassen festgesetzt.