Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 08.02.2007 legte der Rat der Stadt Schwelm die Schulgrößen (Parallelklassen pro Jahrgang) der 5 Schwelmer Grundschulen fest.
Unter anderem wurde für die Grundschule Nordstadt die Schulgröße für das Gebäude Hattinger Str. auf 2 Klassen und für das Gebäude Linderhausen auf 1 Klasse festgesetzt.
Durch Wegfall der Zweigstelle Linderhausen soll die Schulgröße der Grundschule Nordstadt auf 2 Klassen festgesetzt werden.
Nach den Geburtenzahlen und unter Berücksichtigung des Rechtsanspruches zum Besuch der nächstgelegenen Schule sind für die Grundschule Nordstadt 2 Klassen pro Jahrgang ausreichend.
Nach § 81 Schulgesetz sind Gemeinden, die Schulträgeraufgaben erfüllen verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Sie legen hierzu die Schulgrößen fest. Sie stellen sicher, dass in den Schulen Klassen nach den Vorgaben des Ministeriums gebildet werden können.
Beschlussvorschlag:
Die Schulgröße (Parallelklassen pro Jahrgang ) der Grundschule Nordstadt wird ab dem Schuljahr 2012/13 auf 2 Klassen festgesetzt.