Sachverhalt:
Aufgrund der neuen
Gesetzesgrundlagen zur dauerhaften Aufgabenwahrnehmung des Ennepe-Ruhr-Kreises
als alleiniger Träger der SGB II- Grundsicherung sowie aus Gründen der
Rechtssicherheit hat der Ennepe-Ruhr-Kreis die Heranziehungssatzung vom
18.04.2007 in einigen Punkten überarbeitet und zum 01.01.2011 eine Neufassung
beschlossen.
Hinsichtlich
ausführlicher Erläuterungen wird auf die beigefügte Anlage (Verwaltungsvorlage
Nr. 74/10 des Ennepe-Ruhr-Kreises) verwiesen.
Des weitern ist es
notwendig, die Beteiligung der kreisangehörigen Städte an den kommunalen
Leistungen im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II über den 31.12.2010
hinaus im Rahmen einer Anschlussvereinbarung basierend auf der bisherigen
Vereinbarung vom 29.12.2006 zu regeln.
Insbesondere soll
vereinbart werden, dass ab 2011 die Beteiligungsquote der Städte weiterhin 40 %
beträgt.
Die Verwaltungsvorlage
des Kreises Nr. 75/10 sowie der Entwurf
der Anschlussvereinbarung sind als Anlagen beigefügt.
Beschlussvorschlag:
1.
Die Neufassung der
Satzung des Ennepe-Ruhr-Kreises über die Heranziehung der kreisangehörigen
Gemeinden zur Durchführung von Aufgaben des Ennepe-Ruhr-Kreises als Träger der
Leistungen nach dem SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende - sowie die Beteilung der kreisangehörigen
Städte an den kommunalen Leistungen Im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem
SGB II
( Anschlussvereinbarung) zur Kenntnis.
2.
Die Verwaltung wird
ermächtigt, diese Anschlussvereinbarung abzuschließen