Betreff
Künftige Verwendung der Sportplatzfläche an der Wilhelmshöhe
Vorlage
032/2011
Aktenzeichen
FB 4/51
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Die Sportplatzfläche an der Wilhelmshöhe befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Eine Nutzung für sportliche Aktivitäten ist zur Zeit kaum möglich. Für eine reine Nutzung als Sportplatz besteht kein Bedarf. Aus diesem Grunde wird überlegt, das Gelände einer anderen Nutzung zuzuführen.

 

Eine denkbare Verwendung der Fläche für den Wohnungsbau ist bereits beim Politikworkshop im Rahmen des Stadtentwicklungsprozesses am 10.11.2007 verworfen worden. Aufgrund der klimatischen Bedeutung, dem hohen Freizeitwert und der geringen Flächengröße waren sich die Teilnehmer einig, dass eine Entwicklung als Wohnbaufläche nicht in Frage kommt.

 

Von der Verwaltung wird daher angestrebt eine Sanierung und Überplanung des Geländes vorzunehmen und an dieser Stelle einen Jugend- und Sportpark zu errichten. Die Notwendigkeit und Durchführung sind nachstehend dargelegt.

 

Der im Jahr 2010 erstellte und vom Rat der Stadt Schwelm beschlossene Spielflächenbedarfsplan weist Defizite im Bereich der Bolzplätze und der Treffpunkte/ Angebote im Freiraum für Jugendliche aus. Es wird darauf hingewiesen, dass in Teilbereichen des Stadtgebietes eine Unterversorgung besteht. Die quantitative Ausstattung des Stadtgebietes mit Kinderspielplätzen ist hingegen ausreichend, wobei die jeweilige Ausstattung der einzelnen Spielplätze in Qualität und Zustand sehr unterschiedlich ist.

 

In der Sitzung des JHA am 22.11.2010 wurde ergänzend die Schließung von 4 Spielplätzen beschlossen, die aufgrund ihrer Lage und Ausstattung nicht mehr bzw. kaum noch genutzt werden. Hierzu gehört auch der Spielplatz Grothestraße (angrenzend zum Sportplatz Wilhelmshöhe). 

 

Der bestehende Sportplatz Wilhelmshöhe ist von der Fläche her zur Beseitigung des Mangels an Angebotsflächen für Jugendliche geeignet.

Der Zustand und die Nutzungsausrichtung des Spielplatzes Grothestraße (Ausstattung z. Zt. eine Edelstahlschaukel; die restlichen Geräte wurden aus Verkehrssicherungsgründen bereits abgebaut) entsprechen nicht dem festgestellten Bedarf laut Spielflächenbedarfsplan in diesem Stadtgebiet. So ist die Nutzung durch den auf Kleinkinder ausgerichteten Platz gering, der Bedarf bei älteren Kindern und Jugendlichen in diesem Bereich groß. Es kommt immer wieder zu Konflikten, da diese älteren Kinder und Jugendlichen Spielflächen und Aufenthaltsbereiche nutzen, die nicht für sie geplant oder vorgesehen sind. Konflikte mit spielenden Kleinkindern, Anwohnern und anderen Bürgern sind vorprogrammiert (siehe Ehrenmal in unmittelbarer Nähe) und kommen verstärkt vor. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht wird die Fläche von der Spielplatzkolonne der TBS AöR kontrolliert; die Nutzer werden im Rahmen der aufsuchenden Sozialarbeit betreut.

 

Der angrenzende Kleinkinderspielplatz wird - wie bereits beschrieben – aufgegeben; das frei werdende Gelände in die zukünftige Planung mit einbezogen.

 

Vorbehaltlich einer entsprechenden Entscheidung der politischen Gremien könnte eine Zeit- und Finanzplanung  wie folgt aussehen:

 

2011 : Planungsphase 

  • Vermessung zur Erstellung eines Lageplanes / ca. 4.000 €
  • Immissionsschutzprognose Lärm mit Handlungsempfehlungen und   Nutzungsdauerdefinierung / ca. 4.000 €
  • Bodengutachten (Altlasten und Hydrogeologie) / ca. 4.000 €

 

2012 : Herrichtung der Fläche insgesamt nebst Einrichtung der Kleinspielfelder

            (ca. 200.000 €),

  • restliche Planungskosten (ca. 8.000 €)

 

2013 :            Errichtung eines Parcours und Errichtung eines Aufenthaltsbereiches

            (ca. 100.000 €)

 

Die grundlegenden Arbeiten für Niveauregulierung und Drainage zum Aufbau von zwei vielseitig nutzbaren Kleinfeldern mit frequenzarmen Ballfangzäunen machen nicht nur den größten Teil der Nutzfläche aus, sondern auch den größten Teil der Kosten. Aus diesem Grund sollen die jährlich für solche Maßnahmen geplanten, aber nicht in 2011 in Anspruch zu nehmenden Mittel konzentriert in 2012 verausgabt werden, um die Aktivierung der Fläche voranzutreiben.

 

Die bisher angedachte Grobplanung sieht vor, das Gelände in mehrere Segmente aufzuteilen und in aufeinanderfolgenden Ausbaustufen zu gestalten.

 

Aus der als Anlage beigefügten Darstellung und den Bildern sind attraktive Gestaltungsmöglichkeiten ersichtlich.

 

Die Sportplatzfläche ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche Zweckbestimmung „Sportplatz“ dargestellt. Für die angedachte künftige Nutzung ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes nicht erforderlich.

Allerdings ist die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes erforderlich, um u. a. die entstehenden Konflikte (angrenzende Wohnbebauung, Lärmschutz, künftiges Wohngebiet an der Sternenburgstraße, verkehrliche Anbindung von der B483 – Winterberger Straße – über die Grothestraße) zu klären.

 


Beschlussvorschlag:

Für die Sportplatzfläche an der Wilhelmshöhe wird die Nutzung als Sportplatz aufgehoben. Stattdessen soll diese Fläche für einen Jugend- und Sportpark genutzt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt für die künftige Nutzung einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen.