Betreff
Bewilligung von überplanmäßigen Auszahlungen "KII" (Genehmigung einer) Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
Vorlage
025/2011
Aktenzeichen
IM / Bam
Art
Dringlichkeitsvorlage

Sachverhalt:

Der Umbau von Teilbereichen der ehemaligen Grundschule Linderhausen zu einem Feuerwehrgerätehaus mit Wagenhalle und Sozialräumen wird aus Mitteln des Konjunkturpaketes II nach dem Investitionsförderungsgesetz finanziert. Auf die Verwaltungsvorlage 141/2010 wird insoweit Bezug genommen. Die Maßnahme wurde in 2010 mit einem Gesamtvolumen von 182.000,00 EUR beim Zuschussgeber angemeldet und von dort anerkannt und bewilligt. Sämtliche Auszahlungen sind damit in voller Höhe durch die bewilligten Fördermittel gedeckt. Die Maßnahme wurde plangemäß in 2010 begonnen und muss nunmehr in 2011 fortgeführt und abgeschlossen werden.

 

Da bei der entsprechenden Haushaltsstelle 01.01.13./0174.785100 für 2011 keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, müssen die in 2010 nicht verbrauchten Mittel in Höhe von insgesamt 130.960,40 EUR in 2011 überplanmäßig bereitgestellt werden. Aufgrund bereits erfolgter Auftragserteilungen aus 2010 bestehen hiervon über einen Teilbetrag von rd. 50.000,00 EUR bereits rechtliche Verpflichtungen.

 

Die nächsterreichbare Ratssitzung ist für den 31.03.2011 terminiert. Zur ordnungsgemäßen Fortführung der bereits begonnenen Maßnahme ist jedoch eine Mittelbereitstellung bereits vor diesem Termin erforderlich. Eine Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO ist ebenfalls nicht zweckdienlich, da auch hier bei Einhaltung des regulären Sitzungszuges die nächsterreichbare Sitzung erst am 24.03.2011 stattfindet. Eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied ist daher erforderlich.


Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied:

Bei der Haushaltsstelle 01.01.13./0174.785100 - "K II: Feuerwehrgerätehaus Linderhausen" werden überplanmäßige Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 130.960,40 EUR bewilligt. Die Deckung ist in voller Höhe durch entsprechende Mehreinzahlungen bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0174.681100 - "Investitionszuwendungen vom Land KII: Feuerwehrgerätehaus Linderhausen" sichergestellt.

 

Wegen der Terminvorgaben gilt dieser Beschluss als Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW.

 

Datum: 26.01.2011

 

 

 

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                Stobbe                             Grüntker

          (Bürgermeister)             (Ratsmitglied)

 

Beschlussvorschlag für den Liegenschaftsausschuss und den Finanzausschuss:

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 26.01.2011 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW über die Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 130.960,40 EUR bei der Haushaltsstelle 01.01.13./0174.785100 – "K II: Feuerwehrgerätehaus Linderhausen" zu genehmigen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 26.01.2011 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW über die Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 130.960,40 EUR bei der Haushaltsstelle 01.01.13./0174.785100 – "K II: Feuerwehrgerätehaus Linderhausen".