Betreff
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen 2011
Vorlage
023/2011
Aktenzeichen
6.12 Gr
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 26.10.2010 beantragte die Werbegemeinschaft Schwelm e. V., vertreten durch die 1. Vorsitzende Frau Daniela Weithe, die Freigabe von drei Verkaufssonntagen für das Jahr 2011.

Freigegeben werden sollen die Sonntage 15.05.2011 und 09.10.2011 in Verbindung mit den dann stattfindenden Trödelmärkten, sowie der 11.12.2011 in Verbindung mit dem 3. Advent.

Nach § 6 des Ladenöffnungsgesetzes NRW dürfen die örtlichen Ordnungsbehörden  jährlich vier Verkaufssonntage durch ordnungsbehördliche Verordnung freigeben. Die Öffnungszeit darf jeweils fünf Stunden nicht überschreiten und muss außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen. Von der Freigabe der Sonn- und Feiertage sind 3 Adventssonntage, 1. und 2. Weihnachtstag, Ostersonntag, Pfingstsonntag sowie die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW ausgenommen. In der Adventszeit sind drei Sonntage von der Freigabe ausgenommen, so dass maximal ein Verkaufssonntag in der Adventszeit freigegeben werden kann.

Die Voraussetzungen zur Freigabe der beantragten Verkaufssonntage sind insofern erfüllt. Geplante Öffnungszeiten für die Geschäfte ist der Zeitraum von 13 bis 18 Uhr.

Der Antrag stimmt auch mit der grundsätzlichen Entscheidung des Rates überein, nur insgesamt drei Sonntage jährlich freizugeben.

 

Durch Erlass des Ladenöffnungsgesetzes NRW 2006 entfällt die zwingende Beteiligung der verschiedenen Interessenverbände. Es wurde auf eine freiwillige Beteiligung verzichtet, da auch für 2011 nicht mit anderen Stellungnahmen als in den Vorjahren gerechnet wird. Regelmäßig haben die Gewerkschaften die Freigabe abgelehnt und die Interessenverbände des Einzelhandels der Freigabe zugestimmt. Der Rat hat in den vergangenen Jahren die Freigabe der Verkaufssonntage beschlossen.


Beschlussvorschlag:

 

Die beiliegende „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen“ wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Veröffentlichung fallen keine Kosten an.