Sachverhalt:
Die Verwaltung hat mit der ursprünglichen Beschlussvorlage vom 11.6.2010 und mit den beiden Ergänzungsvorlagen vom 11.10.2010 und 3.12.2010 eine Neufassung der KAG-Ausbaubeitragssatzung mit höheren Anliegeranteilen vorgeschlagen.
Nachdem die diesbezügliche Meinungsbildung in den Fraktionen noch nicht abgeschlossen war und wegen der besonderen Umstände der Ratssitzung vom 9.12.2010 ist der Rat dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, jedenfalls die redaktionellen Verbesserungen der aktuellen Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen in das Schwelmer Ortsrecht zu übernehmen und hat die KAG-Ausbaubeitragssatzung im Ãœbrigen unverändert beschlossen.Â
Die Fraktionen haben sich jedoch auch auf eine Aussprache über die Höhe der Anliegeranteile im neuen Jahr verständigt. Auf Vorschlag des Ältestenrates sollte diese Diskussion im Sitzungszug über die Beratung eines 2. Nachtrages zum Haushaltsplan 2010/2011 erfolgen.
Für einen erneuten Satzungsbeschluss durch den Rat ergeben sich damit die beiden vorgenannten Beschluss – Alternativen.
Zu beiden Beschluss-Alternativen ist die entsprechende Neufassung der KAG-Ausbaubeitragssatzung als Anlagen 1 und 2 dieser Ergänzungsvorlage beigefügt.
Zur Klarstellung wird je nach Alternative der Ratsbeschluss vom 9.12.2010 aufgehoben oder bestätigt.
Beschlussvorschlag:
A)   (Höhere
Anliegeranteile)
Der Rat beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Schwelm (Ausbaubeitragssatzung / ABS ) gemäß der Anlage 1 zur Beschlussvorlage der Verwaltung Nr. 129/2010/3.
Der Beschluss des Rates vom 9.12.2010 zu TOP 11 wird aufgehoben.
B)Â Â Â Â (Alte Anliegeranteile)
Der Rat beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Schwelm (Ausbaubeitragssatzung / ABS ) gemäß der Anlage 2 zur Beschlussvorlage der Verwaltung Nr. 129/2010/3.
Der Beschluss des Rates vom 9.12.2010 zu TOP 11 wird bestätigt.