Sachverhalt:
Die Verwaltung hatte zuletzt mit Vorlage Nr. 134/2010 über die organisatorischen Umstrukturierungen im Fachbereich Jugend, Soziales berichtet. Nachdem inzwischen die Aufgabenstellungen der gebildeten Teams präzisiert werden konnten und die personellen und organisatorischen Veränderungen zu einem großen Teil umgesetzt bzw. angestoßen sind, haben sich noch zwei Problemstellungen ergeben, die kurzfristig gelöst werden müssen.
1. Team Recht und
Unterhalt
·
Ausgangslage
Die Teilbereiche
Adoptionsvermittlung, Vormundschaften und Pflegekinderdienst waren nach der Zurruhesetzung
von zwei Kollegen nur noch einer Fachkraft zugeordnet, die in einzelnen Fällen
durch die Mitarbeiter des ASD unterstützt wurde.
· Problem:
Durch die Überlastungsanzeige einer Mitarbeiterin ausgelöst wurde eine
Aufgabenanalyse im Bereich der Adoptionen, Vormundschaften und des
Pflegekinderwesens durchgeführt. Hierzu wurden die Ausführungen des
GPA-Berichtes 2009 (Seiten Ju-21 undÂ
Ju-43) herangezogen, die Aufschluss über die angemessene Personalausstattung
in diesem Bereich ermöglichen.
Die bestehende Situation verschärfend ist darüber hinaus eine gesetzliche Änderung im Bereich des Vormundschaftsrechts (auch vielfach gekennzeichnet durch die durch den „Fall Kevin“ ausgelösten Diskussionen) zu erwarten, die den hiesigen Personalbedarf weiter ansteigen lässt. Unter Zugrundelegung der Personal- und Leistungskennzahlen für die vergleichende Personalbemessung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW kommt die Verwaltung in den nachfolgenden Sachgebieten zu einem Gesamtbedarf von rund 3 Stellen, die sich wie folgt ergeben:
Adoptionen
Das Landesjugendamt (LWL) schreibt der Stadt Schwelm auf Grundlage des Adoptionsvermittlungsgesetzes eine 80 %ige Stellenbesetzung (verteilt über mindestens 2 Fachkräfte) zwingend vor. Eine interkommunale Zusammenarbeit ist bislang nicht zustande gekommen, da jede Stadt für sich die Effekte aus den Gesprächen mit potentiellen Interessenten nutzt, um die Bedarfe in anderen Bereichen (sozusagen als Vorstufe) wie der Tagespflege und dem Pflegekinderdienst abzudecken.
Vormundschaften
Nach dem im Bundesrat eingebrachten Gesetzesentwurf soll die Zahl der Amtsvormundschaften je Vollzeitstelle auf 50 (im Fall „Kevin“ in Bremen zeichnete der Vormund für 250 Kinder verantwortlich) begrenzt werden. In Schwelm werden aktuell 40 Kinder im Rahmen der Amtsvormundschaft betreut, so dass sich ein Bedarf von 80 % einer Stelle ergeben wird.
Pflegekinder / Bereitschaftspflege
Die GPA geht in ihrem Bericht von einer Referenzzahl von 35 Pflegeverhältnissen je Vollzeitstelle aus, wobei der Personalschlüssel bei Pflegeverhältnissen mit sonderpädagogischen Förderbedarf weiter ausdifferenziert wird. Derzeit bestehen 39 Pflegeverhältnisse (wovon 10 einen erhöhten Bedarf ausweisen); sodass sich rechnerisch eine Stellenauslastung von 131 % ergibt. Die angeschlossene Bereitschaftspflege (derzeit 2 Vertragsverhältnisse) verursacht einen Stellenbedarf von 13 %.
Zusammenfassung:
Adoptionen                80 %              §§ 3,4 AdVermiG
Vormundschaften        80 %              SGB VIII
Pflegekinder               131 %            SGB VIII
Bereitschaftspflege      13 %              SGB VIII
Gesamt            303%
·
Lösung:
Durch die notwendige Verstärkung in den dargestellten Bereichen ergeben sich folgende Umstrukturierungsmöglichkeiten, die die Qualifikationen des vorhandenen Personals berücksichtigen und notwendige Neubesetzungen durch sinnvolle Aufgabenzuschnitte minimieren :
Stelle 1 (Personal im Team vorhanden)Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â
50 % Adoption
30 % Vormundschaft
20 % Pflegekinder
Stelle 2 (Personal durch Umsetzung aus ASD) Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Nachbesetzung s. Stelle 5
30 % Adoption
70 % Pflegekinder
Stelle 3 (Personal durch 0, 5 Umsetzung aus ASD)           möglich durch Synergien       Â
50 % Leitung ASD
10 % Bereitschaftspflege
40 % Pflegekinder
Stelle 4 (Personal durch Umsetzung 0,5 aus dem ASD)Â Nachbesetzung s. Stelle 6
50 % Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Vormundschaften
50 % Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Jugendgerichtshilfe
Stelle 5 (Neueinstellung ASD/Ersatz 1,0 für Umsetzung Stelle 2)                                 Â
100 %Â ASD-Bezirk
Stelle 6 (Neueinstellung ASD/ Ersatz für 0,5 Umsetzung Stelle 4)
50% ASD- Bezirk
2.
Kindergartenwesen/Tagespflege im Team Bildung, Sport und Tagesbetreuung
2.1 Kindergartenwesen
·
Ausgangslage:
Der Bereich Kindergartenwesen, der auch das Angebot der städtischen
OGS-Einrichtungen umfasst, setzte sich
bislang aus folgenden Mitarbeiterinnen zusammen:
1,0            Sozialpädagogin (Fachleitung Kita, Kooperation freie Träger)
0,7 Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Erzieherin (Betreuung eigene
OGS-Einrichtungen)
           diese Kraft ist mit 0,3
Stellen im Bereich der Jugendarbeit tätig, dieser Anteil wird aber künftig
durch den Bereich „streetwork".
2,37           Verwaltungssachbearbeiter Betriebskostenabrechnungen, Elternbeiträge für alle Einrichtungen.
Darüber hinaus sind weitere Mitarbeiter des FB 2 und 4 mit (nicht konkret zu bezif-
fernde Anteile) Zuschussangelegenheiten bzw. Haushaltsangelegenheiten dieses
Sachgebietes befasst.
·
Problem:
Die Kündigung der Fachleitung Kindertageseinrichtungen
eröffnet die Chance, die Aufgabenstruktur in diesem Bereich differenzierter zu
betrachten. Es erscheint nach genauer Analyse dieser Aufgaben sinnvoll, die
Stelle in einen pädagogischen Teil (45 % Fachberatung, Teamkoordinierung in den
Einrichtungen, Kooperation freie Träger etc.) und einen Verwaltungsteil (55 %
Zuschusswesen, Haushaltsangelegenheiten, Beschaffungen, Projektabwicklung etc.)
aufzuteilen, um die unterschiedlichen Aufgaben effektiver erledigen zu können.
Die Nachbesetzung der Stelle ist grundsätzlich allerdings unvermeidlich, da für
die Verwaltung der städtischen Einrichtungen und die Koordination der Arbeit
mit den freien Trägern im Jugendamt keine personellen Ressourcen zur Verfügung
stehen. Vor dem Hintergrund der steigenden Bedeutung der Kindertagesbetreuung
im Sinne frühkindlicher Bildung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
kann auf eine qualifizierte Besetzung dieses Bereichs nicht verzichtet werden.
·
Lösung:
Es ist beabsichtigt, die
45 % - Stelle einer erfahrenen, im Kindertagesstättenbereich beschäftigten
Sozialpädagogin zu übertragen, die bislang im Rahmen der Vorgaben des Kibiz
Ausfälle in allen städtischen Einrichtungen kompensiert.
Da diese Stelle in den Tageseinrichtungen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen vorgehalten werden
muss, ist beabsichtigt, sie nicht mit einer ausgebildeten Fachkraft, sondern
mit einer Erzieherin im Jahrespraktikum nach zu besetzen. Durch diese Maßnahme
können Personalkosten i.H.v. fast 10.000 € eingespart werden und gleichzeitig
ein Beitrag zur Ausbildung geleistet werden, der bislang nicht realisiert
werden konnte.
Es ist weiterhin beabsichtigt, die 55 % Verwaltungsstelle für den Bereich
Kindergartenwesen als Teilzeitstelle intern auszuschreiben. Die Bewertung wird
voraussichtlich bei EG 9 (bisher IVb BAT) bzw. A 10 BesG liegen. Sollte dies
nicht möglich sein, ist eine externe Ausschreibung der Stelle vorgesehen.
Â
2.2 Tagespflege
·
Ausgangslage:
Der Bereich der Tagespflege wird derzeit personell mit nicht
messbaren Anteilen im Bereich des ASD bzw. des Bereichs Pflegekinder abgedeckt.
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Problem:
Der Bereich der Tagespflege rückt im Rahmen des Ausbaus der U3-Betreuung verstärkt in den Vordergrund. Um den Gesetzesauftrag aus dem Kinderförderungsgesetz (KiFöG) erfüllen zu können, soll ab Sommer 2013 ein Platzangebot für rund 35% der unter Dreijährigen zur Verfügung stehen. Nach einem Beschluss des JHA sollen diese Plätze zu ca. 70% in Einrichtungen und zu ca. 30% im Rahmen von Tagespflege geschaffen werden. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, bei einer Gesamtzahl von ca. 200 Plätzen sollen 60 Plätze mittels Tagespflege abgedeckt werden. Nach den Empfehlungen des Landesjugendamtes soll sich eine Vollzeitstelle um rund 100 Tagespflegestellen kümmern. Daraus ergibt sich ein Stellenbedarf von rund 60%.
Für die Aufbauphase, in der rechtzeitig die nötigen Strukturen zu schaffen sind, geeignete Tagespflegestellen gefunden werden müssen und erforderliche Aus- und Fortbildungen organisiert werden müssen, sollte zunächst ein Stellenanteil von 0,5 zur Verfügung stehen, der es ermöglicht, die Rahmenbedingungen zu schaffen, die notwendig sind, um Mitte 2013 die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Auch hier ist analog der Lösung im Bereich Kindertageseinrichtungen eine Aufteilung in einen fachlich-pädagogischen Stellenanteil und einen Verwaltungsanteil geplant.
·
Lösung:
Der pädagogische Anteil (ca. 30%) kann der Fachkraft für den Bereich der OGS zugeordnet werden, da hier der Stellenanteil durch Umorganisation auf 50% reduziert werden konnte. An dieser Stelle soll auch der „Besuch beim Baby“ mit 20% verortet werden, da die o.g. Mitarbeiterin nach Abgabe ihrer Aufgaben im Bereich der Jugendarbeit zu 100 % zur Verfügung stehen. Diese Aufgabe war bisher extern vergeben, hier werden durch die interne Aufgabenwahrnehmung positive Effekte und eine optimale Vernetzung angestrebt. („Einstieg in die Familie“). Darüber hinaus werden die für die externe Aufgabenwahrnehmung entstandenen Kosten von 12.500€ jährlich erspart.
Der Bedarf der 20% Verwaltungsstelle soll durch
Stundenaufstockung bei einer vorhandenen Kraft oder im Rahmen einer internen
Stellenbesetzung (z.B. Zusammenfassung mit der o.g. 55%-Stelle im
Kindergartenwesen) gedeckt werden.
Inwieweit die geplante Fusion des FB 4 mit dem FB 2 zu Synergieeffekten (z.B. im Bereich der OGS) führt, wird erst im kommenden Jahr nach einer sorgfältigen Analyse beurteilt werden können. Grundsätzlich ist vorgesehen, den Bereich der Tagesbetreuung und Tagespflege mit dem Bereich Schule und Sport zusammenzuführen.
Für alle beschriebenen Maßnahmen kann im Ergebnis Folgendes
festgehalten werden:
Kindergartenwesen: Nachbesetzung der frei gewordenen Stelle ist zwingend
erforderlich; durch die genannten Umstrukturierungen ( 2 Teilzeitstellen ) ist
es möglich, ressourcenorientiert zu arbeiten und eine Stelle für die Ausbildung
einer/s Jahrespraktikantin/en zu schaffen.
Kostenersparnis: ca. 10.000€ Personalkosten
Tagespflege: Der Bereich kann zum Teil mit bereits vorhandenem Personal
abgedeckt werden. Auch hier soll ressourcenorientiert gearbeitet werden, daher
wird die Aufteilung in den pädagogischen und den Verwaltungsanteil vorgenommen.
Mehraufwand : ca. 10.000€ PersonalkostenÂ
Adoptionen, Pflegekinder; Bereitschaftspflege,
Vormundschaften, ASD, JGH:
Die gesetzlichen Vorgaben führen zwangsläufig zu einer Personalausweitung ( 1,5 Stellen) um die vorgegebenen Aufgaben bewältigen zu können. Eine optimierte Zuordnung der Aufgaben und verlässliche Vertretungsregelungen schaffen hier die Möglichkeit einer Qualitätsoffensive, die mittelfristig dazu dienen soll, die Kostensteigerungen im Bereich der stationären und ambulanten Maßnahmen einzudämmen.
Mehraufwand:            ca. 75.000€ Personalkosten
Kostenersparnis:Â Â Â Â Â Â Â Â Â ca.
12.500€ Sachkosten
Gesamtmehraufwand: ca. 62.000€
Â
Beschlussvorschlag:
Der Bericht der Verwaltung über die Fortführung des Organisationsprozesses im Jugendamt und die hierin dargestellte Lösung zur Deckung des Personalbedarfes wird zur Kenntnis genommen.