Betreff
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Schwelm (Ausbaubeitragssatzung / ABS)
Vorlage
129/2010/2
Aktenzeichen
5/6 - 6.34
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Die Vorberatung im FA am 28.10.2010 hat ergeben, dass der Ausschuss mehrheitlich beschlossen hat, dem Rat einen Beschluss zur Neufassung der Beitragssatzung nach § 8 KAG nicht zu empfehlen.

Die Ablehnung des Verwaltungsvorschlages wurde damit begründet, dass im laufenden Verfahren zum Haushaltssicherungskonzept Ertragssteigerungen vorgeschlagen wurden aber im Gegenzug Kosteneinsparungen nicht realisiert wurden bzw. im Rahmen der Haushaltskonsolidierung die Ertragssteigerungen und die Aufwandsreduzierungen sich die Waage halten sollten.

Gleichzeitig wurde darum gebeten, dass die Verwaltung bis zur Beschlussfassung im Rat eine Übersicht über Vergleichszahlen aus größeren Nachbarstädten vorlegen  soll.

 

In der Anlage zu dieser Tischvorlage wird ein Städtevergleich vorgelegt.

Dieser Vergleich enthält insgesamt 13 Städte in der näheren und weiteren Umgebung von Schwelm. In 7 Städten (und damit  in über 50 % der Fälle) liegen die Anlieger-Beitragssätze höher als in Schwelm; in Gevelsberg gibt es bereits vom Fachausschuss einen Beschluss zur Erarbeitung einer neuen Satzung mit erhöhten Anliegeranteilen.  Die in Schwelm vorgesehene Erhöhung der Anliegeranteile ist damit kein Einzelfall und folgt auch der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes. Darüber hinaus ist auch zu beachten, dass im Fall der Stadt Sprockhövel die Gemeindeprüfanstalt NRW in ihrem Prüfbericht 2009 der Stadt eine Erhöhung der Anliegeranteile empfohlen hat.

 

Zum Hinweis auf  die Haushaltskonsolidierung in Schwelm ist festzuhalten, dass in der Zwischenzeit einige Maßnahmen zur Aufwandsreduzierung von der Verwaltung vorgeschlagen und von den Fachausschüssen beraten und beschlossen worden sind (siehe tabellarische Übersicht der Konsolidierungsmaßnahmen 1. Nachtrag 2010/2011 Stand 3. Änderungsliste –Anlage 2 zur SV-Nr. 241/2010/1 im FA am 25.11.2010).

 

Die Verwaltung schlägt weiterhin eine Neufassung der Beitragssatzung nach § 8 KAG mit erhöhten Anliegeranteilen vor gemäß dem Beschlussvorschlag in der SV-Nr. 129/2010.

Nur für den Fall, dass sich im Rat keine Mehrheit findet für eine Erhöhung der Anliegeranteile, möchte dennoch die Verwaltung die jetzige Beitragssatzung an die neue Mustersatzung redaktionell anpassen unter Beibehaltung der jetzigen (alten) Anliegeranteile.

In der Ratssitzung kann dann ein entsprechend geänderter Beschlussvorschlag  von der Verwaltung vorgelegt  werden.

 


Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Rat beschließt die mit Sitzungsvorlage Nr. 129/2010 vorgestellte und der Vorlage als Anlage 4 beigefügte Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Schwelm (Ausbaubeitragssatzung / ABS).