Betreff
1. Nachtrag zur Haushaltssatzung, zur Fortschreibung des Haushaltssicherungs- und Personalwirtschaftskonzeptes und zum Haushaltsplan mit Anlagen für die Haushaltsjahre 2010 und 2011
Vorlage
249/2010/1
Aktenzeichen
3/Mo
Art
Tischvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Der Entwurf des 1. Nachtrags zur  Haushaltssatzung, zur Fortschreibung des Haushaltssicherungs- und Personalwirtschaftskonzeptes und zum Haushaltsplan mit Anlagen für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 wurde vom Kämmerer nach dem Stand vom 23.09.2010 aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt.

Er wurde am 30.09.2010 in den Rat eingebracht.

Im Ergebnisplan sah der Entwurf des 1. Nachtrags für 2010 einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 50.044.098 € sowie einen Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 63.172.038 € vor.

Das Jahresergebnis des Ergebnisplanes belief sich für 2010 somit auf – 13.127.940 €.

Für 2011 sah der Entwurf einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 48.516.654 €, sowie einen Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 61.422.039 € vor.

Das Jahresergebnis des Ergebnisplanes belief sich somit für 2011 auf – 12.905.385 €.

 

Durch Veränderungen aufgrund der 1. bis 4. Änderungsliste vermindert sich der Saldo des Ergebnisplanes für 2010 auf – 12.515.690 €, für 2011 beträgt der Saldo des Ergebnisplanes nach dem Stand der 4. Änderungsliste – 11.948.185 €.

 

Vorstehende Zahlen wurden fortgeschrieben mit den Ergebnissen der Empfehlungen des Finanzausschusses vom 25.11.2010, sowie des Hauptausschusses vom 02.12.2010.

Die im Finanzausschuss am 25.11.2010 vorgelegte Übersicht der weiteren Konsolidierungsmaßnahmen wurde entsprechend aktualisiert.

 

Im Bereich des Stellenplanes und des Personalwirtschaftskonzeptes haben sich gegenüber der Entwurfsfassung vom 23.09.2010 keine Änderungen ergeben.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Stellenplan 2010/ 2011 mit Anlagen in der Fassung des 1. Nachtrags wird beschlossen.

 

  1. Die Fortschreibung des  Haushaltssicherungs- und Personalwirtschaftskonzepts  2010 – 2017 in der Fassung des 1. Nachtrags wird beschlossen. Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der  Haushaltsausgleich im Jahre 2017 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen.

 

  1. Für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 wird unter Berücksichtigung der 1. bis 4. Änderungsliste  die 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung gemäß Anlage 3 der Sitzungsvorlage  erlassen.