Betreff
Ordentliche Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ennepe - Ruhr mbH am 08.12.2010 (Genehmigung einer ) Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW
Vorlage
254/2010
Aktenzeichen
3/Mo
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 23.11.2010, eingegangen am 24.11.2010, hat die Verkehrsgesellschaft Ennepe – Ruhr mbH (VER mbH) zu der am 08.12.2010  stattfindenden ordentlichen Gesellschafterversammlung eingeladen und folgende Tagesordnung bekannt gegeben.

 

TOP 1: Genehmigung der Niederschrift II/10 über die ordentliche Gesellschafterversammlung am 10. September 2010

 

 TOP 2: Investitionsplan 2011

 

 TOP 3: Stellenplan 2011

 

TOP 4: Wirtschafts- und Finanzplan 2011 einschließlich mittelfristiger Planungsrechnung

 

TOP 5: Sitzungskalender 2011

 

TOP 6: Verschiedenes

 

Anlagen zur Tagesordnung liegen noch nicht vor.

Nach den verfügbaren Unterlagen und dem derzeitigen  Informationsstand sollte der Vertreter der Stadt Schwelm, Herr Städtischer Oberverwaltungsrat Jürgen Kuss oder Vertreter ermächtigt werden,

in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ennepe – Ruhr mbH (VER mbH) am 08.12.2010 nach pflichtgemäßem Ermessen Entscheidungen zu treffen.

 

Da die ordentliche Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ennepe – Ruhr mbH (VER mbH)  bereits am 08.12.2010 stattfindet, kann die planmäßige Sitzung des Rates der Stadt Schwelm am 09.12.2010 nicht abgewartet werden. Eine außerplanmäßige Sitzung ist  nicht möglich, so dass eine Dringlichkeitsentscheidung  gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW durch den Hauptausschuss erforderlich ist.

 

 

 

 

 

 


 

Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

 

 

Der Vertreter der Stadt Schwelm, Herr Städtischer Oberverwaltungsrat Jürgen Kuss oder Vertreter, wird ermächtigt, in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ennepe - Ruhr mbH am 08.12.2010 die Stadt Schwelm im Sinne der nachstehenden Darlegungen zu vertreten.

Wegen der Terminabläufe gilt dieser Beschluss als Dringlichkeitsentscheidung gem.

 § 60 Abs. 1 S. 1 GO NW.

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat genehmigt die vom Hauptausschuss am 02.12.2010 beschlossene Dringlichkeitsentscheidung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ennepe - Ruhr mbH am 08.12.2010.                                                                                                   Â