Betreff
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, CDU, FDP und B'90/Die Grünen zum Personalwirtschaftskonzept vom 22.04.2010
Vorlage
095/2010/1
Aktenzeichen
1.2 Ka
Art
Berichtsvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 29.04.2010 über den gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU, FDP und B´90/Die Grünen zum Personalwirtschaftskonzept beraten und diesen Antrag einstimmig beschlossen.

Zu Punkt 1 des Antrags ist festzustellen, dass ein neu strukturiertes  und transparentes Personalwirtschaftskonzept mit der Einbringung des Nachtragshaushaltes vorgelegt wurde. Ein Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogramm konnte bislang nicht erstellt werden, da hierfür weder die personellen noch die erforderlichen finanziellen Ressourcen vorhanden sind. Dieser Punkt des Antrages ist auch in der nächsten Zeit nicht zu erfüllen.

Zu Punkt 2 des Antrages liegen noch keine Prüfungsergebnisse vor.

Hier war zunächst aufgrund der mit der Kommunalaufsicht auf Ebene des Kreises und der Bezirksregierung geführten Gespräche der Auftrag an die Stadt Schwelm ergangen, ein Personalwirtschaftskonzept zu erstellen, das im Konsolidierungszeitraum eine Einsparung von rd. 2 Mio € Personalkosten ausweist. Diesem Auftrag ist die Verwaltung nachgekommen und hat in dem nun vorgelegten umfassenden Personalwirtschaftskonzept ausführlich die Rahmenbedingungen, die bisherigen Maßnahmen und die geplanten Maßnahmen dargestellt. Dass in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit kein für jede wegfallende Stelle speziell abgestimmtes Konzept entwickelt werden kann, dürfte sich von selbst verstehen.

 

Der Prüfauftrag, der durch den Rat beschlossen wurde, ist allerdings noch wesentlich weiter gehend, wenn – wie gefordert – sämtliche Folgewirkungen aufgezeigt werden sollen. Da viele Aufgaben der Verwaltung auf komplexen Leistungsbeziehungen interner und externer Natur basieren, sind Abstimmungen mit den unterschiedlichen Leistungserbringern und Leistungsempfängern erforderlich, um alle Auswirkungen erkennen und bewerten zu können. Diese Prüfungen konnten bislang nicht vorgenommen werden.

In der nachfolgenden Tabelle werden beispielweise die Auswirkungen der geplanten Verlagerung des Personals der Regionalstelle der Job-Agentur auf den Ansatz der Personalkosten dargestellt.

Im PWK waren diese Pläne nicht berücksichtigt worden, weil hier die „echte Personalkostenreduzierung“ dargestellt werden sollte.

Im Haushalt ist lediglich die erste Stufe 2011 – Verlagerung eines Teils der Beschäftigten ab 1.1.2011 – berücksichtigt. Hierdurch vermindert sich der Betrag in der Spalte „€ / Einw“ um rd. 15 €. Da es aber nach den bestehenden Planungen als sehr wahrscheinlich anzusehen ist, dass das gesamte Personal auf einen anderen Träger übergeht, berücksichtigt die Tabelle im dritten Teil den Wegfall der noch für die Mitarbeiter der Job-Agentur zu zahlenden Entgelte. Der Betrag pro Einwohner reduziert sich damit um weitere 30 €.
Die Folgewirkungen dieser Personalverlagerung auf den städtischen Haushalt sind im Detail derzeit nicht abzusehen. Die Erstattungen der Koordinierungsstelle betrafen bislang nicht nur die Personalkosten sondern auch anteilige arbeitsplatzbezogene Sachkosten, die möglicherweise weiterhin bei der Stadt anfallen. (IT-Ausstattung und Support, Telefon, Büromaterial, Porto usw.) Ob die hierfür angesetzte Pauschale weiterhin überhaupt noch oder reduziert gezahlt wird,  muss noch geklärt werden. Darüber hinaus sind Auswirkungen auf die internen Verrechnungen, die in vielen Bereichen über den Schlüssel Personalstellen berechnet werden, zu erwarten, so dass trotz positiver Darstellung bei den Personalkosten die Gesamtbilanz einer solchen Maßnahme unter Umständen auch negativ sein kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

Personalkosten gem. PWK

15.924.376

15.542.765

15.110.636

14.858.338

14.580.588

14.407.070

14.278.497

14.038.168

entspr. €/Einw

531

518

504

495

486

480

476

468

Personalkosten bei Wegfall der örtlichen Zuständigkeit Job-Agentur

15.674.376

15.056.066

14.212.872

13.960.574

13.682.824

13.509.306

13.380.733

13.140.404

 

Haushaltsansatz

 

 

 

 

 

 

entspr. €/Einw

522

502

474

465

456

450

446

438



Sobald Ergebnisse aus durchgeführten Prüfungen vorliegen, wird die Verwaltung weiter berichten.