Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am
29.04.2010 über den gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU, FDP und
B´90/Die Grünen zum Personalwirtschaftskonzept beraten und diesen Antrag
einstimmig beschlossen.
Zu Punkt 1 des Antrags ist festzustellen, dass ein neu strukturiertes und transparentes Personalwirtschaftskonzept
mit der Einbringung des Nachtragshaushaltes vorgelegt wurde. Ein
Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogramm konnte bislang nicht erstellt
werden, da hierfür weder die personellen noch die erforderlichen finanziellen
Ressourcen vorhanden sind. Dieser Punkt des Antrages ist auch in der nächsten
Zeit nicht zu erfüllen.
Zu Punkt 2 des Antrages liegen noch keine Prüfungsergebnisse vor.
Hier war zunächst aufgrund der mit der Kommunalaufsicht auf Ebene des Kreises und der Bezirksregierung geführten Gespräche der Auftrag an die Stadt Schwelm ergangen, ein Personalwirtschaftskonzept zu erstellen, das im Konsolidierungszeitraum eine Einsparung von rd. 2 Mio € Personalkosten ausweist. Diesem Auftrag ist die Verwaltung nachgekommen und hat in dem nun vorgelegten umfassenden Personalwirtschaftskonzept ausführlich die Rahmenbedingungen, die bisherigen Maßnahmen und die geplanten Maßnahmen dargestellt. Dass in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit kein für jede wegfallende Stelle speziell abgestimmtes Konzept entwickelt werden kann, dürfte sich von selbst verstehen.
Der Prüfauftrag, der durch den Rat beschlossen wurde, ist
allerdings noch wesentlich weiter gehend, wenn – wie gefordert – sämtliche
Folgewirkungen aufgezeigt werden sollen. Da viele Aufgaben der Verwaltung auf
komplexen Leistungsbeziehungen interner und externer Natur basieren, sind
Abstimmungen mit den unterschiedlichen Leistungserbringern und
Leistungsempfängern erforderlich, um alle Auswirkungen erkennen und bewerten zu
können. Diese Prüfungen konnten bislang nicht vorgenommen werden.
In der nachfolgenden Tabelle werden beispielweise die Auswirkungen der geplanten Verlagerung des Personals der Regionalstelle der Job-Agentur auf den Ansatz der Personalkosten dargestellt.
Im PWK waren diese Pläne nicht berücksichtigt worden, weil hier die „echte Personalkostenreduzierung“ dargestellt werden sollte.
Im Haushalt ist lediglich die erste Stufe 2011 – Verlagerung
eines Teils der Beschäftigten ab 1.1.2011 – berücksichtigt. Hierdurch vermindert
sich der Betrag in der Spalte „€ / Einw“ um rd. 15 €. Da es aber nach den
bestehenden Planungen als sehr wahrscheinlich anzusehen ist, dass das gesamte
Personal auf einen anderen Träger übergeht, berücksichtigt die Tabelle im
dritten Teil den Wegfall der noch für die Mitarbeiter der Job-Agentur zu
zahlenden Entgelte. Der Betrag pro Einwohner reduziert sich damit um weitere 30
€.
Die Folgewirkungen dieser Personalverlagerung auf den städtischen Haushalt sind
im Detail derzeit nicht abzusehen. Die Erstattungen der Koordinierungsstelle
betrafen bislang nicht nur die Personalkosten sondern auch anteilige
arbeitsplatzbezogene Sachkosten, die möglicherweise weiterhin bei der Stadt
anfallen. (IT-Ausstattung und Support, Telefon, Büromaterial, Porto usw.) Ob die
hierfür angesetzte Pauschale weiterhin überhaupt noch oder reduziert gezahlt
wird, muss noch geklärt werden. Darüber
hinaus sind Auswirkungen auf die internen Verrechnungen, die in vielen
Bereichen über den Schlüssel Personalstellen berechnet werden, zu erwarten, so
dass trotz positiver Darstellung bei den Personalkosten die Gesamtbilanz einer
solchen Maßnahme unter Umständen auch negativ sein kann.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Personalkosten
gem. PWK |
15.924.376 |
15.542.765 |
15.110.636 |
14.858.338 |
14.580.588 |
14.407.070 |
14.278.497 |
14.038.168 |
entspr.
€/Einw |
531 |
518 |
504 |
495 |
486 |
480 |
476 |
468 |
Personalkosten bei Wegfall der örtlichen
Zuständigkeit Job-Agentur |
15.674.376 |
15.056.066 |
14.212.872 |
13.960.574 |
13.682.824 |
13.509.306 |
13.380.733 |
13.140.404 |
|
Haushaltsansatz |
|
|
|
|
|
|
|
entspr.
€/Einw |
522 |
502 |
474 |
465 |
456 |
450 |
446 |
438 |
Sobald Ergebnisse aus durchgeführten Prüfungen vorliegen, wird die Verwaltung
weiter berichten.