Betreff
Erstellung einer Prioritätenliste 2011 ff. für die Spielplatzplanung der Stadt Schwelm
Vorlage
245/2010
Aktenzeichen
4/51/1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Spielflächenbedarfsplan für die Stadt Schwelm wurde durch das Planungsbüro Stadtkinder/Dortmund erstellt und im JHA vorgestellt.

Der JHA hat in seiner Sitzung am 15.09.2010 die Spielplatzkommission beauftragt, aus den Ergebnissen dieses Spielflächenbedarfsplanes eine Prioritätenliste zu entwickeln und diese dem Ausschuss zur  Entscheidung vorzulegen.

 

Die Spielplatzkommission ist zu folgenden Ergebnissen gekommen:

 

  1. Die Abdeckung des Stadtgebietes mit Kinderspielplätzen ist z.Z. ausreichend, auch wenn, von den vorgeschlagenen Kennzahlen ausgehend, flächenmäßig eine Unterversorgung besteht.
  2. Die im Spielflächenbedarfsplan genannten Defizite in den Bereichen „Bolzplätze“ und  „Jugendtreffpunkte“ erfordern gezielte Maßnahmen.

Es wird daher vorgeschlagen,

-         einen Jugendpark im Bereich des bisherigen Spielplatzes Grothestraße/Sportplatz Wilhelmshöhe zu errichten

-         auf der multifunktionalen Spielfläche Märkische Straße/Markgrafenstraße eine neue Skateranlage mit Chilloutbereich zu installieren

-         zu prüfen, welche Flächen im Stadtgebiet für Graffitys freigegeben werden können und diese entsprechend zu kennzeichnen.

  1. Die Spielplätze Haßlinghauser Straße, Tilsiter Weg, bisheriger Spielplatz Grothestraße und Ehrenberg sollen aufgegeben werden.

 

 

Diese Planung umfasst die Jahre 2011-2014 und setzt die Bereitstellung von Mitteln in der bisherigen Höhe voraus.

 

Darüber hinaus soll die Erstellung eines weiteren Bolzplatzes im Norden von Schwelm projektiert werden.  (2015 ff.)

 

Gemeinsam mit dem Fachbereich 5/6 soll geprüft werden, welche Flächen in Schwelm zusätzlich zum Spielen freigegeben werden können, ohne als Spielplätze im eigentlichen Sinne ausgewiesen zu sein.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die von der Spielplatzkommission entwickelte Prioritätenliste.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wie die Errichtung eines Jugendparks im Bereich  Wilhelmshöhe umzusetzen ist.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche Flächen im Stadtgebiet für Graffitys freigegeben werden können und ein entsprechendes Nutzungskonzept zu entwickeln.