Sachverhalt:
Mit Datum vom 17.06.2009 wurden zwischen der Stadt Schwelm und dem Trägerverein Schwelmebad e.V. ein Pacht- sowie ein Fördervertrag geschlossen.
Ziel des Pachtvertrages ist die Übertragung der bisher für das städtische Freibad verwendeten Liegenschaft in die alleinige Unterhaltung und Nutzung des Vereins. Das Vertragsverhältnis läuft vom 01.04.2009 bis 31.03.2014 und soll bis zum 31.03.2019 erweitert werden.
Ziel des Fördervertrages ist es, den Verein finanziell bei der Aufgabe zu unterstützen, das ehemalige Freibad als Vereinsbad für die Allgemeinheit zu betreiben. Im Weiteren erhält der Trägerverein den gewünschten Planungshorizont für langfristige Entscheidungen.
Gemäß § 2 des Fördervertrages unterstützt die Stadt den Verein in den Jahren 2009 und 2010 finanziell im Rahmen ihrer Abhängigkeit von der Haushaltslage mit einem Betrag von jeweils maximal 50.000 €. In den Jahren 2009 und 2010 wurde in den Haushalten jeweils der Maximalbetrag von 50.000 € eingestellt. Vor dem Hintergrund, dass der Pachtvertrag bis zum 31.03.2014 geschlossen wurde und der Fördervertrag zunächst nur die Förderung für die Jahre 2009 und 2010 beinhaltet, ist in § 3 des Fördervertrages geregelt, dass die Stadt in der
2. Jahreshälfte 2010 die politischen Gremien der Stadt mit der Zukunft der Förderung des Vereins befassen wird.
Der mit Datum vom 20.09.2010 datierte Antrag der SPD-Fraktion, der
hiermit zur Beratung vorgelegt wird, beinhaltet diese Befassung der politischen
Gremien. Die SPD-Fraktion bittet um einen aktuellen Sachstandsbericht mit dem
Ziel, den Zuschuss für 2011 in Höhe von 50.000 € kurzfristig im
Nachtragshaushalt 2011 darzustellen. Gleichzeitig soll der Verein eine
Vorgehensweise für die kommenden Jahre darstellen, verbunden mit dem Ziel, die
Zuschüsse zu senken.
In § 3 Abs. 4 des Pachtvertrages vom 17.06.2009 ist geregelt, dass für genehmigungspflichtige
und/oder anzeigepflichtige Nutzungsänderungen oder bauliche Veränderungen des
Gebäudebestandes die Zustimmung des Grundstückseigentümers einzuholen ist.
Demnach ist es erforderlich, dass vom Trägerverein Schwelmebad e.V. bei der Umsetzung
von Maßnahmen ggf. bestehende gesetzliche Bestimmungen, wie z.B. das Baurecht
oder die TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrenstoffe), beachtet werden sowie
ein Verfahren entwickelt wird, welches die umfassende rechtzeitige Beteiligung
des Grundstückseigentümers sicherstellt.
Da es sich bei dem Zuschuss um eine freiwillige Leistungen handelt, ist die Stadt Schwelm verpflichtet, die Einstellung und Gewährung des Zuschusses an den Trägerverein Schwelmebad e.V. mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis als Aufsichtsbehörde abzustimmen.
Beschlussvorschlag:
1.
Für eine mögliche längerfristige Planung wird die Laufzeit des
Pachtvertrages mit dem Trägerverein Schwelmebad e.V. bis zum 31.03.2019
erweitert und der Vertrag entsprechend geändert. Der Fördervertrag wird
entsprechend der geänderten Laufzeit des Pachtvertrages angepasst und bis zum
31.03.2019 erweitert.
2.
Im Nachtragshaushalt wird für das Jahr 2011 ein Zuschuss in
Höhe von
50.000 € eingestellt. Die Einstellung des Zuschusses erfolgt unter dem
Vorbehalt der Genehmigung durch den Ennepe-Ruhr-Kreis als Aufsichtsbehörde.
Die weitere Einstellung von Zuschüssen ab dem Jahr 2012 ff. wird im Rahmen
ihrer Abhängigkeit von der Haushaltslage jeweils in der 2. Jahreshälfte des
Vorjahres in den politischen Gremien behandelt.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Trägerverein
Schwelmebad e.V. ein Verfahren zu entwickeln, durch welches sichergestellt
wird, dass für genehmigungspflichtige und/oder anzeigepflichtige
Nutzungsänderungen oder bauliche Veränderungen des Gebäudebestandes rechtzeitig
vor Beginn der Maßnahmen eine umfassende Information des Grundstückseigentümers
und Zustimmung durch diesen erfolgt. Eine Anweisung der projektbezogenen
Zuschüsse kann erst nach der Zustimmung des
Grundstückseigentümers erfolgen. Die Verwendung des Zuschusses ist vom
Trägerverein Schwelmebad e.V. durch geeignete Nachweise zu belegen.