Betreff
Satzung der Stadt Schwelm über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2011
Vorlage
237/2010
Aktenzeichen
FB 3 La
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Schwelm hat am 29.04.2010 mit SV 083/2010 die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 beschlossen.

In § 5 der Haushaltssatzung wurde der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, für das Haushaltsjahr 2011  auf 70.000.000 € festgesetzt.

 

Da nicht mit einem kurzfristig abzuschließenden Genehmigungsverfahren zum Haushalt zu rechnen ist, sollte die Liquiditätssicherung erneut vom allgemeinen Genehmigungsverfahren abgekoppelt werden. Dies ist durch Erlass der separaten Satzung zur Festsetzung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite für das Haushaltsjahr 2011 möglich.

Der Höchstbetrag der Kredite für das Haushaltsjahr 2010 wurde mit dem 1. Nachtrag zur Satzung der Stadt Schwelm über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung auf 70.000.000 € festgesetzt. Mit Schreiben der Kommunalaufsicht vom 04.08.2010 wurde mitgeteilt, dass hinsichtlich der vorgenommenen Satzungsänderung keine Bedenken bestehen.

Der Höchstbetrag in Höhe von 70.000.000 € soll auch für das Haushaltsjahr 2011 beibehalten werden.

Dieser Betrag stellt hierbei die Obergrenze der aufzunehmenden Liquiditätskredite dar.

Die tatsächliche Inanspruchnahme der Kreditmittel ist abhängig vom jeweiligen Mittelzu- und –abfluss.

Zinsen fallen nur für die tatsächlich aufgenommenen Liquiditätskredite an.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Schwelm über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2011 zu beschließen.

 

Die Satzung  ist im Hinblick auf die  §§ 78 Abs. 2 Nr. 3 und 80 Abs. 5 Satz 1 GO NW der Aufsichtsbehörde anzuzeigen, bevor sie bekannt gemacht wird.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2011 wird beschlossen.