Betreff
Vergabe der Zuschüsse "Musikpflege 2010"
Vorlage
236/2010
Aktenzeichen
FB2 Sz
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Die Schwelmer Gesang- und Instrumentalvereine erhalten seit 1969 einen jährlichen städtischen Zuschuss. Mehrfach wurde über die Beibehaltung der Zuschussgewährung diskutiert. In der Sitzung am 20.02.2008 haben sich die Mitglieder des Kulturausschusses für die Beibehaltung ausgesprochen. Der nachfolgenden Aufstellung kann die Entwicklung der gewährten Zuschüsse in den zurückliegenden Jahren entnommen werden.

Zum Haushalt 2010 wurden bei der Buchungsstelle 04.01.01.531800 – Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche – 900 € für die Schwelmer Gesang- und Instrumentalvereine angemeldet. Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 15.04.2010 beschlossen, den Ansatz um 20% zu kürzen. Somit stehen 720 € zur Verfügung.

 

Die Gesamtförderung ergibt sich aus einem Sockelbetrag und einem Zuschuss pro aktives Mitglied. Die Gesangvereine erhalten einen Sockelbetrag von 35 € und die Instrumentalvereine einen Sockelbetrag von 70 €. Hinzu kommt ein Zuschuss pro Kopf für die aktiven Mitglieder.

 

Der 1. Vorsitzende der Schwelmer Big Band e.V. hat mitgeteilt, dass der Spielbetrieb faktisch zum Erliegen gekommen ist und die Abwicklung des Vereins bevorsteht. Die Schwelmer Big Band e.V. wurde deshalb bei der Vergabe der Zuschüsse nicht berücksichtigt. Der MGV „Einigkeit“ 1897 Schwelm e.V. und der MGV Linderhausen e.V. haben eine Chorgemeinschaft gebildet. Die Mitglieder des MGV „Einigkeit“ 1897 Schwelm e.V. sind auch Mitglieder des MGV Linderhausen e.V. und umgekehrt. Der Zuschuss wird an die Chorgemeinschaft ausgezahlt. Bei der Berechnung des Zuschusses wurde der Sockelbetrag und der Zuschuss pro aktives Mitglied nur einmal berücksichtigt.

 

Die Berechnung und Verteilung der für das Jahr 2010 vorgesehenen Zuschüsse können der beigefügten Anlage 1 entnommen werden.


Beschlussvorschlag:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.


Anlage 1 – Verteilung der Zuschüsse (1 Seite)