Sachverhalt:
Der
Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 29.04.2010 einen umfangreichen
Katalog von Prüfaufträgen zum Haushaltssicherungs- und
Personalwirtschaftskonzept 2010 – 2017 beschlossen. Zwei dieser Prüfaufträge
betreffen die Straßenbeleuchtung:
1.
Unterhaltung der Straßenbeleuchtung.
10 % pauschale Kürzung als Zielvorgabe ab 2011.
2.
Energiekosten der Straßenbeleuchtung.
Kürzung als Zielvorgabe mit einem offenen (nicht
bezifferten) Konsolidierungsbeitrag.
Sowohl
die Unterhaltungsmittel als auch die Energiekosten sind im Haushaltsplan
anteilig bei 5 Produkten dargestellt: Gemeindestraßen (70%), Landesstraßen
(10%), Bundesstraßen (10%), Parkflächen (5%) und ÖPNV (5%).
Mit Berichtsvorlage der Verwaltung Nr. 159/2010 für die Sitzung des Finanzausschusses am 09.09.2010 wurde zum Prüfauftrag unter Ziffer 1 eine Sachdarstellung gegeben mit dem Ergebnis, dass die zu prüfende Einsparung nicht möglich ist. Lediglich durch den krankheitsbedingten Ausfall eines Mitarbeiters sind Einsparungen von jeweils 10.000 € in den Jahren 2010 und 2011 zu erwarten. Zum Prüfauftrag unter Ziffer 2 konnte seinerzeit noch keine Sachdarstellung erfolgen, da die Abstimmungen zwischen Verwaltung und TBS noch nicht abgeschlossen waren.
Im Finanzausschuss haben sich die Fraktionen dann darauf verständigt, dass die weitere Sachberatung im AUS erfolgen soll.
Für eine Sachberatung werden deshalb zunächst einige grundsätzliche Anmerkungen zur Straßenbeleuchtung nach den Angaben der TBS gegeben: Â
Die gesamte Beleuchtung wird computergesteuert über
die Lichtverhältnisse an- und abgeschaltet. Ein „Intelligenter
Dämmerungsschalter“ schaltet in Abhängigkeit von der Jahreszeit tagegenau die
Beleuchtung dann ein oder aus, wenn die Lichtverhältnisse dies tatsächlich
erfordern. Dies gilt sowohl für die Abend- als auch für die Morgendämmerung und
auch für die Außenbereiche wie Brambecke oder Linderhausen.
Aus Sicht der TBS ist diese Steuerung kaum weiter zu optimieren, da es sich bei den An- bzw. Abschaltzeiten um die verkehrstechnisch sensiblen Zeiten (Berufsverkehr etc.) handelt und gerade die Dämmerungsphasen aus Sicht der Verkehrsteilnehmer problematisch sind.
Die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung ist aktuell beim TBS
durch 3 Mitarbeiter sichergestellt. In früheren Jahren waren insgesamt 6
Mitarbeiter beschäftigt. Damit kann festgestellt werden, dass in diesem Bereich
bereits Stellen abgebaut und somit Personalkosten eingespart wurden.
Wesentliche Aufgaben der Mitarbeiter der Abteilung
Straßenbeleuchtung sind:
§
Die Aufrechterhaltung
der Verkehrssicherheit
Die
Verkehrssicherheit der Beleuchtungseinrichtungen, d. h. der insgesamt rd. 3.200
Lichtpunkte/Leuchten (einschl. ca. 600 Ãœberspannleuchten) wird durch visuelle
Kontrolle sichergestellt. Die Verkehrssicherheit der Anlagen ist nach Auskunft
der TBS gegeben.
§
Das Auswechseln von
defekten Leuchtmitteln
Dabei
ist die Reaktionszeit, d. h. Zeitrahmen zwischen Feststellen eines
Mangels/Defektes und Behebung desgleichen, in der Stadt Schwelm sehr kurz.
§
Das Auswechseln von
Masten/Leuchten
Im
Rahmen der Unterhaltung werden vereinzelt Masten/Leuchten nach Bedarf und
Notwendigkeit ausgewechselt.
§
Das Auswechseln von
Masten/Leuchten in gesamten Straßenzügen
Ãœberall
dort, wo noch alte (40 Jahre und älter) Beleuchtungseinrichtungen installiert
sind und insgesamt eine Erneuerungsbedürftigkeit gegeben ist, wurden in der
Vergangenheit und werden zukünftig die kompletten Einrichtungen erneuert. Diese
investiven Maßnahmen konnten und können über Straßenausbaubeiträge teilweise
refinanziert werden.
Darüber hinaus werden auch im Rahmen einer interkommunalen
Zusammenarbeit Aufgaben für die Stadt Gevelsberg wahrgenommen. Die
Kostenerstattung durch die Stadt Gevelsberg wird im städtischen Haushalt nicht
dargestellt. Eine weitere Ausdehnung der interkommunalen Zusammenarbeit ist aus
Sicht der TBS unter betriebswirtschaftlichen Gesichtpunkten nicht
zweckdienlich. Dies ist im Rahmen eines angedachten Projektes mit der Stadt
Ennepetal bereits geprüft und verneint worden. Zur diesbezüglichen Nachfrage im
Finanzausschuss am 09.09.2010 ist anzumerken, dass eine weitere Ausdehnung der
interkommunalen Zusammenarbeit aufgrund fehlender personeller Kapazitäten, d.
h. 100%-ige Auslastung des derzeitigen Personals, nicht machbar ist.
Ein Contracting, d. h. die Ãœbernahme der Aufgabe
„Straßenbeleuchtung“ gegen Entgelt durch Private erscheint für diese nicht
lukrativ, weil einerseits die Energiekosten aufgrund der intensiven
Einsparaktivitäten der letzten Jahre auf einem außerordentlich niedrigen Wert
liegen und sich die Beleuchtungsanlagen insgesamt in einem guten Zustand
befinden.
Die Möglichkeit der Kosteneinsparung in diesem Bereich wird
nur gesehen beim Einsatz neuer Techniken bspw. der LED-Beleuchtung im Rahmen
von Neuplanungen. Hier werden nicht nur Energiekosten eingespart; durch die
Wartungsfreundlichkeit und die wesentlich höhere Lebensdauer der LED-Technik
könnten langfristig Unterhaltungskosten eingespart werden. Zu berücksichtigen
sind dabei aber die noch hohen Investitionskosten in die LED-Technik.
Aufgrund des krankheitsbedingten Ausfalls eines Mitarbeiters
kann für 2010 eine Einsparung von 10.000 € in Betracht gezogen werden; dies ist
auch für 2011 zu erwarten. Die anvisierte pauschale Einsparung kann aus Sicht
der Verwaltung und TBS nicht erbracht werden. In einem solchen Fall könnte die
Verkehrssicherheit der Einrichtungen durch Sichtkontrollen und das stetige
Auswechseln defekter Leuchtmittel nicht gewährleistet werden.
Energiekosten:
Hierzu ist zwischen der Verwaltung und den TBS eine Abstimmung erfolgt.
Auf Grund intensiver
Einsparaktivitäten der vergangenen Jahre sind bereits heute die Energiekosten
außerordentlich niedrig. Lag der Energieverbrauch im Jahre 1991 noch bei fast
1,2 Mio. kWh so liegt er heute bei rd. 730.000 kWh (Mittelwert der letzten 10
Jahre). Im Rahmen eines Benchmarkings mit rd. 300 Kommunen wurde für Schwelm
aufgrund der eingesetzten Lampentechnologie und der angewandten
Steuerungstechnik mit Softwareunterstützung einer der niedrigsten
Verbrauchswerte ermittelt. Die Beleuchtung wird in Schwelm computergesteuert
über die Lichtverhältnisse an- und abgeschaltet. Weitere Kosteneinsparungen
wären möglich über verschiedene, nachfolgend dargestellte zeitliche
Reduzierungsmöglichkeiten:
1.
Frühere Umschaltung von
Abendschaltung (bis 20:00 Uhr mit 80 Watt) auf Nachtschaltung (ab 20:00 Uhr mit
40 Watt). Durch die Vorverlegung der Nachtschaltung auf 19:00 Uhr könnte eine
Einsparung von rd. 2.000 € jährlich erzielt werden. Dies halten TBS und
Verwaltung für vertretbar.
Bei einem gänzlichen Verzicht auf die Abendschaltung
(Einschaltung sofort mit Nachtschaltung) könnte eine Einsparung von rd. 9.000 €
jährlich erzielt werden. Bei einem Teilverzicht auf die Abendschaltung könnte
eine Einsparung in einer Größenordnung zwischen 4.000 € und 5.000 € jährlich
erzielt werden.
Verwaltung und TBS halten die Abendschaltung aber
grundsätzlich für richtig; sie ist Standard in den Städten und berücksichtigt
die unfallträchtigen Dämmerungsphasen!
2.
Mit einer
Totalabschaltung in der Nacht könnte eine jährliche Einsparung von 11.500 € pro
Stunde erzielt werden (3.964 Betriebsstunden geteilt durch 365 Tage = 10,86
Betriebsstunden täglich, 124.500 € geteilt durch 10,86 Betriebsstunden = 11.464
€ pro Stunde).
Die Berechnung für Einzelfälle ist sehr aufwendig.
Beispielhaft wurde einmal die Nachtabschaltung von 23.00 bis 4.00 Uhr auf den
Landesstraßen Gevelsberger Straße, Wittener Straße, Beyenburger Straße,
Wupperstraße berechnet, mit dem Ergebnis, dass eine Einsparung von 1.760 €
jährlich so erzielt werden könnte.
Anmerkung: Bei einer Totalabschaltung muss jede
einzelne Leuchte mit dem Zeichen 394 StVO – Laternenring - kenntlich gemacht
werden, weil an parkenden Fahrzeugen dann die Parkbeleuchtung aktiviert werden
muss. Kosten Beschilderung: 10.000 € für Folienring an 2.400 Masten und weitere
4.000 € für Schilder bei Überspannungsleuchten. Außerdem entstehen einmalige
Kosten für Änderungen an den Schaltkästen von 1.100 €.
Bei der Abschaltung einzelner
Straßen ist zu berücksichtigen, das möglicherweise eine öffentliche Diskussion
über die ungleiche Behandlung einzelner Bürger entstehen könnte. Dies war in
der Nachbarstadt Gevelsberg bei der Abschaltung der Berchemallee der Fall. TBS
und Verwaltung schlagen eine Totalabschaltung in der Nacht nicht vor.
3.
Spätere Einschaltung
abends und frühere Abschaltung morgens: Für eine sachgerechte Beleuchtung wird
für die hiesige Region auf Grund des Längen- u. Breitengrades von einer
Betriebsstundenzahl von 4.093 Stunden ausgegangen. Diese Zahl wird in Schwelm
mit 3.964 Stunden jetzt bereits deutlich unterschritten. Mit der Reduzierung
der Betriebsstunden durch späteres Einschalten abends um 5 Minuten und frühere
Abschaltung morgens um 5 Minuten könnte eine Einsparung von 1.900 € jährlich
erzielt werden. Mit dieser Reduzierung wäre dann ein Wert von 3.903
Betriebsstunden erreicht, der nicht weiter ausgereizt werden sollte.
Die Änderung um jeweils 5 Minuten halten TBS und Verwaltung für vertretbar.
4.
Als weitere Möglichkeit
der Energieeinsparung wird langfristig die Umrüstung auf LED-Technologie. Im
Rahmen des Konjunkturprogramms II sind Leuchten mit dieser Technologie
angeschafft worden. Bekanntlich wurden in der Bahnhofsparkanlage, am Märkischen
Platz und in Teilbereichen der Fußgängerzone insgesamt 33 Leuchten installiert.
Hierdurch werden voraussichtlich Energiekosteneinsparungen von rd. 2.700 €
jährlich möglich sein. Die Einsparung ist hier relativ hoch, da überwiegend
noch alte HQL-Leuchten vorhanden waren. Der Energieeinsparung stehen jedoch
gegenwärtig noch die deutlich höheren Anschaffungskosten gegenüber
herkömmlicher Technologie gegenüber. Hier wird künftig die Preisentwicklung am
Markt zu beobachten sein. Es ist nicht auszuschließen, dass über Angebot und
Nachfrage auch die energieeinsparende LED-Technologie künftig preisgünstiger zu
haben sein wird.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt,
a)
die Vorverlegung der
Nachtschaltung der Straßenbeleuchtung von bisher 20:00 Uhr auf 19:00 Uhr und
b)
die spätere
Einschaltung abends und frühere Abschaltung der Straßenbeleuchtung morgens um
jeweils 5 Minuten
Finanzielle Auswirkungen:
Sofern die
Beschlussfassung durch den Ausschuss erfolgt, können die Energiekosten für die
Straßenbeleuchtung jährlich um 3.900 € gesenkt werden (2.000 € Vorverlegung der
Nachtabschaltung auf 19:00 Uhr/1.900 € durch Verschiebung Ein-/Ausschaltung um
5 Min.) Unter Berücksichtigung der durch den Einsatz der LED-Technologie zu
erwartenden Energieeinsparungen von rd. 2.700 € jährlich ergibt sich insgesamt
ein Konsolidierungsbeitrag von 6.600 € jährlich.
Der Einsparbetrag ist im
Verwaltungsentwurf des 1. Nachtrages vom 23.09.2010 zum Haushaltsplan 2010/11
nicht enthalten.
Bei vorgeschlagener
Beschlussfassung im AUS erfolgt eine Nachmeldung zur Änderungsliste des 1.
Nachtrages.