Sachverhalt:
Es handelt sich um einen der Prüfaufträge zum
Haushaltssicherungs- und Personalwirtschaftskonzept 2010 – 2017 über die Kürzung
der Unterhaltungsmittel für die Lichtzeichenanlagen an TBS von 6.700 € um 1.000
€ auf 5.700 € als Zielvorgabe ab 2011. Dieser Prüfauftrag ist bereits mit den
Vorlagen der Verwaltung Nr. 113/2010 und Nr. 159/2010 in den Sitzungen des
Finanzausschusses am 10.06.2010 und 09.09.2010 beraten worden. Im
Finanzausschuss am 09.09.2010 haben sich die Fraktionen darauf verständigt,
dass über die Einsparungsvorschläge im AUS weiter beraten werden soll. Der
Vorschlag der Verwaltung zur Stillegung der LZA an der Hagener Straße/Ulmenweg
fand grundsätzlich Zustimmung.
Die Stadt unterhält 4 eigene Ampelanlagen:
1. Kreuzung Potthoffstraße/Barmer Str./Hauptstraße/Emil-Rittershaus-Straße.
Diese Ampelanlage ist im Zusammenhang mit der Errichtung eines Radweges
mit Landeszuwendungen errichtet worden. Es besteht noch eine Zweckbindungsfrist
bis Mai 2020. Zur Sicherung des Fußgängerverkehrs, insbesondere der
Schulkinder, ist diese Ampelanlage unverzichtbar und sollte in bisherigem
Standard weiter betrieben werden.
2. Die Ampelanlagen in der Potthoffstraße/Kreuzung Augustastraße/Luisenstraße und am Westfalendamm in Höhe der Grundschule sind Bedarfsampeln für Fußgänger und dienen insbesondere der Schulwegsicherung. Diese Ampelanlagen werden von der Verwaltung für unverzichtbar gehalten.
3. Die Ampelanlage an der Hagener Straße/Ulmenweg ist ebenfalls eine Bedarfsampel für Fußgänger, dient aber nicht in erster Linie der Schulwegsicherung. Diese Ampelanlage kann nach Auffassung der Verwaltung stillgelegt werden. Dazu hat die Kreispolizeibehörde auf eine entsprechende Anfrage Stellung genommen. Nach deren Auffassung kann die Ampelanlage durch einen Fußgängerüberweg gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) ersetzt werden. Ein solcher Fußgängerüberweg sei zwar in Tempo-30-Zonen grundsätzlich entbehrlich, die örtlichen Rahmenbedingungen wie Haus Martfeld, die Freizeitanlage mit Spielplatz, der Sportplatz im Norden und die dichte Wohnbebauung im Süden seien jedoch bei einer solchen Entscheidung besonders zu berücksichtigen.
Die
Kosten für den Betrieb der Ampelanlage betragen nach Auskunft der TBS rd. 1.100
€ (Wartung 600 €, Energie 500 €). Für die Installation eines Fußgängerüberweges
fallen einmalige Kosten von rd. 1.000 € an, die aus Mittel der
Straßenunterhaltung finanziert werden können. Als dauerhafter
Konsolidierungsbeitrag könnte ein Betrag von 1.100 € jährlich ab 2011 vom
jetzigen Ansatz in Abzug gebracht werden.
Zusätzlich zum vorgenannten Konsolidierungsbetrag von 1.100 € jährlich kann durch die Vorverlegung der Nachtabschaltung bei den Ampelanlagen zu Nr. 2 von 22.00 Uhr auf 19.00 Uhr eine Einsparung bei den Energiekosten in Höhe von weiteren rd. 150 € jährlich erzielt werden.
Beschlussvorschlag:
1. Die Bedarfsampel für Fußgänger in der Hagener Straße/Ulmenweg wird stillgelegt. Die Bedarfsampel wird durch einen Überweg gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) ersetzt.
2.
Die Nachtabschaltung bei den Bedarfsampeln
für Fußgänger am
Westfalendamm (Grundschule) und in der Potthoffstraße/Kreuzung
Augustastraße/Luisenstraße wird von 22.00 Uhr auf 19:00 Uhr vorverlegt.
Finanzielle Auswirkungen:
1. Durch die Stillegung der Bedarfsampel an der Hagener Straße/Ulmenweg kann ein Betrag von rd. 1.100 € jährlich für Wartung und Energie bei der Produktbuchungsstelle 12.01.01.522118 ab 2011 eingespart werden.
Für
die Anlegung des Fußgängerüberweges entstehen Ausgaben von rd. 1.000 €, die aus
Unterhaltungsmitteln finanziert werden.
2. Durch die Vorverlegung der Nachtabschaltung bei den Bedarfsampeln am Westfalendamm (Grundschule) und in der Potthofstraße/Kreuzung Augustastraße/Luisenstraße kann ein weiterer Betrag von rd. 150 € jährlich für Energiekosten bei der Produktbuchungsstelle 12.01.01.522118 ab 2011 eingespart werden.
Beide Einsparbeträge sind im Verwaltungsentwurf des 1. Nachtrages zum Haushaltsplan 2010/11 vom 23.09.2010 nicht enthalten. Bei vorgeschlagener Beschlussfassung im AUS erfolgt eine Nachmeldung zur Änderungsliste des 1. Nachtrages.