Betreff
Prüfauftrag Lichtzeichenanlagen
Vorlage
220/2010
Aktenzeichen
5/6 - 6.3 Da
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Es handelt sich um einen der Prüfaufträge zum Haushaltssicherungs- und Personalwirtschaftskonzept 2010 – 2017 über die Kürzung der Unterhaltungsmittel für die Lichtzeichenanlagen an TBS von 6.700 € um 1.000 € auf 5.700 € als Zielvorgabe ab 2011. Dieser Prüfauftrag ist bereits mit den Vorlagen der Verwaltung Nr. 113/2010 und Nr. 159/2010 in den Sitzungen des Finanzausschusses am 10.06.2010 und 09.09.2010 beraten worden. Im Finanzausschuss am 09.09.2010 haben sich die Fraktionen darauf verständigt, dass über die Einsparungsvorschläge im AUS weiter beraten werden soll. Der Vorschlag der Verwaltung zur Stillegung der LZA an der Hagener Straße/Ulmenweg fand grundsätzlich Zustimmung.

 

Die Stadt unterhält 4 eigene Ampelanlagen:

 

1.      Kreuzung Potthoffstraße/Barmer Str./Hauptstraße/Emil-Rittershaus-Straße.

Diese Ampelanlage ist im Zusammenhang mit der Errichtung eines Radweges mit Landeszuwendungen errichtet worden. Es besteht noch eine Zweckbindungsfrist bis Mai 2020. Zur Sicherung des Fußgängerverkehrs, insbesondere der Schulkinder, ist diese Ampelanlage unverzichtbar und sollte in bisherigem Standard weiter betrieben werden.

 

2.      Die Ampelanlagen in der Potthoffstraße/Kreuzung Augustastraße/Luisenstraße und am Westfalendamm in Höhe der Grundschule sind Bedarfsampeln für Fußgänger und dienen insbesondere der Schulwegsicherung. Diese Ampelanlagen werden von der Verwaltung für unverzichtbar gehalten.

 

3.      Die Ampelanlage an der Hagener Straße/Ulmenweg ist ebenfalls eine Bedarfsampel für Fußgänger, dient aber nicht in erster Linie der Schulwegsicherung. Diese Ampelanlage kann nach Auffassung der Verwaltung stillgelegt werden. Dazu hat die Kreispolizeibehörde auf eine entsprechende Anfrage Stellung genommen. Nach deren Auffassung kann die Ampelanlage durch einen Fußgängerüberweg gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÃœ 2001) ersetzt werden. Ein solcher Fußgängerüberweg sei zwar in Tempo-30-Zonen grundsätzlich entbehrlich, die örtlichen Rahmenbedingungen wie Haus Martfeld, die Freizeitanlage mit Spielplatz, der Sportplatz im Norden und die dichte Wohnbebauung im Süden seien jedoch bei einer solchen Entscheidung besonders zu berücksichtigen.

Die Kosten für den Betrieb der Ampelanlage betragen nach Auskunft der TBS rd. 1.100 € (Wartung 600 €, Energie 500 €). Für die Installation eines Fußgängerüberweges fallen einmalige Kosten von rd. 1.000 € an, die aus Mittel der Straßenunterhaltung finanziert werden können. Als dauerhafter Konsolidierungsbeitrag könnte ein Betrag von 1.100 € jährlich ab 2011 vom jetzigen Ansatz in Abzug gebracht werden.

 

Zusätzlich zum vorgenannten Konsolidierungsbetrag von 1.100 € jährlich kann durch die Vorverlegung der Nachtabschaltung bei den Ampelanlagen zu Nr. 2 von 22.00 Uhr auf 19.00 Uhr eine Einsparung bei den Energiekosten in Höhe von weiteren rd. 150 € jährlich erzielt werden.


Beschlussvorschlag:

1.      Die Bedarfsampel für Fußgänger in der Hagener Straße/Ulmenweg wird stillgelegt. Die Bedarfsampel wird durch einen Ãœberweg gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÃœ 2001) ersetzt.

2.      Die Nachtabschaltung bei den Bedarfsampeln für Fußgänger am Westfalendamm (Grundschule) und in der Potthoffstraße/Kreuzung Augustastraße/Luisenstraße wird von 22.00 Uhr auf 19:00 Uhr vorverlegt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

1.      Durch die Stillegung der Bedarfsampel an der Hagener Straße/Ulmenweg kann ein Betrag von rd. 1.100 € jährlich für Wartung und Energie bei der Produktbuchungsstelle 12.01.01.522118 ab 2011 eingespart werden.

Für die Anlegung des Fußgängerüberweges entstehen Ausgaben von rd. 1.000 €, die aus Unterhaltungsmitteln finanziert werden.

2.      Durch die Vorverlegung der Nachtabschaltung bei den Bedarfsampeln am Westfalendamm (Grundschule) und in der Potthofstraße/Kreuzung Augustastraße/Luisenstraße kann ein weiterer Betrag von rd. 150 € jährlich für Energiekosten bei der Produktbuchungsstelle 12.01.01.522118 ab 2011 eingespart werden.

 

Beide Einsparbeträge sind im Verwaltungsentwurf des 1. Nachtrages zum Haushaltsplan 2010/11 vom 23.09.2010 nicht enthalten. Bei vorgeschlagener Beschlussfassung im AUS erfolgt eine Nachmeldung zur Änderungsliste des 1. Nachtrages.