Betreff
Änderung der Tarifordnung über die Erhebung von Standgeldern anlässlich des Heimatfestkirmes
Vorlage
214/2010
Aktenzeichen
5/6.12
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die bestehende Tarifordnung ist in Kraft gesetzt worden für die Heimatfestkirmes 1991 und basiert noch auf Entgeltsätzen in DM. Bereits 2003 wurde vom Rechnungsprüfungsamt eine Aktualisierung angeregt. Da bisher die erforderlichen Kalkulationsgrundlagen fehlten, wurde die Anpassung immer wieder hinausgeschoben. Erst durch Einführung von NKF und einer detaillierten Aufwandserfassung bei den Technischen Betrieben Schwelm kann jetzt eine Aussage über die tatsächlichen Kosten der Heimatfestkirmes gemacht werden.

 

Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 29.04.2010 den gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und B90/Die Grünen vom 14.04.2010 „V. Gemeinsamer Antrag Kostensenkung Heimatfest“ (Vorlage 90/2010), Niederschrift Ziffer 9.5ff beschlossen. Der Beschluss beinhaltete die Überprüfung der Heimatfestkosten durch die antragstellenden Fraktionen. Für die Überprüfung wurde der Arbeitskreis Heimatfest einberufen.

 

Die Verwaltung hat dem Arbeitskreis Heimatfest in seiner Sitzung vom 16.08.2010 eine detaillierte Einnahme- und Ausgaberechnung für die Heimatfestkirmes vorgestellt. Demnach liegen die Ausgaben (Reinigung, Abfallentsorgung, Absperrmaßnahmen, Wasserversorgung, Personalkosten des Ordnungsamtes etc.) für die Heimatfestkirmes bei ca. 37 T€ . Die Einnahmen betragen für Entgelte (Standgelder), Wassergelderstattung und Verwaltungsgebühren für Ausschankerlaubnisse ca. 39 T€. Die Kirmes erzielt somit alljährlich einen Überschuss von ca. 2 T€. Hier wurden ausschließlich die städtischen Ein- und Ausgaben berücksichtigt. Werbungskosten, die in einer Höhe von ca. 9.300 € von der Arbeitsgemeinschaft Schwelmer Heimatfest erhoben und vereinnahmt werden, finden in dieser Berechnung keine Berücksichtigung. Von den Werbungskosten finanziert die Arbeitsgemeinschaft Schwelmer Heimatfest u. a. das Abschlussfeuerwerk und Teilausgaben des Heimatfestabends.

 

Abschließend sei noch erwähnt, dass die Schausteller neben den hier aufgeführten städtischen und Einnahmen der Arbeitsgemeinschaft Schwelmer Heimatfest, zusätzlich alljährlich ca. 4,5 - 5 T€ für die Nachbarschaften spenden. Insgesamt leisten die Schausteller mit ihren Ausgaben einen beträchtlichen Beitrag zu den Gesamtkosten des Heimatfestes.

 

Die Überprüfung der Kosten für die Heimatfestkirmes hat ergeben, dass sie  kostendeckend durchgeführt wird und somit derzeit - auch gemäß Empfehlung des Arbeitskreises Heimatfest vom 16.08.2010 - kein Handlungsbedarf zur Erhöhung der Standgelder für die Heimatfestkirmes besteht. Da die Verwaltung es für erforderlich hält die Tarife an die gültige Währung anzupassen, wird die Änderung gemäß Vorlage 214/2010 empfohlen.

 

Die vorgeschlagenen Änderungen beziehen sich auf eine Umrechnung der Entgelte in Eurosätze und Klarstellungen in der Tarifordnung. Hinsichtlich der Details wird auf die anliegende Synopse verwiesen.

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, wie nachfolgend zu beschließen:

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat beschließt die Änderung der Tarifordnung über die Erhebung von Standgeldern anlässlich der Stadtkirmes während des Heimatfestes gem. Vorlage der Verwaltung Nr. 214/2010 als Tarifordnung


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Tarifordnung Synopse (4 Seiten)

Entwurf Tarifordnung (2 Seiten)