Betreff
a) 3. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat) b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Finanza usschuss und Rat)
Vorlage
213/2010
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1. Gebührenkalkulation für das Jahr 2011

 

Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung wurden Gesamtkosten von rd. 585.200,- € ermittelt. Die Abweichung zu den Gesamtkosten des Vorjahres beträgt rd. + 22.350,- € (rd. + 4,0 %). Von den Gesamtkosten entfallen rd. 231.500,- € (2010: 186.000,- €) auf Winterdienstleistungen und rd. 353.700,- € (2010: 376.850,- €) auf sonstige Straßenreinigung.


 

Straßenreinigung (Sommerreinigung)

 

Die Kostenreduzierung in Höhe von rd. 23.000,- € ist im Wesentlichen auf geringere Fahrzeugkosten zurückzuführen. Minderaufwendungen für Reparaturen und Ersatzteile der Kehrmaschinen führen zur Senkung der Stundensätze der betreffenden Fahrzeugklassen.

 

Auf der Erlösseite wurden Überdeckungsbeträge aus den Betriebsabrechnungen 2008 und 2009 in Höhe von rd. 45.000,- € eingerechnet. Unter Einbeziehung des städtischen Allgemeininteressenanteils bewirkt dies eine Reduzierung des Gebührensatzes der Klasse C um 0,01 €.

 

Darüber hinaus wirkt sich die Erhöhung der Bemessungsgrundlagen um insgesamt rd. 500 Frontmeter in den Klassen B und C jeweils mit 0,01 € positiv aus:

 

Klasse A:            bisher 0,85 €               neu 0,85 €            (unverändert)

Klasse B:            bisher 1,62 €               neu 1,61 €   (- 0,01 €)

Klasse C:            bisher 1,88 €               neu 1,86 €   (- 0,02 €)

 

Winterdienst

 

Gegenüber der Vorjahreskalkulation ist eine Kostensteigerung von rd. + 46.000,- € zu verzeichnen. Basierend auf den Ist-Einsatzzeiten 2007 bis 2009 der gewerblich beschäftigten Mitarbeiter werden für 2011 rd. 700 Mehrstunden (rd. + 22.000,- €) eingeplant.

 

Mehrbedarf entsteht darüber hinaus an kalkulatorischen Kosten (rd. + 10.000,- €). Bedingt durch die einsatzintensive Wintersaison 2009 / 2010 mussten einige Geräte wie beispielsweise Schneepflüge und Streuautomaten ausgetauscht werden.

 

Die Kostensteigerung wird teilweise aufgefangen durch die Erhöhung des städtischen Allgemeininteresseanteils (rd. + 12.000,- €) und eines auszugleichenden Überdeckungsbetrages aus der Betriebsabrechnung 2008 in Höhe von rd. 47.000,- € (rd. + 12.000,- €). Die verbleibenden Mehrkosten von rd. 22.000,- € bewirken folgende Erhöhungen der Gebührensätze:

 

Klasse A:            bisher 0,84 €               neu 1,00 €   (+ 0,16 €)

Klasse B:            bisher 0,83 €               neu 1,01 €   (+ 0,18 €)

Klasse C:            bisher 0,67 €               neu 0,82 €   (+ 0,15 €)

 

Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt bezieht sich auf ein Wohngrundstück mit 20 Metern erschlossener Frontlänge in einer Anliegerstraße

 

Gebühren

2010

2011

Veränderung

 

Winterdienst Klasse C

 

13,40 €

 

16,40 €

 

+ 3,00 €

 

Sommerreinigung Klasse C

 

37,60 €

 

37,20 €

 

- 0,40 €

 

Straßenreinigung gesamt

 

51,00 €

 

53,60 €

 

+ 2,60 €

 

 

Die neuen Gebührensätze sind als Artikel 1 in den Satzungsentwurf des 3. Nachtrages zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren eingearbeitet (Anlage 4). Einzelheiten sind den als Anlagen 1 und 2 beigefügten Unterlagen (Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation) zu entnehmen. Für die Beratung ist ein Vergleich der Gesamtkosten lt. Wirtschaftsrechnung 2011 mit den Gesamtkosten lt. Wirtschaftsrechnung 2010 als Übersicht beigefügt (Anlage 3).

 

 

2. Änderung des Straßenverzeichnisses

 

Übertragung der Reinigungspflicht für den Samlandweg

 

Der Samlandweg (Verbindung zwischen Königsberger Straße und Danziger Straße) ist seit November 1981 als Gemeindestraße gewidmet. Die Benutzungsart ist auf den Fußgängerverkehr beschränkt. Die Einstufung für den Winterdienst und die Sommerreinigung erfolgte in Reinigungsklasse C. Nach Beteiligung der Grundstückseigentümer der an den Samlandweg angrenzenden Grundstücke wird die Straßenreinigungs- und Winterwartungspflicht gemäß § 2 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung auf die Grundstückseigentümer übertragen.

 

Die Änderung ist in das Straßenverzeichnis eingearbeitet. Das überarbeitete Straßenverzeichnis ist als Artikel 3 im Entwurf des 3. Nachtrages zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung enthalten (Anlage 4).

 

Der Entwurf des 3. Nachtrages zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Schwelm wird mit den vorstehend ausgeführten Inhalten mit der Bitte um Beschlussfassung vorgelegt.

 


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu TOP a):

1.    Der 3. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Schwelm (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) gemäß dem Entwurf zur Vorlage 213/2010 wird beschlossen.

2.    Der dieser Gebührenfestsetzung zugrundeliegenden Gebührenbedarfsberechnung wird zugestimmt.

3.    Die Beschlüsse zu 1. und 2. stehen unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss (zu TOP b):

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch zu machen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu TOP b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.