Sachverhalt:
1.
Gebührenkalkulation für das Jahr 2011
Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung wurden Gesamtkosten von rd. 585.200,- € ermittelt. Die Abweichung zu den Gesamtkosten des Vorjahres beträgt rd. + 22.350,- € (rd. + 4,0 %). Von den Gesamtkosten entfallen rd. 231.500,- € (2010: 186.000,- €) auf Winterdienstleistungen und rd. 353.700,- € (2010: 376.850,- €) auf sonstige Straßenreinigung.
Straßenreinigung
(Sommerreinigung)
Die Kostenreduzierung in Höhe
von rd. 23.000,- € ist im Wesentlichen auf geringere Fahrzeugkosten
zurückzuführen. Minderaufwendungen für Reparaturen und Ersatzteile der
Kehrmaschinen führen zur Senkung der Stundensätze der betreffenden
Fahrzeugklassen.
Auf der Erlösseite wurden
Überdeckungsbeträge aus den Betriebsabrechnungen 2008 und 2009 in Höhe von rd.
45.000,- € eingerechnet. Unter Einbeziehung des städtischen
Allgemeininteressenanteils bewirkt dies eine Reduzierung des Gebührensatzes der
Klasse C um 0,01 €.
Darüber hinaus wirkt sich die
Erhöhung der Bemessungsgrundlagen um insgesamt rd. 500 Frontmeter in den
Klassen B und C jeweils mit 0,01 € positiv aus:
Klasse A:           bisher 0,85 €             neu 0,85 €           (unverändert)
Klasse B:           bisher 1,62 €             neu 1,61 €  (- 0,01 €)
Klasse C:           bisher 1,88 €             neu 1,86 €  (- 0,02 €)
Winterdienst
Gegenüber der
Vorjahreskalkulation ist eine Kostensteigerung von rd. + 46.000,- € zu
verzeichnen. Basierend auf den Ist-Einsatzzeiten 2007 bis 2009 der gewerblich
beschäftigten Mitarbeiter werden für 2011 rd. 700 Mehrstunden (rd. + 22.000,-
€) eingeplant.
Mehrbedarf entsteht darüber
hinaus an kalkulatorischen Kosten (rd. + 10.000,- €). Bedingt durch die
einsatzintensive Wintersaison 2009 / 2010 mussten einige Geräte wie
beispielsweise Schneepflüge und Streuautomaten ausgetauscht werden.
Die Kostensteigerung wird
teilweise aufgefangen durch die Erhöhung des städtischen Allgemeininteresseanteils
(rd. + 12.000,- €) und eines auszugleichenden Überdeckungsbetrages aus der
Betriebsabrechnung 2008 in Höhe von rd. 47.000,- € (rd. + 12.000,- €). Die
verbleibenden Mehrkosten von rd. 22.000,- € bewirken folgende Erhöhungen der
Gebührensätze:
Klasse A:           bisher 0,84 €             neu 1,00 €  (+ 0,16 €)
Klasse B:           bisher 0,83 €             neu 1,01 €  (+ 0,18 €)
Klasse C:           bisher 0,67 €             neu 0,82 €  (+ 0,15 €)
Beispielberechnung
Musterhaushalt
Der Musterhaushalt bezieht
sich auf ein Wohngrundstück mit 20 Metern erschlossener Frontlänge in einer
Anliegerstraße
Gebühren |
2010 |
2011 |
Veränderung |
Winterdienst Klasse C |
13,40 € |
16,40 € |
+ 3,00 € |
Sommerreinigung Klasse C |
37,60 € |
37,20 € |
- 0,40 € |
Straßenreinigung gesamt |
51,00 € |
53,60 € |
+ 2,60 € |
Die neuen Gebührensätze sind
als Artikel 1 in den Satzungsentwurf des 3. Nachtrages zur Satzung über die
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren eingearbeitet
(Anlage 4). Einzelheiten sind den als Anlagen 1 und 2 beigefügten Unterlagen
(Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation) zu entnehmen. Für die Beratung ist
ein Vergleich der Gesamtkosten lt. Wirtschaftsrechnung 2011 mit den
Gesamtkosten lt. Wirtschaftsrechnung 2010 als Übersicht beigefügt (Anlage 3).
2. Änderung des
Straßenverzeichnisses
Ãœbertragung
der Reinigungspflicht für den Samlandweg
Der Samlandweg (Verbindung
zwischen Königsberger Straße und Danziger Straße) ist seit November 1981 als
Gemeindestraße gewidmet. Die Benutzungsart ist auf den Fußgängerverkehr
beschränkt. Die Einstufung für den Winterdienst und die Sommerreinigung
erfolgte in Reinigungsklasse C. Nach Beteiligung der Grundstückseigentümer der
an den Samlandweg angrenzenden Grundstücke wird die Straßenreinigungs- und
Winterwartungspflicht gemäß § 2 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung auf
die Grundstückseigentümer übertragen.
Die Änderung ist in das
Straßenverzeichnis eingearbeitet. Das überarbeitete Straßenverzeichnis ist als
Artikel 3 im Entwurf des 3. Nachtrages zur Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung enthalten (Anlage 4).
Der Entwurf des 3. Nachtrages
zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt
Schwelm wird mit den vorstehend ausgeführten Inhalten mit der Bitte um
Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag für
den Verwaltungsrat (zu TOP a):
1. Der 3. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und
die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Schwelm
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) gemäß dem Entwurf zur Vorlage 213/2010
wird beschlossen.
2. Der dieser Gebührenfestsetzung zugrundeliegenden
Gebührenbedarfsberechnung wird zugestimmt.
3. Die Beschlüsse zu 1. und 2. stehen unter dem
Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.
Beschlussvorschlag für den
Finanzausschuss (zu TOP b):
Der Finanzausschuss empfiehlt
dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der
TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch zu machen.
Beschlussvorschlag für den
Rat (zu TOP b):
Der Rat der Stadt Schwelm
macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der
TBS-Unternehmenssatzung.