Sachverhalt:
Für die Zuschüsse nach den
Sportförderungsrichtlinien sind im Haushalt 2010 15.940,00 € vorgesehen. Nach
den hier vorliegenden Anträgen der Sportvereine beträgt die Summe der
beantragten Zuschüsse insgesamt 17.517,25 €.
Gem. Ziffer 1.7 SFR sollen die Haushaltsmittel nach der folgenden Dringlichkeitsstufe verwandt werden:
1.        Ziffer 2.1           Förderung
der Jugendarbeit
2.        Ziffer 2.2           Vereinszuschuss
3.        Ziffer 2.3           Stadtsportverband
Schwelm
4.        Ziffer 4.1           Zuschuss
zur Übungsleiterinnen - und Übungsleitervergütung
5.        Ziffer 4.2           Zuschuss
zur Ãœbungsleiterinnen - und Ãœbungsleiterausbildung
6.        Ziffer 3.4           Zuschuss
zu Unterhaltungskosten
           Ziffer 6.1           Zuschüsse
zu Sportveranstaltungen
           Ziffer 6.2           Breitensportveranstaltungen
           Ziffer 6.3           Teilnahme
an Meisterschaften
Die Zuschüsse können gem.
Rangfolge 1 – 3 komplett und gem. Rangfolge 4 zu 90 % ausgezahlt werden:
Somit stellt sich die Sportförderung 2010 wie folgt dar:
gem. Dringlichkeitsstufe
Ziffer 1.7 SFR
Zuschuss zur Förderung der
Jugendarbeit ( Ziffer 2.1. SFR )                                 2.967,00 €
Vereinszuschuss ( Ziffer 2.2
SFR )                                                                           786,50 €
Zuschuss an den Stadtsportverband
( Ziffer 2.3.1 SFR )                                       770,00 €
Zuschuss zur
ÜbungsleiterInnenvergütung ( Ziffer 4.1 SFR )                                 11.304,56 €
                                                                                                                            15.828,06 €
Seit 2005 wird ebenfalls an
der Stadtsportverband ein Betrag in Höhe von 400,00 € für die Durchführung des
Sportabzeichens für Schüler gezahlt.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur und Sport nimmt die Vorlage 211/2010 zur Kenntnis.