Betreff
Förderschulen als Kompetenzzentren
Vorlage
206/2010
Aktenzeichen
FB 2
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach dem Schulgesetz NW haben alle Schülerinnen und Schüler Anspruch auf individuelle Förderung.

Dazu kann der Schulträger gemäß § 20.5 Schulgesetz NW Förderschulen zu Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung ausbauen. Sie dienen der schulischen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Angeboten zur Diagnose, Beratung und Orts nahen präventiven Förderung.

Das Ministerium wird ermächtigt, die Voraussetzungen zur Errichtung und die Aufgaben im Einzelnen durch Rechtsverordnung zu regeln (soweit § 20.5).

Zur Vorbereitung dieser Rechtsverordnung dient eine 3jährige Pilotphase ab dem Schuljahr 2008/09, an der sich landesweit bis zu 20 Förderschulen beteiligen konnten.

 

Ziele eines Kompetenzzentrums:

Kinder und Jugendliche so frühzeitig zu fördern, dass sich Unterstützungsbedarfe dort, wo dies durch präventive sonderpädagogische Förderung möglich ist, nicht immer zu einem sonderpädagogischen Förderbedarf verfestigen.

Schülerinnen und Schüler möglichst integrativ in allgemeinen Schulen zu fördern, sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind.

Unabhängig vom Förderort eine qualitativ hochwertige sonderpädagogische Förderung von Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen; dies muss durch Bündelung unterschiedlicher Kompetenzen und Zuständigkeiten sowie durch Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen und Anbietern sichergestellt werden.

Im Interesse einer gemeinsamen erfolgreichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern ist die Einbindung von zusätzlichem externen Sachverstand in ein Kompetenzzentrum ebenso zwingend erforderlich wie eine interdisziplinäre Zusammenarbeit – zum Beispiel mit Jugendhilfe, medizinischen Einrichtungen, schulpsychologischen und anderen Beratungsstellen.

 

Rahmenbedingungen:

Für den Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung ist eine Vernetzungsstruktur mit weiteren Schulen, mit den Trägern der Jugendhilfe, mit außerschulischen und medizinischen Einrichtungen sowie Beratungsstellen unterschiedlicher Zielrichtungen die Voraussetzung.

Der Schulträger muss den Ausbau zu einem Kompetenzzentrum beantragen und ein entsprechendes Konzept der Vernetzung vorlegen. Darin sind auch seine Unterstützungsleistungen und deren haushaltsverträgliche Finanzierung zu beschreiben. Das Ministerium eröffnet dazu die Möglichkeit der Einbindung von verwaltungsfachlicher Schulassistenz und gewährt zum Aufbau der Prävention einen Stellenzuschlag von 0,5 Stellen.

Die Ausstattung eines Kompetenzzentrums im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen mit Lehrerstellen für sonderpädagogische Förderung wird abgekoppelt von der Zahl der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf in dem zum Kompetenzzentrum gehörenden Netzwerk von Schulen.

Die konkrete Einsatzplanung der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen in den im Netzwerk verbundenen Schulen erfolgt vor Beginn auf der Basis eines gemeinsamen Konzeptes aller Schulen des Einzugsgebiets. Es ist Ziel der Landesregierung, alle Kinder und Jugendlichen so gut wie möglich zu fördern. Dem Wunsch vieler Eltern entsprechend, ihre Kinder möglichst integrativ und wohnortnah in allgemeinen Schulen zu fördern, kommt die Landesregierung nach, wo immer dies fachlich geboten und den Förderbedarfen der Kinder und Jugendlichen entsprechend möglich ist.

Die Leitung des Kompetenzzentrums stimmt sich dabei mit den Leitungen der weiteren Schulen im Netzwerk ab. Die Schulaufsicht entscheidet im Konfliktfall.

 

Voraussetzung für die Errichtung eines Kompetenzzentrums für sonderpädagogische Förderung:

Der Antrag ist vom Schulträger an das Ministerium über die Bezirksregierung zu stellen.

Das Konzept bedarf der Zustimmung grundsätzlich aller zum Einzugsgebiet gehörenden Schulen. Die Schulkonferenzen sind zu beteiligen. ¾ aller Schulen müssen zustimmen.

Entsprechende Dokumentations- und verbindliche Vereinbarungsformen müssen entwickelt werden.

 

Kompetenzzentrum im Südkreis:

Anfang des Jahres 2008 hat es Gespräche gegeben zwischen Verwaltungsvertretern der Städte Ennepetal, Gevelsberg, Schwelm, Sprockhövel, den Schulleitungen der Förderschulen von Ennepetal, Gevelsberg und Schwelm unter Beteiligung des Schulaufsichtsbeamten.

Es wurde überlegt, sich mit einen Kompetenzzentrum für die 3 Schulen an der Pilotphase zu

beteiligen. Die personellen und sächlichen Voraussetzungen schienen nicht gegeben zu sein, so dass davon Abstand genommen worden ist.

 

Nach Erlass der Rechtsverordnung nach Auswertung der Pilotphase ist mit der Schulleitung der Schwelmer Förderschule und den Schulleitungen der anderen Schwelmer Schulen, ggf. auch mit den Nachbarstädten,  zu überlegen, ob in Schwelm ein Kompetenzzentrum errichtet werden sollte.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Schulausschuss nimmt die Vorlage 206/2010 zur Kenntnis.